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Amazon Prime Mehrkosten-Rückerstattung bis 30.Juni beantragen

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  •  AnTeMa
19.6. - 16.7.2019
53 Antworten | 17 Autoren 53
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Es gibt einen Vergleich von Amazon mit der Arbeiterkammer, dass die 2017 eingeführte Preiserhöhung rückgängig gemacht wird und Kunden aus Österreich bis Ende Juni 20,-€ der mtl Gebühr zurückerstattet bekommen.
Auch für Studententarife und Kosten für Kauf auf Rechnung
Siehe:
https://www.arbeiterkammer.at/amazon

Andreas Teich

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#41)
@rk515
Es handelte sich hier um keinen Geschenkgutschein wie man ihn sonst kennt, sondern bloß um einen Aktionsgutschein.

Ein Aktionsgutschein kann nur auf bestimmte Angebote angewendet werden (Marketplace oder FBA scheiden hier z.B. aus wie Du schon richtig vermutet hast). Außerdem ist ein Aktionsgutschein bei Amazon kein "richtiges" Guthaben, sondern üblicherweise bloß so eine Art Rabatt.

Kauft man daher Mithilfe eines Aktionsgutscheins etwas, und es wird später eine Rückerstattung notwendig (weil z.B. Widerruf, Rückgabe wegen Defekt/Gewährleistung, weil Paket verloren ...), kriegt man dann den Wert des Aktionsgutscheins nicht mehr zurück, weil es ja nach Amazon-Definition bloß ein einmaliger Rabatt war.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#42)

zitat..
coisarica schrieb: und bitte wenn interessiert ein gutschein, wenn auch ausgezahlt werden kann


zitat..
rk515 schrieb:  mich.. kauf ja ohnehin wieder fleissig ein. #amazonrockt

also, wie gesagt....


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#43)

zitat..
coisarica schrieb: und bitte wenn interessiert ein gutschein, wenn auch ausgezahlt werden kann.


Zum Beispiel jemand dessen damals verwendetes Bankkonto nicht mehr existiert.

Jemand der die Primekosten als Firma bezahlt, die Teilrückzahlung jedoch am Firmenkonto vorbeischmuggeln möchte.

Jemand dessen Bankkonto permanent am Minusanschlag ist und die Rückzahlung daher nicht wie gewollt nutzbar wäre.

Gibt soviele mögliche Erklärungen ...

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#44)

zitat..
ildefonso schrieb: Zum Beispiel jemand dessen damals verwendetes Bankkonto nicht mehr existiert.


Erstattet wird ja "auf eine in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart", was ja entsprechend anpassungsfähig wäre. 


zitat..
ildefonso schrieb: Jemand der die Primekosten als Firma bezahlt, die Teilrückzahlung jedoch am Firmenkonto vorbeischmuggeln möchte.


ganze 40,-- EUR, ja!?


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#45)

zitat..
ildefonso schrieb: Gibt soviele mögliche Erklärungen ...

... die sich an den haaren herbei ziehen lassen ;)

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#46)

zitat..
coisarica schrieb: Erstattet wird ja "auf eine in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart", was ja entsprechend anpassungsfähig wäre.


Ist nicht genau steuerbar.
Zumindest nicht ohne sich mit zig kompetenzlosen und oft nur schlecht deutsch sprechenden Callcenteragents auseinanderzusetzen.

zitat..
coisarica schrieb: ... die sich an den haaren herbei ziehen lassen ;)


Man sollte nicht den Fehler begehen und glauben wenn man selbst etwas nicht braucht dass es deswegen auch niemand anders braucht.




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  •  Muehl4tler
8.7.2019  (#47)

zitat..
ildefonso schrieb:
Zumindest nicht ohne sich mit zig kompetenzlosen und oft nur schlecht deutsch sprechenden Callcenteragents auseinanderzusetzen.

 bei keinem anderen Unternehmen habe ich bisher einen so unkomplizierten und kundenfreundlichen Support gefunden wie bei Amazon.

Der Chat konnte bisher jedes Problem zu meiner Zufriedenheit lösen. 

Zum Thema:

Rückerstattung mittels des Gutscheins ist bei mir mittlerweile auch durch und auch das Einlösen hat funktioniert. 


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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#48)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Einlösen hat funktioniert.

 ok, für mich zur veranschaulichung. was wurde da bezogen? (wenn ich neugierig sein darf). denn bei meiner bestellung funkte das nicht. hab auf den verkäufer nicht geschaut. der war nicht Amazon


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  •  Muehl4tler
8.7.2019  (#49)
Wurde direkt in der Bestellübersicht wie ein normaler Gutschein abgezogen. Verkäufer war aber auch Amazon, war in dem Fall ein Desinfektionsmittel.

Probier einfach mal bei einem Amazon Produkt bis zur letzten Seite den Bestellvorgang durchklicken ob dort was abgezogen wird.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#50)
yeap danke.. funkt!!!! *G*
zaht mich trotzdem

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#51)
@rk515
Wenn Du schon nicht das glaubst was ich vorher geschrieben habe, ließ doch bitte einfach die Bedingungen für die Einlösung der Aktionsgutscheine durch:

https://www.XXXX.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201272320

Aus XXXX machst Du Amazon (Link funktioniert sonst nicht)

Kann nicht für FBA verwendet werden, nicht für Marketplace, nicht für Warehouse. Auch manche von Amazon direkt verkaufte Produktsortimente sind ausgeschlossen.
Und wird etwas zurückgesendet/reklamiert was per Aktionsgutschein bestellt wurde, verfällt der Gutschein anstatt dass die Summe erstattet wird.
In der Mail in der Du Dich für den Aktionsgutschein entschieden hast, stand übrigens auch dass für Aktionsgutscheine bestimmte Bedingungen gelten.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#52)
glaubs dir schon. alles klar alles jut

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.7.2019  (#53)
also, hab jetzt im zweiten anlauf die nachricht von Amazon bekommen, dass die 40,-- doch erstattet werden.

... warum einfach, wenn's kompliziert auch geht ;))

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