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Altes Sacherl im Grünland - Neubau/Abriss/Sanierung - Verwirrung

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  •  Chefin
23.8.2023 - 28.2.2024
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Hallo ihr Lieben!

Ich habe mich bereits durch ähnliche Themen quergelesen, bin aber nicht wirklich fündig geworden.

Meine Mutter hat ein Sacherl geerbt. Dieses Sacherl steht im Grünland und wurde von meinem Onkel bewohnt bis vor zwei Jahren. Es wird seit ca. 40 Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.

Das Haus selbst ist stark sanierungsbedürftig bis baufällig. Es ist ein Brunnen für die Wasserversorgung da, Stromanschluss, Telefonanschluss ebenfalls. Allerdings kein Kanalanschluss.
Das Haus steht in Oberösterreich.

Nun könnten mein Lebensgefährte und ich das Haus quasi umsonst haben bzw. müssten eventuell meine Schwester auszahlen.

Nun möchten wir erstmal abklären, welche Möglichkeiten wir überhaupt haben.
Der Idealfall für uns - weil am günstigsten - wäre, das Haus abzureissen und ein Fertighaus hinzustellen. Aber ist das baurechtlich überhaupt möglich? Das wäre ja ein Neubau und ohne Umwidmung wird das im Grünland ja nicht möglich sein, oder?

Eine Sanierung des Hauses kommt für uns nicht in Frage, da das finanziell absolut unverhältnismäßig wäre und alleine aufgrund der niedrigen Deckenhöhe und kleinen Räume für uns auch nicht in Frage kommt.

Nun stellt sich die Frage: was haben wir baurechtlich für Möglichkeiten, wenn es kein Neubau werden kann?
Das Sacherl besteht aus einem Wohnbereich, einem direkt angebauten Holzstadel und einer direkt angebauten Garage.

Wieviel davon dem Haus darf man abreissen, was darf man dann hinstellen und auf welche Fläche? 

Wir haben in zwei Wochen einen Termin mit der Gemeinde und einem Bausachverständigen, ich würde allerdings gerne zuvor schon einen groben Überblick über unsere Möglichkeiten haben um hier nicht völlig unwissend reinzugehen.

Vielen lieben Dank!

  •  JoeSi
25.8.2023  (#1)
Erster Schritt: ab zur Baubehörde (Gemeinde) und raussuchen lassen, welche Widmung das Grundstück hat. Dann kannst auch gleich aus erster Hand erkundigen, was du darfst, und was nicht. 
Wenn du Glück hast, ist es Bauland oder Sternchenbau, dann steht dir alles offen. Wenn Grünland, dann hat man oft die Möglichkeit das Haus, bis auf die Außenmauern zu Entkernen und innen alles Neu zu machen. (auch Decken etc) - wäre aber sehr aufwändig glaube ich, wenn die Deckenhöhe nicht passt, dann würden zn die Genster im OG novht mehr passen....
ich hatte Glück und mein Grundstück war ein Sternchenbau... mot Grünlandwidmunf hätte ich nie gekauft. 


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  •  Hannnes91
2.2.2024  (#2)
Was ist den hierbei schlussendlich herausgekommen?

Bzw: hat jemand Erfahrungen mit Neubau auf Grünland ohne Landwirtschaft in OÖ? (wenn bereits ein klassisches baufälliges Sacherl besteht, welches jedoch nicht sinnvoll sanierbar ist)

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  •  leopueh
2.2.2024  (#3)
ja haben wir gemacht;
Ausgangslage: Widmung Dorfgebiet. bestehendes Wohngebäude; Sternchensignatur vorhanden.

Wir durften: Neu bauen am Grundstück aber nur mit Abriss des vohandenen Gebäudes. (es darf keine 2 Wohngebäude geben auf einem Grundstück) - Alternative Neubau und dann Abriss - das aber nur unter Vorlage einer Bankgarantie über die Abrisskosten.

... wir haben keine Landwirtschaft.

Im Zuge des Baugenehmigung wird, wenn es noch keines ist, euer Haus sowieso mit einer Sternchenwidmung versehen. (vorrausgesetzt ihr kommt mit der Anpassung vom FläWiPlan bei der Gemeinde und dem Land durch)

Variante die auch als OK betrachtet wurde seitens der Gemeinde war:
Abriss und Neubau GENAU mit selben Haupt-Abmessungen ( Länge& Breite) an GENAU gleicher Position

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  •  Hannnes91
3.2.2024  (#4)
das betrifft jetzt eine Sternchenwidmung, hier ist's wesentlich einfacher.

Hab vorhin die Stelle für einen Neubau von Altbestand im Grünland im Gesetzestext gefunden, werde das später anführen und verlinken. Fall hier aber jemand eine praktische Erfahrung hat wie's tatsächlich handhabbar ist bitte nur her damit. 🙂 Die Vorgaben scheinen in vielen Fällen nicht wirklich umsetzbar zu sein.

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  •  Hannnes91
3.2.2024  (#5)
so.... wie versprochen:
der Beitrag in diesem Forum halte ich als ganz nützlich (Verweis auf den jeweiligen Gesetztestext)
https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-grundstueck-mit-sternchensignatur-haus-neubau-moeglich/49180_1#461902

zusätzlich habe ich die Merkblätter der Landwirtschaftskammer zum Bauvorhaben im Grünland sehr weitergeholfen: 
https://ooe.lko.at/bauen-im-gr%C3%BCnland-faqs-und-merkbl%C3%A4tter+2400+3622649

mit den beiden Infos konnte ich mir eine ganz gute Übersicht verschaffen. Hoffe es hilft jemand anders auch weiter

lg


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  •  rocco81
  •   Gold-Award
4.2.2024  (#6)

zitat..
Chefin schrieb: Das Haus selbst ist stark sanierungsbedürftig bis baufällig. Es ist ein Brunnen für die Wasserversorgung da, Stromanschluss, Telefonanschluss ebenfalls. Allerdings kein Kanalanschluss.
Das Haus steht in Oberösterreich.

Du brauchst eine Kleinkläranlage, am besten mit den Nachbarn gemeinsam errichten und betreiben. Ca. 40k€ musst kalkulieren, je nachdem wie weit zum Vorfluter gegraben werden muss. Dafür recht günstig im Unterhalt.
In Oö geht m.W. eine Senkgrube auch immer noch, würde ich aber nicht empfehlen.
Öffentliche Straße geht zum Haus?


zitat..
Chefin schrieb: Aber ist das baurechtlich überhaupt möglich? Das wäre ja ein Neubau und ohne Umwidmung wird das im Grünland ja nicht möglich sein, oder?

2015 ging das noch. Besser gesagt wieder. Weil da gab es eine Änderung, vor 2015 ging Abriss und Neubau nicht, mit der Änderung dann schon. Widmung Grünland in OÖ.
Es mussten erhaltungswürdige Nebengebäude größer von der Grundfläche her als das Haus vorhanden sein und der Neubau durfte nicht größer sein als das alte Haus.

Wäre es durchgehend bewohnt gewesen wäre es aber sowieso gegangen.
Ev. vorsorglich gleich mal einen Nebenwohnsitz dort anmelden.

Wichtig: Nichts am Haus abbauen, auch nicht ausräumen anfangen.

Ich würde beim ersten Gespräch gleich mal " Nutzung bestehender Infrastruktur und bereits versiegelten Fläche" ansprechen.
Eine Projektmappe zusammenstellen. Pläne, Fotos, Wasserbefund (brauchst für die Baugenehmigung später sowieso) Abwasserplan...


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  •  Hannnes91
25.2.2024  (#7)
Hallo Chefin!
Darf man fragen was den die wesentlichen Diskussionspunkte im Gespräch mit der Baubehörde waren, und ob Ihr hier einen gemeinsamen Weg gefudnen habt?

@rocco81 : vielen Dank für deinen Input, insbesondere der Punkt mit der "Nutzung der bestehenden Infrastruktur" finde ich sehr gut!

Soweit ich weiß sind relevante Randbedingungen die Erhaltung der ursprünglichen Hofform (z.B. Einhof, wenn Wirtschaftstrakt und Wohngebäude in einem sind) und ein maximaler Abriss von 49% des Gesamten Baus ... und lt. Internet-Recherge habe ich hierbei nur Einhof Beispiele gefunden, wo quasi ein Teil des Alt-Baus in die neue Struktur gänzlich integriert wurde, was nicht dem entspricht was ihr euch vorstellt

lg

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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
28.2.2024  (#8)
Die Chefin war zuletzt August 2023 hier im Forum eingeloggt... Ich denke sie hat irgendeine Antwort erhalten 😑

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