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Aufheizprotokoll / Belegereife

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
2.3. - 5.3.2015
21 Antworten 21
21
Der Estrichleger hat uns ein Exemplar für das Aufheizprotokoll geschickt, lt. Hersteller.

Dieses Aufheizprotokoll ist aber lt. Bodenleger zu kurz (ca. 11 Tage) und bedeutet nicht "belegereif".
Für Parkett sollte man längere Aufheizprogramme von ca. 30 Tagen verwenden.

Was ist jetzt das richtige bzw. auf welches soll ich bestehen?

Aufgeheizt wird mit unserer Heizung. Im Servicehandbuch (lt. Internet) hat diese mehrere Estrichfunktionen zur Auswahl. Wer sucht hier das passende aus und wer erstellt nun das Aufheizprotokoll / ist verantwortlich dafür?

Die Estrichfunktionen meiner Heizung haben anscheinend alle 30 Tage, mit unterschiedlichen Temp. aufbau und abfall...

  •  dynamite
  •   Silber-Award
3.3.2015  (#1)
Da hänge ich mich gleich dran - mein Parkett Hersteller meinte auch wir sollten das dringlichst genau machen (falls es beim verkleben bzw. danach mal zu Problemen kommt dann ist das erste was zählt das Protokoll!).

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.3.2015  (#2)
Welche Estrichart? - Es macht nen Unterschied ob Anhydrit (max. Restfeuchte ca. 0,2%) bzw Zementestrich (max. Restfeuchte ca. 2,0 %)...

Außerdem sollt das Ausheizprogramm nicht den Trockenvorgang beschleunigen, das is nur ein netter Nebeneffekt... durchs Ausheizen ("Stressheizen") werden im noch nassen Estrich Spannungen abgebaut, Rißbildung minimiert...

Bei mir war das Stressheizen über rd. 3 Wochen...
Heizen auf 20°, halten für 2 Tage
in 5°-Schritten Erhöhung auf 45° (2 Tage 25°, 2 Tage 30°...)
Halten der 45° VL für 2 Tage
in 5°-Schritten vermindern auf 20° (2 Tage 40°, 2 Tage 35°...)

Danach cm-Messung (was ich vorm Belegen sowieso empfehlen würd...) in Ordnung, Estrich war Anhydrit...

ng

bautech

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  •  ryancooper
3.3.2015  (#3)
wenn das Protokoll vom Hersteller ist sollt dies dann schon passen für den eingebauten Estrichtype, frag sicherheitshalber bei deiner Estrichfirma nochmals nach.
Erklär ihm das du die Funktion an deiner HZG nützen möchtest und um wieviele K° pro Tag Steigerung und wie lange du mindestens die obere Temp. halten solltest und um wieviele K° du pro Tag wieder runterfahren solltest.
Falls er wieder nicht auf 30 Tage kommt such dir eine ähnliche Aufheizphase lt. Estrichleger und lass das Programm durchlaufen. ist ein erheblicher Komfortgewinn um nicht jeden Tag bei der Heizung drehen zu müssen

Aufheizprotokoll würde ich selber machen -> Dateneintragen kann jeder und man hat die Heizung zum ersten Mal in Beobachtung
Manche Heizungsbauer bieten dies auch an ist aber mit erheblichen Kosten verbunden (tägliche Anreise für eine Datenaufnahme)

Falls du Zeit hast lass einfach das Programm nochmals durchlaufen (2.Mal), vielleicht mit einer kürzeren Durchlaufzeit (man kann öfters schon die bereits absolvierten Stunden/Tage eingeben -> somit verringert sich der Ausheizvorgang -> beim 2.Mal)


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  •  ryancooper
3.3.2015  (#4)
ähnlich wie bei bautech:
hatte Programm mit 600h (25 Tage) laufen, Heizung fährt nach einer festgelegten Kurve hoch hielt dann die Max. Temp. für ca. 3 Tage und wieder runter. Werte müsste ich nachschauen lt. Protokoll
hatte auch Anhydrit
Achtung: lege Augenmerk auf das Lüften, kurzes Stoßlüften, öfters am Tag (je nach zeitlichen Möglichkeiten)
Ja, ist eigentlich kein "Ausheizen" sondern ein "Strssheizen"

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
3.3.2015  (#5)
wir haben einen zementestrich...

Auszug aus Herstelleranleitung:

Aufheizprotokoll nach ÖNORM B 2242-2:
Estrich auf Fußbodenheizung muss* mind. 14 Tage, jedoch max.* 16 Tage nach
Einbau des Estrichs beheizt werden. Die anfängliche Vorlauftemperatur sollte in etwa der Oberflächentemperatur des Estrichs entsprechen, jedoch mindestens +15°C betragen und wird 1 Tag gehalten, dann in Tagesschritten um 5°C erhöhen bis zum Erreichen der maximalen Vorlauftemperatur (max. +55°C !!). Diese maximale Vorlauftemperatur muss solange beibehalten werden, bis die Ausheizzeit (Aufheizzeit u. Stand- einschließlich Abheizzeit) mind. 11 Tage beträgt. Das Abheizen muss in Temperaturschritten von max. 10°C pro Tag erfolgen.

Unsere Heizung hat verschiedene Programme anscheinden. Eines davon wäre bspw. dieses hier (sofern noch aktuell, war meine Internet Recherche)


2015/20150303635036.PNG

@ryancooper: warum soll ich das Protokoll machen, das ist nicht meine Aufgabe und nehme damit alle aus der Pflicht, wenn es Probleme geben sollte. Aus meiner Sicht muss sowohl die Wahl des Aufheizprogramms als auch das Protokoll vom Installateur in Abstimmung mit Estrichfirma erfolgen.

Was ich hier mache basiert auf einer gewissen Skepsis gegenüber div. "Fachfirmen"... und ein gewisser Anteil an Neugierde natürlich emoji


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  •  ryancooper
3.3.2015  (#6)
wenn du mit GU baust ist das sicher so -> Verantwortung hat GU, Bauleiter ...
Wenn du ohne GU baust dann ist nach Vereinbarung bzw. bei Auftragsvergabe fixierten Umfang die schriftliche Protokollführung(Ausheizprotokoll erstellen) durch die Estrichfirma oder Heizungsbauer durchzuführen
Falls keine Vereinbarung getroffen wurde bleibt das leider bei dir hängen, Schnittstellenproblem wie so oft
Wenn du die Anforderungen vom Estrichfirma erhältst ist das Ausheizen aber kein Problem
CM Messung zur Prüfung für Zeitpunkt Parkettverlegung (meist aber bei Parkettleger im Auftrag dabei), falls GU ist dies event. bei denen dabei je nach Vereinbarung usw.

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  •  vandini
3.3.2015  (#7)
hallo, habts ihr an hygrometer gekauft um die feuchte zu messen?
welches gerät empfiehlt sich da am besseren? bin gerade auf der suche... :(
danke für eure tipps!


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  •  ryancooper
3.3.2015  (#8)
kann TROTEC empfehlen
www.trotec24.com/shop oder über Amazon gekauft

folgende Arikel habe ich:
Komfort-Luftentfeuchter TTK 90 E
Energiekosten-Messgerät BX11
Feuchteindikator BM31

kannst du dir ausleihen wenn du willst

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  •  ryancooper
3.3.2015  (#9)
Hygometer hab ich folgenden

Raum-Thermohygrometer BZ05 (ebenso Trotec)

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
3.3.2015  (#10)
für den rohbau hab ich mir ein kastl vom hornbach geholt mit temperatur und rl messung ... um 10 €

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  •  vandini
3.3.2015  (#11)
ok, dort sind ma eh fast jede woche - dann schau ich mal..
danke ryancooper! emoji

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
3.3.2015  (#12)
so also der technische Kundendienst von Viessmann hat mir die Estrichprogramme bestätigt und gemeint sie verwenden in den meisten Fällen das Programm 2. Das wäre jenes welches ich oben gepostet habe.

Soll man sich das vom Estrichleger absichern lassen oder wird das mit dem exakten Aufheizen eh nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.

Für den Estrich geht es ja hauptsächlich darum, dass einmal ordentlich auf Max. Temp. aufgeheizt und dann eben wieder abgesenkt wird oder?



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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.3.2015  (#13)
Der Estrich muss über die spätere max. Wassertemperatur aufgeheizt werden - schonender Temp.Anstieg und schonender Temperaturrückgang ist gut wenn man keine Spannungsrisse riskieren will.

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
4.3.2015  (#14)
ja dann passen aber die 45-50 max. ja ohnehin. da komme ich ja mit der VL VL [Vorlauf] nicht mehr hin bei Betrieb...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#15)
Ich hab nur bis 35° VL aufgeheizt (mehr hat die E-Heizpatrone ned hergeben) - war laut Heizi und Estrichleger auch OK.

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  •  AnTeMa
5.3.2015  (#16)
Aufheizprotokoll - Von Sachverständigen für Fußbodentechnik wurde uns immer gesagt, daß nach Ablauf des normgemäß erfolgten Aufheizprotokolls der Parkettleger sein Parkett verlegen kann und daß er mit der Überprüfung des erfolgten Aufheizprotokolls seiner Prüfpflicht genügt.
Eine CM- Messung darf er normalerweise bei Fußbodenheizung nicht vornehmen, um nicht evt die Rohrleitungen zu beschädigen.
Außer der Heizungssteller weist genau die Stellen aus, an denen der Estrich aufgeschlagen werden darf.

Auch aus solchen Gründen bin ich ja eher für Massivdielen auf Holzunterkonstruktion und dann ggf mit Wandheizung.

Andreas Teich

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#17)

zitat..
AnTeMa schrieb: Von Sachverständigen für Fußbodentechnik wurde uns immer gesagt, daß nach Ablauf des normgemäß erfolgten Aufheizprotokolls der Parkettleger sein Parkett verlegen kann und daß er mit der Überprüfung des erfolgten Aufheizprotokolls seiner Prüfpflicht genügt.
Eine CM- Messung darf er normalerweise bei Fußbodenheizung nicht vornehmen, um nicht evt die Rohrleitungen zu beschädigen.
Außer der Heizungssteller weist genau die Stellen aus, an denen der Estrich aufgeschlagen werden darf.


So auch noch nie gehört.....

Bei der Parkettfirma, bei der ich meinen Parkett kaufte, stand sogar in den AGB drinnen, dass vor Verlegung des Bodens eine CM Messung gemacht werden muss!!!
Auch steht drinnen, dass der Estrichleger mit sog. "Messfahnen" Stellen markieren muss, wo der Estrich zur Messung ausgestemmt werden kann, ohne die FBH FBH [Fußbodenheizung] zu beschädigen.

Nach dem Ausheizen ohne CM Messung den Parkett verlegen finde ich absoluten Blödsinn. Auch wenn Sachverständige (deren Problem ist es nachher ja nicht, wenn sich der Parkett wirft) das möglicherweise sagen. Ausheizen ist kein Trocknen des Estrichs!!! Es dient lediglich zum Spannungsabbau, das Trockenwerden ist dabei ein Nebeneffekt.
Und das ist für mich gar kein Grund Massivdielen auf Holzunterkonstruktion zu präferieren....

lg

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#18)
Für die CM Messung werden ja ohnehin (normalerweise) Messpunkte gesetzt.

Norgemäß ist anscheinend auch relativ. Kann man sich wieder zwischen den Gewerken streiten.

Da gibt es das Aufheizen als Funktionsheizen (im engeren Sinn) und dann eben das Aufheizen bis Belegereife (im weiteren Sinn).

Der Heizi und Estrichleger meint primär das Funktionsheizen und der Bodenleger das belegereif heizen.


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  •  AnTeMa
5.3.2015  (#19)
CM Messung würde ich auch zur eigenen Absicherung machen, aber nur wenn Meßpunkte angegeben sind oder die Heizungsfirma selber die benötigten Proben nimmt-(Messen natürlich selber)
Heizschlangenkonzentrationenn sollen vermieden werden, ebenso Oberflächentemperaturen über 25 Grad.
Hier einmal ausführlich (Zwar aus D aber hier sollte es ziemlich identisch sein)

Ungekürzter Beitrag- so auch im Internet nachlesbar:

Quelle: Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, Meckenheimer Allee 71, 53115 Bonn / BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe / Verantwortliche Verfasser: Sachverständige Heinz Brehm, Gert. F. Hausmann, H.-D. Altmann; Stand: 11.2006

Maßnahmen zur Verlegung von Parkett sowie elastischer und textiler Bodenbeläge auf Calciumsulfat- und Zement-Heizestrichen
Vorbemerkungen:

Jeder flächenbeheizte Fußboden setzt Planung und Koordination im Hinblick auf das Heizsystem, auf die Dämmschicht, auf den Estrich und auf die verschiedenartigen Nutzbeläge voraus, um eine optimale Funktionsfähigkeit auf Dauer zu gewährleisten. Bei Ausführung solcher Fußbodenkonstruktionen sind fach- und normengerechte Leistungen von entscheidender Wichtigkeit. Lieferungen und Verarbeitungsmaßnahmen müssen dem Stand der Technik, dem vorliegenden Merkblatt, den Montage- sowie den Verlegerichtlinien der jeweiligen Systemgeber und Herstellerfirmen entsprechen.

Durch Einsatz von dünneren Holzelementen auf Heizestrichen ist eine effizientere Energieausnutzung und bei schmalen und kurzen Formaten eine naturgemäß geringere Fugenbildung zu erwarten.
Estrich / Funktionsprüfung / Belegreife:

Nach der Herstellung und entsprechender Liegezeit des Estrichs sowie der Funktionsprüfung (Dichtigkeitsprüfung der Heizschlangen)
ist dessen völlige Belegreife durch das Beheizen der Konstruktion nach dem Maßnahmen-Protokoll für die Vorbereitungs- und Verlegemaßnahmen von elastischen, textilen Belägen sowie Parkett und Holzfußböden Voraussetzung. Bei der im Rahmen der Unterbodenprüfung durchzuführenden Feuchtemessung lassen sich ohne vorgegebene Messstellen Beschädigungen des Heizsystems nicht zuverlässig ausschließen. Messstellen zur Feuchtebestimmung im Estrich ersetzen nicht das Auf- und Abheizen zur Austrocknung vor Verlegung der Oberbeläge, durch die Auf- und Abheizphasen entspannt sich auch die Estrichplatte bzw. -konstruktion.
Besondere Maßnahmen (Auf- und Abheizen und Nutzung)

Der Auftraggeber hat folgende Einzelheiten zu beachten bzw. von zuständiger Stelle dem Auftragnehmer bestätigen zu lassen:
Die Mindestliegezeit des Estrichs nach dessen Herstellung bis zum Beginn der ersten Aufheizmaßnahme umfasst bei Calciumsulfat-Fließestrichen (CAF) im Regelfall 7 Tage, bei Zementestrichen (CT) 21 Tage, bei Schnellzement-Estrichen 3 bis 4 Tage. Besondere Fristen nach Herstellerangabe sind möglich.
Beim Belegreifheizen ist bei Warmwasser-Fußbodenheizungen die Vorlauftemperatur auf 20 °C einzustellen und täglich um 10 °C bis zum Erreichen der maximalen Heizleistung (nicht mehr als 50 °C Vorlauftemperatur) zu erhöhen.
Beim Abheizen ist die Vorlauftemperatur täglich um 10 °C bis zu einer Vorlauftemperatur von ca. 20 °C zu senken. Bei elektrischen Fußbodenheizungen gilt Vorgenanntes sinngemäß.
Beim Heizsystem der Bauart A (Heizrohre nicht auf, sondern oberhalb der Abdeckung/Systemplatte im Estrichquerschnitt) sollte eine Austrocknung der unter den Heizrohren befindlichen Restfeuchte nach der Abheizphase (18. Tag) durchgeführt werden. Dies ist nach einer Heizpause von 5 Tagen durch ein nochmaliges Aufheizen entsprechend der Tage 1 bis 4 und einem Abheizen entsprechend der Tage 16 bis 18 auszuführen. Die Gesamtdauer des Heizvorganges erhöht sich dann von 18 Tagen auf 30 Tage. Dies alles bevor eine Feuchtemessung des Heizestriches durchgeführt wird.
Die Aufheiz- und Abheizphasen haben gemäß der Seite 2, dem Aufheizprotokoll für Heizestriche, zu erfolgen.
Dieser Zeitplan enthält das Minimum an Heiztagen; jeder weitere Tag bringt zusätzliche Sicherheit.
Im Falle eines längeren Zeitraumes des letzten Abheiztages des Estrichs (>7 Tage) und den Verlegearbeiten muss nochmals auf- und abgeheizt werden, um eine meist erfolgte Feuchteanreicherung im Heizestrich zu beseitigen.
Die Oberbeläge sind bei einer Estrichoberflächentemperatur von +15 - 18°C (ca. 20 - 25 °C Wasservorlauftemperatur) sowie einer relativen Luftfeuchte von < 65 % zu verlegen. Nach Fertigstellung der Böden sind vorbeschriebene Klimawerte 7 Tage lang (für Abbinde- bzw. Aushärtezeiten von Klebstoffen u.a.) zu gewährleisten. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Parkett- und Holzfußböden ist die Ausführung und Trocknung der letzten Oberflächenbehandlungsmaßnahme.
Achten Sie auf ein Raumklima von ca. 20°C und einer rel. Luftfeuchte von 50 %. Diese Werte haben einen großen Einfluss auf das Quell- und Schwindverhalten (Liegeverhalten und Fugenbildung) aller Parkett- und Holzfußböden. Die Fußboden-Oberflächentemperatur sollte aus gesundheitlichen Gründen 25 °C (evtl. Ödembildung) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie das Aufheizprotokoll für Heizestriche.

Eigentlich muß man sich bei Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb nicht um oG Bedingungen kümmern- dazu nimmt man ja einen Fachbetrieb.
Zur Kontrolle kann es aber doch hilfreich sein.
Ein Bautagebuch ist im Falle von Auseinandersetzungen auch sehr hilfreich, da sollten Aufheizprotokolle auch vermerkt werden.

Bei Massivdielen gibts aber viele der genannten Probleme nicht-
daher meine persönliche Präferenz für solche Beläge- chemiefrei verlegbar und zudem jederzeit wieder zerstörungsfrei demontierbar, wiederzuverwenden oder problemlos zu entsorgen.

Andreas Teich


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#20)

zitat..
AnTeMa schrieb: Von Sachverständigen für Fußbodentechnik wurde uns immer gesagt, daß nach Ablauf des normgemäß erfolgten Aufheizprotokolls der Parkettleger sein Parkett verlegen kann und daß er mit der Überprüfung des erfolgten Aufheizprotokolls seiner Prüfpflicht genügt.

Dr. Google findet ein paar Prüfprotokolle im Internet - die meisten davon haben nach dem Absenken auf 20°C die Zeile "CM-Messung" (einige haben vorher noch "Folientest"). Ich weiss nicht mehr genau von wem diese Protokolle waren aber zumindest eines war von einem Estrichbetonerzeuger und eines von einem Estrichleger (Függer?))

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