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alte Vermessung oder Grenzmarkierungen bindend?

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  •  RICH
22.10. - 31.10.2020
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Hallo,

wir wollen unseren Grund (Niederösterreich) vor dem Bau in den Grenzkataster eintragen lassen. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die vorhandenen Grenzmarkierungen nicht so richtig mit einer 20 Jahre alten Vermessung übereinstimmen.

Gelten die Grenzmarkierungen (gekauft wurde das nach Besichtigung im guten Glauben) für die Eintragung oder die alte Vermessung? Uns war diese nicht bekannt und dem Verkäufer angeblich auch nicht, da dies vor ihm war.

Bitte um Tipps.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
22.10.2020  (#1)
Ich kann dir sagen, wie es bei unserem Grundstück in etwa gelaufen ist. Da gab es Grundsteine in der Natur, wo wir noch nicht wussten, ob diese lagerichtig sind. Die Vermessung war aus den späten 50er Jahren mit handgezeichneten Urkunden. Der Bauwerber ist grundsätzlich für die Richtigkeit der Grenzen verantwortlich. 

Bevor wir mit dem Bau losgelegt haben, habe ich mir einen Geometer gesucht, der unter anderem folgendes durchgeführt hat:
* Geländeaufnahme
* Auffrischen der Grundgrenzen (passt die Vermessungsurkunde zur Natur)
* Mappenberichtigung (nachdem bei uns etwas nicht mehr entsprochen hat)

Wenn Zweifel am genauen Grenzverlauf bestehen, suche auf jeden Fall einen Geometer auf.

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
26.10.2020  (#2)
Wenns eine Vermessung gibt, gilt sicherlich diese ... wennst sagst 20 Jahre, dann ist das nicht soo lange aus. Dass die Grenzsteine wandern ist keine Seltenheit ... hat oft nicht nur natürliche Gründe 😬

Spätestens wennst zu bauen beginnst solltest die Grenzen korrekt eingemessen haben, sonst bekommst ein richtiges Problem wennst mit dem Gebäude zu nahe am Nachbargrund stehst ...

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  •  RICH
26.10.2020  (#3)
Klar wird das vor dem Baubeginn vermessen. Deshalb kam das Thema auf.

Den Plan kannte ich nicht und das Grundstück war mit dem Vorbesitzer in seiner Größe besichtigt worden. Jedenfalls sind die Marken nur teilweise nahe am Plan. Grenzsteine gibt es überhaupt keine. Was mir eher weniger gefällt ist, dass mir jetzt ein gutes Stück vom Grund fehlt und ich nicht davon wusste.

Also gilt die 20 Jahre alte Vermessung als verbindlich?

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
26.10.2020  (#4)

zitat..
RICH schrieb: Also gilt die 20 Jahre alte Vermessung als verbindlich?

Nein, weil das Grundstück noch nicht im Grenzkataster eingetragen ist.

zitat..
RICH schrieb: wir wollen unseren Grund (Niederösterreich) vor dem Bau in den Grenzkataster eintragen lassen

Dazu muss vorher neu vermessen werden, und alle Anrainer müssen dem Grenzverlauf zustimmen.

Im Gegensatz zum Grenzkataster besteht für Grundstücke des Grundsteuerkatasters keine Rechtssicherheit der Grenzen.

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  •  BAULEItEr
26.10.2020  (#5)
Schließe mich dem Vorredner vollinhaltlich an.

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
26.10.2020  (#6)
Wende dich an den Geometer deines Vertrauens ... der kanns dir genau sagen. Aber ich denke wenns im Jahr 2000 Grenzen vermessen haben, dann sollten diese heute schon noch gültig sein.

Wir hatten bei uns so eine Grenzverhandlung, da war allerdings nichts vermessen und es wurde die Urmappe als Referenz herangezogen. Die Grenzen die zuvor im DORIS angezeigt wurde waren eine Art Interpolation von Kartendaten die irgendwann mal von irgendwem ins System eingepflegt wurden.

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  •  RICH
27.10.2020  (#7)
@­Hobbyplaner & @BAULEItEr 
Gesagt getan: Es scheint nach fachlicher Auskunft wohl so zu sein, dass der alte Plan bis auf etwas Ungenauigkeit bindend ist. Seht ihr das auch so?
Wenn der Vorbesitzer den gemacht hat und kenn ja. Gilt das für mich auch wo ich im guten Glauben nach ausgesteckten Grenzen gekauft habe?

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  •  BAULEItEr
27.10.2020  (#8)
@RICH ich weiß nicht genau was du mit verbindlich meinst.
Gegenüber wem soll was Verbindlich sein?
Gegenüber deinem Verkäufer, dem Nachbarn dem Vermessungsbüro der Gemeinde?

entweder bist du noch im Grundsteuerkataster, dann muss eine Grenzbegehung gemacht werden und dann kann man darüber diskutieren wie der Grenzverlauf zu sein hat.

Oder du bist schon im Grenzkataster, dann braucht du keine Grenzbegehung,
ein Anruf bei Geometer und er steckt dir die Grenzpunkte ab.



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.10.2020  (#9)

zitat..
BAULEItEr schrieb: @RICH ich weiß nicht genau was du mit verbindlich meinst.
Gegenüber wem soll was Verbindlich sein?

Genau, das dürfte @RICH wohl nicht ganz klar sein bzw. vermischt er da 2 Dinge.

zitat..
BAULEItEr schrieb: Oder du bist schon im Grenzkataster,

Sein Einleitungssatz bei der Threaderstellung vor 5 Tagen war, dass er in den Grenzkataster eintragen lassen WILL. Somit ist das Grundstück offensichtlich derzeit nicht im Grenzkataster und somit gilt, was eh schon mehrfach gesagt wurde:
Weder irgendwelche Grenzpunkte, noch Grenzverläufe, noch das Flächenausmaß sind verbindlich. Wir sind im "unverbindlichen" Grundsteuerkataster.

Wenn Rich jetzt in den Grenzkataster will, dann hat das genau den Sinn, nämlich, dass alles "verbindliche" wird (eben weil es das jetzt noch nicht ist).
Und zum Zwecke der Eintragung in den Grenzkataster wird es eine "Grenzverhandlung" geben. Und da wird die (künftig dann "verbindliche") Lage der Grnezen erst festgelegt, und zwar mit den Grenznachbarn unter Mitwirkung/Vorschlägen des Geometers, der den verfügbaren Datenbestand einbringt (z.B. aus früheren Vermessungen, soweit sie überhaupt offiziell erfasst wurden).
Was wurde eigentlich vor 20 Jahren vermessen? Zu welchem Zweck? Wer hat das gemacht und wurden die Vermessungsdaten auch an das Vermessungsamt übermittelt? Warum hat man dann nicht schon damals das Grundstück in den Grenzkataster übernommen? Hats vielleicht gar keine Grenzverhandlung gegeben? War es nur ein Übertragen des (unverbindlichen) Grundteuerkatasters in die Natur - halt so schlecht und recht mit den damals verfügbaren Daten und Unterlagen?
Aber letztlich alles egal: JETZT wird in den Grenzkataster eingetragen und JETZT werden Grenzpunkte und Grenzverläufe festgelegt - und zwar dort, wo sich die JETZIGEN Grenznachbarn einigen und der Geometer mit dem ihm verfügbaren Datenmaterial auch mitkann.

Die andere - und davon völlig unabhängige - Seite der Geschichte liegt beim Kauf des Grundstückes. RICH beruft sich offensichtlich auf eine Besichtigung vor dem Kauf und dabei gesehenen "Grenzmarkierungen".
Da würd ich mal vorschlagen, in den Kaufvertrag zu schauen. Steht da nicht irgendwo ein Punkt, dass der Verkäufer für eine bestimmte Eigenschaft (dazu gehört auch die Größe des Grundstücks) keine Haftung übernimmt??

 

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
27.10.2020  (#10)

zitat..
RICH schrieb: ......dass der alte Plan bis auf etwas Ungenauigkeit bindend ist

Gegen eine Behörde hast du keinen Rechtsanspruch auf das Flächenausmaß oder die Festpunkte der Grenzen, wenn das Grundstück (noch) nicht im Grenzkataster eingetragenen ist.

Ob du Ansprüche gegen einen Verkäufer geltend machen kannst, hängt von deinem Kaufvertrag ab. 


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  •  BAULEItEr
27.10.2020  (#11)

zitat..
RICH schrieb: Gilt das für mich auch wo ich im guten Glauben nach ausgesteckten Grenzen gekauft habe?

Gut dann Probier ich's mal so, du hast in guten glauben ein Grundstück mit nicht rechtsverbinblichen Grenzverlauf gekauft.

zitat..
Karl10 schrieb: Sein Einleitungssatz bei der Threaderstellung vor 5 Tagen war, dass er in den Grenzkataster eintragen lassen WILL.


Ja richtig aber heute hat Rich geschrieben:

zitat..
RICH schrieb: Es scheint nach fachlicher Auskunft wohl so zu sein, dass der alte Plan bis auf etwas Ungenauigkeit bindend ist.

Einen bindenden Plan gibt es nur wenn man im Grenzkataster ist.

@RICH   Wer ist die fachliche Auskunft?
Bist du dir ganz sicher dass dein Grundstück im  Grundsteuerkataster und nicht im Grenzkaster bist?



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  •  RICH
29.10.2020  (#12)
Das Grundstück ist im GRUNDSTEUERKATASTER und soll in den GRENZKATASTER.

Ich muss mir den Notartext beim Verkauf suchen wenn jemanden interessiert was da steht?

Die fachliche Auskunft selbst ist von einem renommierten Geometer direkt: Die Vermessung die es vor ca. 20 Jahren gibt ist bindend für die aktuelle Eintragung in das Grenzkataster (damals wurde die Grenze schon mit den Nachbarn verhandelt und von allen damaligen Besitzern unterschrieben, nur keine Eintragung vorgenommen - warum auch immer, vermutlich aus Kostengründen). Sein Spielraum beträgt ca. 10cm, das ist weil früher die Genauigkeit größer war.
Seht ihr das als verlässlich an, oder brauche ich eine Zweitmeinung?

Höchst ärgerlich. War ich zu blauäugig, doch das ist wirklich keine Info die man als Normalbürger kennen kann und vom Notar kam nur der Grundbuchauszug.

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  •  BAULEItEr
30.10.2020  (#13)
latu BEV:
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen Grenzkataster und Grundsteuerkataster!
Ein Grundstück ist entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen.
Bei Grundstücken im Grenzkataster ...
haben die Grenzpunkte der Grundstücksgrenzen eine Lagegenauigkeit in der Natur im cm-Bereich und sind in
dieser Qualität in der Katastralmappe abgebildet. Grundstücke im Grenzkataster sind in der Katastralmappe an den
(strichliert) unterstrichenen Grundstücksnummern erkennbar, im Grundstücksverzeichnis wird der Grenzkatasterindikator "G"
angeführt.
sind die Flächen mit hoher Präzision aus den Koordinaten der Grenzpunkte abgeleitet. Im Grundstücksverzeichnis
sind diese durch den Flächenindikator "rechenbar" vor der Flächenangabe erkennbar.
sind die Grenzen der Grundstücke rechtsverbindlich festgelegt. Verloren gegangene Grenzzeichen können von
Vermessungsbefugten in die Natur rückübertragen werden, Grenzstreitigkeiten vor Gericht sind ausgeschlossen.
ist eine Ersitzung von Grundstücksteilen unmöglich und es gibt den Vertrauensschutz bei einem Rechtserwerb.
Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster ...
sind die Grundstücksgrenzen in der Katastralmappe mit graphischer Genauigkeit dargestellt, die Genauigkeit liegt
im dm bis m-Bereich und ist abhängig vom Maßstab der Katasteranlegung im 19. Jahrhundert. Aus der Katastralmappe
entnommene Maße sind daher nicht zuverlässig!
Eine Ausnahme bilden durch Vermessungsurkunden festgelegte Grundstücksgrenzen. Diese haben eine Genauigkeit im cm bis
dm-Bereich und sind meist an den Grenzpunktnummern erkennbar.

vielleich hilf das weiter.




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  •  Farmag
31.10.2020  (#14)
Ich habe echt keine Ahnung von den ganzen Thema. Aber bzgl. Kauf solltest du auf der sicheren Seite sein. Wenn dir der Verkäufer (egal ob persönlich oder Makler) ein 1000m² Grundstück zeigt und du dann draufkommst das es nur 700m² hat, kannst du den Kaufvertrag natürlich stornieren. Völlig egal wo etwas eingetragen ist.
Etwasähnlich ist bei einem Kollegen bei mir vorgekommen (NÖ). Der hat auch ein Grundstück gekauft und anschließend wurde festgestellt das es um rund 20% kleiner ist als besichtigt. Der Kaufvertrag wurde 2 Tage später problemlos storniert. 

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
31.10.2020  (#15)

zitat..
Farmag schrieb: kannst du den Kaufvertrag natürlich stornieren. Völlig egal wo etwas eingetragen ist.

Gibt aber viele Kaufverträge wo keine m² Zahl angeführt ist, nur der Gesamtpreis steht im Vertrag. Es ist auch der Zusatz, "der Verkäufer haftet nicht für eine gewisse Größe der Parzelle xxx". Ob das auch bei Baugrundstücken auch so, oder nur bei anderen Grundstücken, weiß ich nicht. Irgendwie will sich der Verkäufer absichern wegen Vermessungsfehler die früher öfters vorkamen. 

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