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Aufschließungsgebühren vergessen? [NÖ]

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
26.11.2014 - 4.3.2015
25 Antworten 25
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Hallo,

irgendwie sieht es aus, als hätte unsere Gemeinde vergessen, die Aufschließungsgebühren von uns zu verlangen. Eingereicht haben wir schon 2012 (Bewilligung dann im September 2012), Fertigstellungsanzeige haben wir im Februar 2014 gemacht. Bis jetzt haben wir nur die Kanalanschlussgebühren verrechnet bekommen.

Im ersten Moment klingt das ja nicht schlecht, da ich aber die Aufschließungsgebühren in die Finanzierung eingerechnet habe, möchte ich die Gemeinde nicht mit der Nase drauf stoßen, da ich, solange ich diesen Betrag nicht abrufe (immerhin ca. 18.000 Euro), für dieses Geld auch keine Zinsen zahle emoji.

Aber: Gibt es Fristen, an die sich die Gemeinde halten muss? Gibt es Probleme für mich, wenn ich sie nicht drauf aufmerksam mache (z.b. wenn der Einheitssatz in der Zwischenzeit erhöht werden würde)?

LG Roland

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#21)

zitat..
speeeedcat schrieb: bei mir in 3204 ca. 3,500,-

Da war die Baubewilligung mit 236,40 ja ein Klacks dagegen...emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#22)
Was redet ihr da? Was soll das sein?
Hab oben schon gesagt, dass es eine Benützungsbewilligung (die im Volksmund oft als Kollaudierung bezeichnet wurde) schon seit der Bauordnung 1996 nicht mehr gibt. Seither gibts eine "Fertigstellungsanzeige".

Also speeeedcat: wofür hast jetzt genau bezahlt??? Wer hat dir wofür und aus welchem Anlass € 3.500 abverlangt??

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  •  kalki80
  •   Gold-Award
27.11.2014  (#23)
.....ich kann mir vorstellen, dass es sich hier um die Wasseranschlussgebühr handelt die irgendwie nach Stockwerke mit Wasseranschlüssen und überdachter Fläche berechnet wird. Bin auch neugierig für was die 3,5k verlangt wurden.

lg,

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.11.2014  (#24)
emoji emoji
meinte natürlich die anschlußgebühren emoji

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  •  carlito
4.3.2015  (#25)
Hallo

Die Gemeinde muss innerhalb von 5 Jahren die Aufschließung/Ergänzung einholen, ansonsten gilt diese als verjährt und erledigt.
War bei meinem Grundstück so. 1995 wurde es als Bauplatz erklärt, der damalige Besitzer hat die Aufschließung damals als monatlicher Abbucher abstottern dürfen, hat diese aber nach ein paar Monaten nicht mehr weiter bezahlt. Ab 2000-> verjährt

Der Verkäufer hat immer gesagt, die Aufschließung sei erledigt. Jedoch habe ich mir von der Gemeinde eine Bestätigung schreiben lassen, dass die Aufschließung bezahlt ist. Leider war sie noch nicht bezahlt, aber es hätte keinen Einfluss auf mich. Somit hat die Gemeinde nicht bestätigt, die Aufschließung sei bezahlt, sondern es fallen keine Aufschließungskosten an.

Sehr gut, 24tsd € erspart, net schlecht, Herr Specht emoji

LG

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