Aufschließungsgebühren vergessen? [NÖ]
26.11.2014
-4.3.2015
25 Antworten
|
|
||
|
zukünftige Erhöhung des Einheitssatzes für dich nicht relevant - Ich kann dir nur zu deinem letzten Satz eine kurze Info geben:
NÖ Bauordnung § 38 Aufschließungsabgabe: "Bei der Vorschreibung ist jeweils der zum Zeitpunkt der Bauplatzerklärung oder Erteilung der Baubewilligung (Abs. 1) geltende Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz anzuwenden." Die Aufschließungsgebühr für dein Bauvorhaben ist somit fix. Ob es irgendwelche Fristen gibt, ist mir aber nicht bekannt. |
||
|
||
|
@P****: Danke. Das hilft schon mal. Hab zwar die NÖ Bauordnung auch schon fallweise offen gehabt, aber das hab ich irgendwie überlesen ...
LG |
||
|
||
|
i würd nix sage
mein elektriker vergisst seit 2,5 jahren auf die schlussrechnung. ICH hab schon 5 mal was gesagt und er sagt immer: ja er rüht sich dann. jetzt sag i nix mehr.. wegen reichtum wird offenbar kein geld angenommen |
||
|
|
||
|
||
|
wir bekommen für die grundsteuer keine vorschreibungen geschickt... i lass das auch mal... seit 2 jahren ist nix gekommen... |
||
|
||
Nach 3 Jahren sind die Ansprüche verjährt. Rein juristisch gesehn. Moralisch richtig ist natürlich auch danach die empfangenen Leistungen zu bezahlen |
||
|
||
|
Das mag im Falle des Elektrikers stimmen. Dass das für Abgaben gilt, wage ich zu bezweifeln. Interessant wäre, ob hier ein Jurist mitliest, der vllt. genaueres bez. Abgaben weiß. LG Roland |
||
|
||
|
Gilt natürlich nicht für Abgaben - das sinds entweder 30 Jahre oder gleich die liegende 8. |
||
|
||
|
wir sind für 10 jahre von der rundsteuer fast befreit. zahlen ganz ganz wenig. also 30 euro im quartal. warum das so ist? hab ich vergessen. irgendwann wurde mir gesagt warum, aber ich kann mich nimma dran erinnern warum |
||
|
||
|
das wurde aber mit ende 2011 in nö abgeschafft... wir waren da ein bisserl zu spät dran und sind nicht befreit... |
||
|
||
|
Für Abgaben (auch von Gemeinden) gelten 5 Jahre als Verjährungsfrist (§ 207 BAO).
|
||
|
||
Danke für die Richtigstellung |
||
|
||
|
Danke Karl10! Ich nehme an, die Frist beginnt ab Baubewilligung zu laufen, oder? Trotz dieser, für mich günstigen Annahme, hättens noch immer fast 3 Jahre Zeit ...
LG |
||
|
||
|
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf jenes Jahres zu laufen, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist.
Im Fall von Orlando heißt das: Baubewilligungsbescheid im September 2012. Beginn der Frist daher 1.1.2013. Somit habens bis 31.12.2017 Zeit |
||
|
||
|
wie ist das mit der kolaudierung? gibt's da auch fristen? |
||
|
||
|
die gibts doch gar nimma oder? |
||
|
||
|
Der Abgabenanspruch wird durch die BAUBEWILLIGUNG ausgelöst. Auf die Fertigstellung kommts nicht an PS: Richtig rk515, eine "Kollaudierung" gibts in NÖ schon seit 1996 gesetzlich nicht mehr (wobei es diesen Begriff im Gesetz überhaupt nie gab! Hieß genau genommen "Benützungsbewilligung"). |
||
|
||
|
ok,ok, wie sieht mit der benützungsbewilligung aus? |
||
|
||
|
kurzes offtopic:
Wie hoch ist die Benützungsbewilligungsgebühr (oder wie auch immer die ganzen Zahlungen im Zusammenhang mit dieser benamst sind) in NÖ? |
||
|
||
|
bei mir in 3204 ca. 3,500,--. wird aber je nach gemeinde verschieden sein. |
||
|
||
|
???? - Es gibt eine Gebühr für die Benützungsbewilligung?
lg, |
||
|
||
Da war die Baubewilligung mit 236,40 ja ein Klacks dagegen... |
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.