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Abstand zweier Gebäude auf einem Grundstück (Brandschutz) [NÖ]

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  •  ProjectX
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.10. - 26.10.2020 1
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Hallo!

Wann müssen bei zwei Gebäuden (jeweils Gebäudeklasse 1), die näher als die in der OIB angeführten 4m Abstand zueinander haben, brandschutztechnische Maßnahmen getroffen werden?
Ich denke das trifft wenn dann vor allem die Fenster, da die Wand selbst (Massivbauweise) ohnehin die Anforderunen von brandabschnittsbildenden Wändern erfüllen würden. 
Neben einem bestehenden alten Haus soll ein neues Einfamilienhaus errichtet werden. Das bestehende Haus hat einen 1,5m vorspringenden Stiegenhauserker, es wäre geplant das neue Haus in einem Abstand von 1,5m von diesem erntfert zu errichten. Macht es einen Unterschied ob beide Gebäude jeweils eigene Wohneinheiten sind oder ob eines davon ein untergeordnetes Gebäude wird? 
Müssen dadruch die Fenster so ausgeführt werden, dass diese brandschuttechnisch höhere Anforderungen als "normale Fenster" erfüllen?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die beiden Häuser aus brandschutztechnischer Sicht als ein Haus anzusehen, da nicht durch einen Brandabschnitt getrennt (würde immer noch Gebäudeklasse 1 sein) 
Danke!

  •  ProjectX
26.10.2020  (#1)
Hat noch niemand mit einem ähnlichen Fall zu tun gehabt bzw. weiß über die Regelungen dazu bescheid?

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