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Ausführung Fassade - Beanstandbar?

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
28.6. - 5.7.2017
19 Antworten | 8 Autoren 19
19
Hi,

als wir unsere Fassade gesehen waren wir total happy - Diese scheint wirklich Top gemacht worden zu sein, bis auf die Hinterseite, bei der wir mit Absicht einen leichten Beige Farbton (BAUMIT) gewählt haben.


2017/20170628597953.jpg

2017/20170628937506.jpg

Unter uns gesprochen: Es ist bestimmt nichts gravierendes und vor allem die Hausrückseite.
Unser Bauleiter meinte "Keine Fassade ist perfekt und das kann schon mal vorkommen - Das wäre nicht einmal bei BAUMIT beanstandbar"
Im Nachhinein fragen wir uns, wie er das mit BAUMIT gemeint hat - Aber es stört uns einfach, vor allem, da wir herausgefunden haben, da genau dort der Gerüstboden war und die Verputzer anscheinend nicht gut hingekommen sind oder einfach die Lichtverhältnisse nicht gepasst haben.

Würdet ihr das so akzeptieren a la "Schwamm drüber" oder sollten wir hier eine Nachbesserung verlangen?

Was meinen die Fassadenspezialisten unter euch?

Danke!

  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
28.6.2017  (#1)
Hier noch eines:

2017/20170628266304.jpg

Die anderen 3 Seiten sind übrigens weiß und anscheinend ist weiß fehlerverzeihender ...
Oder es ist da einfach schlechter ausgeführt!


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  •  maider187
28.6.2017  (#2)
schaut als ob es dahinter Hohl ist, Täuscht das nur? Wenn nu optisch eventuell kann man da noch a bissl was vom Preis Nachlassen.

Ob das zum ausbessern ohne noch mehr optische Schäden zu verursachen überhaupt möglich ist?

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  •  Dommas
  •   Bronze-Award
28.6.2017  (#3)
Ein Egalisierungsanstrich könnte helfen und kostet nicht viel.
Ich habe einen zweimaligen Anstrich vom Putzer machen lassen.
Sicher ist sicher, nachdem ich mit einem technischen Sachverständigen der Firma Röfix gesprochen hatte emoji

Edit: Schau mal in die technischen Merkblätter des Putzherstellers, dort findet sich event. etwas dazu.


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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
28.6.2017  (#4)

zitat..
maider187 schrieb: schaut als ob es dahinter Hohl ist, Täuscht das nur?


Nein, also hol ist es nicht - Es dürfte einfach nicht gut/schön verputzt worden sein.

zitat..
Dommas schrieb: Schau mal in die technischen Merkblätter des Putzherstellers, dort findet sich event. etwas dazu.


Wir haben folgenden Putz:

2017/20170628284393.jpg
Was genau könnte ich aus den technischen Merkblättern herauslesen?

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
28.6.2017  (#5)
..hier das Merkblatt dazu:
http://www.baumit.at/pimdam/AT/pdb/PDBL_SilikonTop.pdf

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
28.6.2017  (#6)
Also wenn das nur ein Putzstoß bzw. Reibfehler von der Gerüstlage ist, würde ich es mit der Fa. besprechen und einen kleinen Nachlass Ansprechen. Obwohl es mit für einen Gerüststoß nicht hoch genug wäre.

zitat..
holzfan15 schrieb: Würdet ihr das so akzeptieren a la "Schwamm drüber" oder sollten wir hier eine Nachbesserung verlangen?


Nachbessern kannst hier mal gar nichts. Du kannst die komplette Seite nochmal streichen (lassen).

hier gibt's aber 2 "Probleme":
1. das wird die Fa. sicher nicht komplett ohne Bezahlung machen.
2. die Struktur ändert sich und wenn du um die Ecke schaust, merkst es.

da es aussieht als wären es nur ca. 60-80cm und wie du ja geschrieben hast:

zitat..
holzfan15 schrieb: als wir unsere Fassade gesehen waren wir total happy - Diese scheint wirklich Top gemacht worden zu sein


würde ich es bei einem Hinweis und vielleicht einen kleinen Nachlass belassen.
Das ist und bleibt ein Handwerk. da braucht nur ein kleiner Luftsoß gehen und der Putz zieht schneller an.
Oder der Arbeiterwechselt die Hand und braucht 5 Sekunden um wieder das gleiche Reibbild zu machen.
Oder das Licht hatte einen anderen Einfallwinkel.

Da spiel sooo viel dabei mit.

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  •  STP123
  •   Gold-Award
28.6.2017  (#7)
Hatten einen ähnlichen "Fleck". Die Firma hat ohne Diskussion die komplette Wand neu gestrichen. Dadurch ist es ein bisschen besser geworden, jedoch ganz weg gegangen ist es nicht.
Hätte dir gerne ein Foto von unserem Fleck geschickt, habs aber leider nicht mehr am Handy.

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
2.7.2017  (#8)

zitat..
StefanP schrieb: Also wenn das nur ein Putzstoß bzw. Reibfehler von der Gerüstlage ist, würde ich es mit der Fa. besprechen und einen kleinen Nachlass Ansprechen.


Ja, so wie es aussieht werden wir hier um einen Preisnachlass sprechen, da es ja auch nicht mehr wirklich behoben werden kann bzw. nur mit sehr sehr hohem Aufwand.

In welcher Höhe würdet ihr Nachlass ansetzen?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
2.7.2017  (#9)

zitat..
holzfan15 schrieb: In welcher Höhe würdet ihr Nachlass ansetzen?


musst du eigentlich mit dir vereinbaren und entscheiden ab welcher summe du diesen fleck/fehler nicht mehr siehst bzw. dich dabei nicht mehr ärgerst emoji
ich würde mit der firma reden den fehler auszubessern auch wenn die ganze seite neu gemacht werden müsste (in dem fall ja).
ich bestelle auch nicht ein neues auto mit einem kratzer.

bei uns hat die firma (elk) 1 jahr später nachdem uns ein fehler aufgefallen ist die komplette seite neu gemacht und da gings um vielleicht eine fläche von 10cm X 5cm.

denke auch das es für die firma billiger ist die seite neu zu machen als dir vielleicht 500 euro zu bezahlen/nachzulassen...

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.7.2017  (#10)

zitat..
denke auch das es für die firma billiger ist die seite neu zu machen als dir vielleicht 500 euro zu bezahlen/nachzulassen...
 


Glaubst das ernsthaft?


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
4.7.2017  (#11)

zitat..
bautech schrieb: Glaubst das ernsthaft?


denke schon weil der kunde (te) wird sich nicht mit 400-500 euronen abfertigen lassen (schätze ich mal) und das abreiben und verputzen ist an einem tag mit 2 man locker erledigt bei 3-4 kübeln silikatputz.

außer der te nimmt die 400-500 euro an, das könnte dann eventuell einfacher für die firma sein...

bei uns haben 2 arbeiter 2-3 stunden gebraucht die komplette wand neu zu vereiben und dann neuen putz aufzutragen. die kosten für die firma waren sicher nicht mehr als 500 euro selbst mit der sva usw. der arbeiter...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.7.2017  (#12)
steht das Gerüst noch?

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
4.7.2017  (#13)

zitat..
sir_rws schrieb: steht das Gerüst noch?


Gerüst ist leider schon abgebaut, das wird der Grund sein, warum die Firma meint, dass das passieren kann beim Reiben und kein "Mangel/Fehler" ist.

Ich bin wirklich überfragt - Wird es was bringen sich an Baumit zu wenden?

Oder wir versuchen 800,- als Preisnachlass im Rahmen der Schlussrechnung zu bekommen. Wäre wahrscheinlich vernünftiger...

Denn wenn der Unternehmer noch mal Gerüst aufbauen, Material kaufen und dann noch mal alles neu machen muss, kostet ihn das ungeschaut über 1.000 ,-

Die Frage ist nur, ob er das auch einsieht, dass es eigentlich ein Mangel ist.
Bauleiter meinte nein, nächste Woche kommt Chef ;)

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
5.7.2017  (#14)

zitat..
holzfan15 schrieb: Ich bin wirklich überfragt - Wird es was bringen sich an Baumit zu wenden?


Baumit wird nur im Zuge eine Anfrage des Verarbeiters auf die Baustelle kommen da dieser ihr Kunde ist und nicht du.

zitat..
holzfan15 schrieb: Die Frage ist nur, ob er das auch einsieht, dass es eigentlich ein Mangel ist.


Ich bezweifle dass es ein Mangel ist. Ich würde eher von eine kleinen Unregelmäßigkeit sprechen.

Ein Mangel ist es nur dann, wenn es die zu erwartenden oder vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt.

Und ein Putz hat grundsätzlich den Witterungsschutz der Fassade zu gewährleisten.

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
5.7.2017  (#15)

zitat..
StefanP schrieb: in Mangel ist es nur dann, wenn es die zu erwartenden oder vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt.


So einfach ist das nicht ! Die Rechtssprechung kennt auch den Begriff optischer Mangel, der vor allem da zur Geltung kommt, wo Bauherren gerade in etwas schönes investiert haben.
Die Fassade fällt da definitiv darunter - Neben der Schutzfunktion ist sie die Etikette des Hauses.
Optische Mängel, die mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand durch den Auftraggeber zu beheben sind, sind mit einer Preisminderung auszugleichen.

Die Höhe bleibt natürlich verhandlungssache.


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  •  StefanP
  •   Gold-Award
5.7.2017  (#16)
@ holzfan,

dieser Text kommt seitens der Rechtsprechung - ABGB

zitat..
holzfan15 schrieb: Die Rechtssprechung kennt auch den Begriff optischer Mangel


Hast du einen Verweis auf den Gesetzestext?

In Deutschland gibt's da recht viel in Bezug auf die Beurteilung des optischen Mangels im Baubereich
Aber eben nicht aus Österreich.

Ich weiß nur dass es von der ÖAP eine Richtlinie für Oberputze gibt welche mit leider gerade nicht vorliegt.

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
5.7.2017  (#17)

zitat..
StefanP schrieb: Hast du einen Verweis auf den Gesetzestext?


§ 932 ABGB -> Suche nach "optischer Mangel"

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
5.7.2017  (#18)
hab mir den § 932 zu Gemüte geführt aber über einem optischen Mangel lese ich nichts...

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  •  holzfan15
  •   Bronze-Award
5.7.2017  (#19)

zitat..
StefanP schrieb: hab mir den § 932 zu Gemüte geführt aber über einem optischen Mangel lese ich nichts..


§ 932 Abs 4
C. Wandlung
RZ14 (2ter Absatz)
https://www.jusline.at/932_ABGB.html

oder siehe auch OGH Urteil:
https://lesen.lexisnexis.at/news/unverhaeltnismaessigkeit-der-maengelbehebungskosten/zak/aktuelles/2017/18/lnat_news_023528.html



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