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Aushub zu tief - wer zahlt?

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  •  Divo
27.3. - 31.3.2010
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Zuerst mal die Fakten. Baggerunternehmen wurde mit dem Aushub für mein EFH beauftragt. Letzten Freitag u. Samstag wurde gebaggert, komplett fertig geworden ist man aber noch nicht. 3 Ecken der Baugrube waren jedoch schon fertig u. wurden mittels Nivellierer kontrolliert - haben auf +/- 3 cm gepasst. So weit so gut. Montag wurde der Rest ausgehoben (ich war dabei nicht auf der Baustelle) - und 30cm zu tief gegraben, was man jedoch mit dem Auge nicht gesehen hat. Da nur teilunterkellert wurde für die Bodenplatte EG auch schon ausgehoben und diese ist 10-20cm zu tief.
So. Ich bin davon ausgegangen, dass die Höhen aber passen, gestern kam Schaumglasschotter (gleich in die Baugrube gekippt) und heute beim Verteilen kommt die Misere erst ans Licht. Um aufs Niveau zu kommen hab ich gut 15m³ mehr SGS gebraucht (der eigentlich für Bopla EG gedacht war) weil ich bis Montag fertig sein muss weil die Baufirma kommt um mit dem Keller zu beginnen.
Habe nun mit dem Aushubunternehmen gesprochen und die wollen jetzt aber nichts von Bezahlung der 15m³ wissen da es Zitat: nicht ihre Aufgabe sei, die Baugrube nach Höhe zu vermessen ???? Was wisst ihr dazu? Wer bitte wenn nicht die muss eine Baugrube auf die vorgegebene Höhe bringen bzw. wer muss den entstandenen Schaden/Mehraufwand nun zahlen? Ich??Weil ich nachkontrollieren hätte müssen ob wirklich richtig gebaggert wurde?

  •  Reinhard
  •   Gold-Award
29.3.2010  (#21)
ja und so werden aus geplanten 16 monaten bauzeit dann 36 ... na, wenns net stört emoji) ...

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.3.2010  (#22)
das simple zurückbehalten des baggerlohns hat doch null mit irgendeiner bauzeitverlängerung zu tun. das ist völliger blödsinn, noch dazu, wo ja jetzt eh schon sgs draufgeschüttet wurde. wie gesagt: die beweislast, dass alles supi korrekt gebaggert wurde, trifft ja die baggerfirma. hat mit dem rest null zu tun. einen sachverständigen braucht divo auch nicht, wenn er dokumentiert und eingeschrieben rügt - auch sache der baggerfirma.
ist wie immer: vor diesem hintergrund wird die baggerfirma nach dem "üblichen gesudere" -um mal gusi zu zitieren - ziemlich schnell geneigt sein, einer von divo vorgeschlagenen "einvernehmlichen lösung" zuzustimmen. die dann per e-mail bestätigt und basta. kein gericht, kein sv, einfach nur vorstellungen in lösung umgewandelt und geld gespart... sehr schnell, sehr effizient...


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  •  DM Massivbau
  •   Bronze-Award
29.3.2010  (#23)
Wer ist schuld? - Gestern habe ich viel geschrieben und heute habe ich bei meiner Partnerfirma (Baggerfirma) angerufen. Die hat mir bestätigt das er die Messungen selber machen kann und das es sie am meisten freut wenn sich keiner in der Baugrube beim ausheben befindet. Die brauchen nur einen Messungspunkt und jemanden der sagt z.B. 2m tief und die machen es dann so mit Hilfe eines Lasergerät. Sollte ihm jemand die falsche Höhe angeben macht er es auch falsch und in diesem Fall ist der Baggerfahrer nicht schuld. Was die aufgeweichte Erde durch den Regen am Wochenende betrifft braucht die Baggerfirma einen zusätzlichen Auftrag vom Auftraggeber.

Eigenleistung des Bauherrn

Bei Vereinbarung, wonach sich der Auftraggeber zur Mithilfe verpflichtet, sollte vorsichtshalber auch eine Überwachung durch den Polier der Baufirma schriftlich zugesichert werden. Die Baufirma haftet nämlich für diese Eigenleistungen nicht automatisch.
Info: AK Konsumentenberatung.


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  •  Divo
30.3.2010  (#24)
...Fall erledigt - So, die Kelleraußenwände stehen, jetzt hab ich Zeit... Nach Gesprächen mit einem Sachverständigen, der Bauleitung u. einem externen Baggerfahrer haben alle bestätigt, dass die Baggerfirma gepfuscht hat. Hab mich heute nochmals mit dem ausführenden Unternehmer getroffen u. den Minderpreis der noch offenen Rechnung ausgehandelt (Abzug für die fiktiv anfallenden Kosten bei Ausgleich des Fehlers mit Rollierung). Nach ein wenig Feilschen ist die Sache nun vom Tisch u. den Aushub für Bopla EG bessert er auch noch auf seine Kappe nach.

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
30.3.2010  (#25)
alsogeht doch!

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
30.3.2010  (#26)
bin auch eher.. - ...der typ der sich mit problemen nicht monatelang beschäftigt um mehr rauszuholen, sondern nach eigenem fairen empfinden mit problemen schnell abschließen will. hättest die nerven und langen atem und dich auf das justiz-tauziehen-lotteriespiel einlassen können, dann hättest vielleicht mehr rausgeholt wenn du am schluss am längeren ast gesessen wärst. alles nur wenn und aber und trotzdem unter dem strich hättest mit zeit und spesen nicht wirklich viel gespart.

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  •  creator
  •   Gold-Award
31.3.2010  (#27)
da braucht man kein prophet zu seinetwas durchsetzungswillen reicht.

eigentlich ein paradebeispiel für alle "tust mir so leid- kann man nix machen"-leute.

@all, die trotzdem gern an propheten glauben emoji:

"wird die baggerfirma nach dem "üblichen gesudere" -um mal gusi zu zitieren - ziemlich schnell geneigt sein, einer von divo vorgeschlagenen "einvernehmlichen lösung" zuzustimmen... sehr schnell, sehr effizient"

amen.

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  •  DM Massivbau
  •   Bronze-Award
31.3.2010  (#28)
Glück im Unglück -
Bagger 23t. Ca.10 Std. x 65€ = 650€ - Kosten für 15m³ SGS ist kein schlechtes Geschäft, hoffentlich hat die Baggerfirma die 50-60 cm SGS gut verdichtet und damit sie wenigstens eine Bewertung von Herr Divo bekommt.

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