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Anders als im Plan

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  •  Gast
9.12. - 10.12.2010
4 Antworten 4
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Hallo an alle!
Wir sind mitten in der Rohbauphase. Haben im ursprünglichen Einreichplan auch eine Doppelgarage mit Zusatzraum miteingeplant.
Wie ist das jetzt eigentlich wenn wir da nicht wie geplant eine mit Satteldach sondern eine mit Flachdach bzw Fertigteil Garage oder sogar nur ein Carboard aufstellen lassen?

Brauche ich da wieder einen Einreichplan oder kann ich das ohne Probleme machen oder muss es die gemeinde genähmigen?

Danke im Vorraus für die Hilfen.

Lg

  •  MajorDomus
9.12.2010  (#1)
@Gast - Ich denke schon, dass du offiziell die Garage neu einreichen müsstest. Habe das bei einem Nachbarn erlebt, dass er während seines Rohbaus ein Carport (nach-)eingereicht hat.

Die neue Variante muss ja auch wieder hinsichtlich der Bauordnung bzw. des Bebauungsplans, etc. geprüft werden.

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  •  gummihund
10.12.2010  (#2)
neue Einreichung / Fertigstellungsanzeige - Am einfachsten du gehst zu deiner bauausführenden Firma.
Bei der zuständigen Baubehörde helfen sie dir auch.

Faktoren die eine Rolle Spielen
bebaute Fläche kleiner > kein Problem
Garage steht an der Nachbargrenze, Länge der Mauer an der Grundgrenze kleiner > kein Problem
Höhe des Objektes kleiner > kein Problem
Abstand zum Nachbar wird grösser > kein Problem
Garage steht an der Straße > Tor mit Fernbedingung erf.
Garage zählt zur Baumassenzahl, kleiner > kein Problem
...???
Achtung bei Zimmergrößen, Belichtungsflächen, Türgrößen, Raumhöhen,Kaminhöhe,Steckdose über Fußboden, ode Abstsand von Wasserquellen,Abstand zum Nachbar im Verhältnis zur Höhe... da gibt es überall Mindestgrößen bzw. Abstände

allgemein meine ich das eine Reduktion in den Faktoren dann mit eine Fertigstellungsanzeige angezeigt genügt.

bei eine Erhöhung in den Faktoren genügt dann auch die Fertigstellungsanzeige , es muß jedoch der Bauordnung und den örtlichen Rechtsvorschriften entsprechen.

Wenn es nicht entspricht kannst Du es neu einreichen, nur wirst Du dann einen negativen Bescheid erhalten und alles war umsonst.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.12.2010  (#3)
Ich würd mich da nicht drauf einlassen.
Du hast etwas eingereicht und bewilligt bekommen.
Jetzt willst du was anderes haben, das nicht bewilligt ist.

Du solltest das mit der Baubehörde abklären und dir das neu bewilligen lassen...
Man kann ja auch nicht ein Satteldachhaus einreichen und dann einen Pultdachbungalow bauen...

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
10.12.2010  (#4)
.gdfde hat völlig recht. Es handelt sich um wesentliche Abweichungen, für die du als Abänderung zum bewilligten Projekt eine Baubewilligung brauchst.

Das was gummihund da zu vermitteln versucht, ist eine äußerst laienhafte Ansicht und im Übrigen weitgehend falsch.
Bitte vergessen!!!

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