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NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 [NÖ]

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  •  gloitom
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10.12. - 16.12.2010
12 Antworten 12
12
Hier die neuste Ausgabe
http://www.noe.gv.at/bilder/d51/Richtlinien2011UndBeilagen.pdf

Kurz zusammengefasst §13 Förderungshöhe lesen...

ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen
9. Sanierungsobjekte – Eigenheimsanierung
GESTRICHEN b) die Sanierung innerhalb einer Wohnung in Mehrfamilienwohnhäusern als auch auf die zu dieser Wohnung gehörenden Fenster; Es werden höchstens 50 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert

11. Sanierungsmaßnahmen
GESTRICHEN (2) Förderbare Sanierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt III sind sowohl Verbesserungsarbeiten als auch Erhaltungsarbeiten

§ 2 Berechnung und Nachweis des Einkommens
NEU Mindestsicherung

§ 3 Zuschüsse
NEU (4) Ist die Ausleihung variabel verzinst
• darf die Verrechnung der Zinsen höchstens halbjährlich, dekursiv und netto erfolgen;
• dürfen die Kosten der Ausleihung jährlich höchstens 2 % über dem Durchschnittswert des 6-Monats-EURIBOR, bezogen auf den mittleren Monat des dem Beginn der Zinsperiode vorangegangenen Kalenderquartals, liegen. Diese Regelung betrifft nur Ausleihungen, für die Zuschüsse gemäß Abschnitt III (Eigenheimsanierung) zuerkannt werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Bauspardarlehen. Diese Regelung ist in den Ausleihungsverträgen zu vereinbaren. Die Nachweisführung erfolgt in Form einer schriftlichen Erklärung der Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen.

ABSCHNITT II Förderung der Errichtung von Eigenheimen

§ 13 Förderungshöhe
GEÄNDERT & neu strukturiert -->LESEN
§ 13a Abwanderungsgemeinden --> § 14 Abwanderungsgemeinden

Zusammengefasst & geändert
§14 & §15 --> § 15 Sicherstellung und Auszahlung des Förderungsdarlehens
(2) Die Auszahlung der Darlehensbeträge gemäß Eigenheime und Wohnungen im Geschoßwohnbau
• Baufortschritt Keller mit Decke im Ausmaß von 30 %
• Fertigstellung des Bauzustandes Rohbau mit Dach weitere 60 %
• Endabrechnung 10 % des Darlehensbetrages.
(3) Die Auszahlung der Darlehensbeträge gemäß Passivhausbauweise
• Baufortschritt Keller mit Decke im Ausmaß von 30 %
• Fertigstellung des Bauzustandes Rohbau mit Dach weitere 40 %
• Nachweis, dass die der Förderung zugrunde liegende Energiekennzahl eingehalten worden ist weitere 30 % des Darlehensbetrages.

ABSCHNITT III Förderung der Eigenheimsanierung

§ 17 Objektförderung
GEÄNDERT für Sanierung relevant

§ 18 Ansuchen
GEÄNDERT 3. Gebäudedatenblatt (Beilage C) zum Energieausweis, ausgenommen bei Sanierungsmaßnahmen gemäß § 1 Z. 11 Abs. 2 lit. j, k, l, v, w,

§ 19 Förderungshöhe
GEÄNDERT für Sanierung relevant

§ 20 Abwanderungsgemeinden
(4) § 20 tritt mit 30.6.2011 außer Kraft.

ABSCHNITT IV

§ 22 Förderung von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) und Fernwärmeanschlussförderung
§ 23 Solar- und Wärmepumpenförderung
§ 23a Förderung von Photovoltaikanlagen
GESTRICHEN

§ 23 Sicheres Wohnen
GEÄNDERT (4) 23 tritt mit Ablauf des 30.6.2011 außer Kraft.

ABSCHNITT V
§ 24 Befugte Person
GESTRICHEN b) allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

§ 25 Zusicherungsvoraussetzungen
GEÄNDERT (2) Der Förderungswerber hat vor Zusicherung durch eine Erklärung nachzuweisen, dass er bezüglich der Vergabe die wirtschaftlichste, sparsamste und zweckmäßigste Leistung gewählt hat. Die Vergabe soll tunlichst getrennt nach
Gewerken erfolgen, wobei wirtschaftliche und/oder technische Gesichtspunkte maßgebend sind.

ABSCHNITT VI & VII habe ich übersprungen da Wohnungsbau

ABSCHNITT VIII Subjektförderungen
§ 40 Familieneinkommen für Subjektförderung
GEÄNDERT (2) .... Anlässlich der Geburt eines Kindes kann die aktuelle Einkommenssituation jedenfalls berücksichtigt werden.

§ 50 Übergangsbestimmungen
NEU
(1) Förderungsansuchen, die bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinien eingebracht worden sind, sind nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zu behandeln. Das gleiche gilt für spätere Abänderungen solcher Ansuchen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Ansuchen, die sich auf noch nicht durch die Landesregierung entschiedene Förderungen der Errichtung von Mehrfamilienhäusern (Abschnitt VI NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005) beziehen. Diese Ansuchen sind nach den Bestimmungen dieser Richtlinien zu behandeln.
(3) Bei späteren Abänderungen von Ansuchen um Förderung der Errichtung oder der Sanierung von Eigenheimen (Abschnitt II, III NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005) können auch Punkte für Solaranlage oder Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung (5), Solaranlage für Warmwasser und Zusatzheizung (10) und Photovoltaikanlage (bis zu 15) zuerkannt werden.

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.12.2010  (#1)
hey tom, - ich bedanke mich mal für deine mühe.

hab jetzt grad nicht die zeit, mir alles genau durchzulesen.

wenn ich im dez. (heuer) noch einreiche, gilt quasi die förderung 2010, richtig?

kannst du auf die schnelle in drei sätzen zusammenfassen, was die wesentlichen verschlechterungen gegenüber 2010 sind? besserungen wirds ja kaum geben *g*....

grüsse, alex

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  •  gloitom
  •   Bronze-Award
10.12.2010  (#2)
ja, wenn die Einreichung heuer noch durchgeht, sollte es keine Änderungen geben. Eigentlich gibt es nichts wirklich überraschendes.

Haupsächlich betrifft es Sanierer würde ich sagen, aber auch:

§ 13 Förderungshöhe
Das Punkteprogramm wurde überarbeitet zB gibt es jetzt für PV 15 Punkte und die EKZ gesenkt und in Verbindung mit A/V Verhältnis gibt es Punkte

§ 15 Auszahlung wurde Endabrechnung 10 % eingeführt

§ 22 Förderung von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) und Fernwärmeanschlussförderung § 23 Solar- und Wärmepumpenförderung § 23a Förderung von Photovoltaikanlagen
wurden gestrichen

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.12.2010  (#3)
"§ 22 Förderung von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) und Fernwärmeanschlussförderung § 23 Solar- und Wärmepumpenförderung § 23a Förderung von Photovoltaikanlagen
wurden gestrichen "

meinst du die direktföderung? oder gibts keine punkte mehr für WP WP [Wärmepumpe]?

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  •  gloitom
  •   Bronze-Award
10.12.2010  (#4)
.nur die Direktförderung


http://i54.tinypic.com/10sbvid.pngBildquelle: http://i54.tinypic.com/10sbvid.png

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.12.2010  (#5)
gut, - da sind in wahrheit eh "nur" die schlechteren EKZ betroffen, hab 20, A/V-verhältnis 0,7, also ziemlich wurscht, in meinem fall.

besten dank, tom! grüsse, alex

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  •  johro
  •   Gold-Award
11.12.2010  (#6)
Hallo - gibt es auch eine Änderung wegen der nichtrückzahöbaren Förderung für Wärmepumpen?

lg
johannes

1
  •  gloitom
  •   Bronze-Award
12.12.2010  (#7)
Es gibt außerhalb des Punktesystems keine Berücksichtigung von Solar, Wärmepumpen & Photovoltaik mehr.

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  •  johro
  •   Gold-Award
12.12.2010  (#8)
Hallo - echt? haben die das auch gestrichen? das darf doch net war sein :(
lg
johannes

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  •  nelly
  •   Silber-Award
16.12.2010  (#9)
@ johannes - dass die WP WP [Wärmepumpe]-Förderung gestrichen wird, stand schon vor einem jahr im gesetz und war daher leider zu erwarten - uns triffts auch ... :(

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  •  MajorDomus
16.12.2010  (#10)
WPdeswegen habe ich die WP WP [Wärmepumpe] als Teil der WBF beantragt...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.12.2010  (#11)
."deswegen habe ich die WP WP [Wärmepumpe] als Teil der WBF beantragt..." jepp, ich auch : ) sind 15 points.

grüsse, alex


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  •  WilMa
  •   Bronze-Award
16.12.2010  (#12)
WP für WW WW [Warmwasser] - Hallo liebe Gemeinde,

die direktförderung für WP WP [Wärmepumpe] wurde ja gestrichen.
Die Punkte (15) für Heizungswärmepumpen gibts nach wie vor.
So weit so klar.
Neu sind ja die die 5 Punkte für "Solaranlage oder Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung".
Weiß jemand, was das genauer bedeuten soll bzw. wie diese WP WP [Wärmepumpe] für WW WW [Warmwasser] sein muss? Oder bekommt man diese 5 Punkte sobald man das WW WW [Warmwasser] mit eine WP WP [Wärmepumpe] macht? Hab da nirgends eine "Klausel" ala "mind. JAZ 4" oder so gefunden?!
Wie sieht das dann aus, wenn die WP WP [Wärmepumpe] Heizung und WW WW [Warmwasser] macht? Bekommt man dann 20 Punkte? Also 15 für Heizung und 5 für WW WW [Warmwasser]?

Danke für eure Meinung ;)
Lg
WilMa

PS: An den Energiekennzahlen/AV-Verhältnissen ist mir zu den Werten von 2010 keine Unterschiede aufgefallen?!?

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