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Die Frage ist, bist du mit diesen Änderungen noch Förderungswürdig?
Du darfst besser bauen aber nicht schlechter. Ich würde mir eher Gedanken um den Einreichplan machen. Da du so bauen musst wie eingereicht. Das Heisst du darfst keine 3cm dickere Wand haben. Der Dachaufbau darf nicht verändert werden. Wenn das jemand mitbekommt schicken Sie dir per Bescheid einen Baustopp. Das kostet Zeit und Geld das wieder gerade zu biegen. Grundsätzlich gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Sieht jemand die Abweichung und meldet ist bist da gfi..te... |
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so bauen wie du beschreibst und kein palaver machen, diese abweichungen sind doch nicht der rede wert. ea lassen wie er ist und fertig. da haben wir ganz andere änderungen gemacht und keiner weiss was davon. in deinem fall: bodenplatte eh unkontrollierbar, wand zur garage merkt man auch nicht, dachhaut sowieso egal. |
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Sind deine Änderungen bewilligungspflichtig oder anzeigepflichtig?
Wir haben unsere bewilligungspflichtigen Änderungen mit einem Nachreichplan an die Baubehöre gemeldet als wir fertig waren. Die Änderungen hatten jedoch keinen Einfluss auch die Förderung. |
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Bei deinem Fall: Würde ich auch nicht extra ändern lassen. Änderungen sind nicht kontrollierbar und fallen nicht auf.
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Echt? du meinst ein übergenauer Nachbar kennt von der Weite nicht den Unterschied zwischen 25er Ziegel + WDVS und 38er Ziegel? Bei uns haben Sie schon Bauwerke wegen 2cm Lageverschiebung gestoppt und sanktioniert. Und ja es gibt solche Nachbarn, die sich das genau anschauen und sofort aufs Bauamt laufen. Wenn der seinen Willen nicht durch setzt, dann läuft er zum BGM und droht Ihm mit einer Amtshaftungsklage. Und dann MUSS der BGM als oberste Bauinstanz handeln. Aber generell Stimme ich zu, wo kein Kläger, da kein Richter. Beim EA EA [Energieausweis] kann es um Förderungsbetrug gehen, aber eh klar alles kein Problem. Solange es niemand anzeigt. Ich würde es korrekt abhandeln, beim Bauamt fragen ob es Probleme gibt wenn du das Mauerwerk änderst. Gesetzlich gesehen ist es so, wenn du nur um 1cm größer baust durch einen größeren Ziegel. Baut man OHNE BAUBEWILLIGUNG. Wei Vurschrischt is Vurschrift ![]() |
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Durch Rechnungen kannst eventl nachweisen, was unter der Bodenplatte liegt bzw wie dick die Platte ausgeführt wurde. |
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Ja genau. Ich wette um eine Kiste Bier, dass 95% der Häuser in Österreich um mehr als 2cm woanders stehen als im Einreichplan. Auf Deutsch: Ich nenne das ein Gschichtl. |
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Das glaubst wohl selbst nicht, ist für die Feststellung ein Geometer angetanzt? |
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In Salzburg z.B. Pflicht (mit der Fertigstellungsmeldung muß ein Geometerplan abgegeben werden, und wird mit dem eingereichten Plan abgeglichen). "Kein" Problem, solange der Mindestabstand zur Grundgrenze eingehalten wird ... deshalb bemaße ich mit mind. 5 cm Reserve die Abstände zur GG (Bsp. im Plan ist der Abstand Fassade zur GG digital gemessen 4,05 m --> bemaßt wird mit 4,00 m ... bei maximalhöhen genau das Selbe --> mind. 5 cm Reserve) Und ja, da gibt es Rechtstreits, die zur Herstellung des bewilligten Zustandes, oder gar zum Abbruch führen. |
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Ich trinke zwar kein Bier, aber die Wette gewinne ich! Ist einem nicht unbekannten Baumeister in meiner Ortschaft passiert und das bei einem 12 Parteienhaus.... Und mir selbst mit einer Neigungsänderung. Ich musste 1 Eck um 80cm ins Grundstück rein rücken, weil ein Gemeindekanal doch nicht auf der Grundstücksgrenze sondern auf meinen Grund lag. Aber wurscht, damals wurde mir erklärt 1cm ist schon zu viel, und ich müsste eine neue Einreichung machen. Geht eh ganz unkompliziert... Ich hätte nur den fth Hersteller um 6 Wochen vertrösten müssen, der eigentlich in 1 Woche antanzen wollte. Da meinte ich, was gibt's den noch für Möglichkeiten? Antwort, ich muss zu jedem Grundeigentümer der an mein Grundstück grenzt, und von den Besitzern eine Unterschrift einholen, das es Ihnen egal sei. Das ich in MEIN Grundstück rein rücke, also noch weiter weg vom Bauwich. Ich hab mir dann insgesamt 54 Unterschriften geholt von 55, über die eine fehlende sah man dann hinweg. Ich hatte ja das glück das an einem Eck mit 3m eine ETW Anlage mit Ihrem Parkplatz grenzte.... Achja es reicht nicht eine Unterschrift pro Wohneinheit, nein.... alle die im Grundbuch stehen. Jetzt stell dir vor, was passiert, wenn du nicht mehr im Bauwich bist und das nur 1cm! |
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Auch Dein Haus weicht um 2 cm vom Einreichplan ab.
Bei einer Länge von 10 Metern sind 2 cm 0,2% Du glaubst ja wohl selbst nicht, dass am Bau Toleranzen von 0,2% eingehalten werden. Deswegen ist Deine Aussage: FALSCH. Es ist natürlich erlaubt um 1cm größer zu bauen. Es lässt sich nicht vermeiden. |
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Es geht nur um die Wand zwischen Garage und Haus, nicht ums ganze Haus. Bei so einem Nachbarn gibts dann natürlich überall Probleme. Solange sich das Objekt nicht so ändert, sodass die Förderwürdigkeit verloren gibt es auch kein Problem mit der Förderstelle. Habe vor 2 Wochen mit einem Mitarbeiter von der Landesförderstelle gesprochen und ihn darauf angesprochen ob ich einen Änderungsantrag machen muss, weil ich vielleicht doch eine andere Wärmepumpe einbaue als angegeben und ich dort auch die Rechnung nachreichen muss. Er meinte solange ich nicht die Heizungsart ändere und auf einmal eine Holzheizung mache interessiert die Förderstelle das nicht. Bei diesen kleinen Änderungen vom OP gehts auch nicht um Förderbetrug, da das geänderte Objekt auch eine Förderung bekommen würde. Man darf ja auch besser bauen als im EA EA [Energieausweis] angegeben. |