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Ablöse - erlaubt? [NÖ]

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  •  sir_rws
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.9. - 14.9.2013
28 Antworten 28
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8 Jahre alte Genossenschaftswohnung mit Kaufoption nach 10 Jahren. Mit den monatlichen Mietzahlungen werden auch Kredite getilgt welche zur Errichtung der Wohnhausanlage aufgenommen wurden.

Weiß jemand, ob der Nachmieter diese Tilgungen in Form einer Ablöse bezahlen muss oder stellt das eine verbotene Ablöse dar?

  •  kalki80
9.9.2013  (#1)
Kein Experte...jedoch Situation bekannt - Hallo sir_rws!
Ich bin vor 3 Jahren in eine Genossenschaftswohnung gezogen, auch mit 10 Jahres Kaufoption. Die Wohnung war 5 Jahre alt und ich habe keine zusätzliche Ablöse geleistet. Wir werden nun in den nächsten Monaten ausziehen und der Nachmieter wird uns auch nichts bezahlen müßen.
Als jedoch damals die Wohnanlage gebaut wurde, wurde vom Bauträger (Genossenschaft) erwähnt, dass man einen Teil der Miete vom Nachmieter einfordern/sich wünschen darf. Dies ist jedoch eigenes Ermäßen bzw. Verhandlungssache.
Um 100% sicher zu gehen, würde ich mich an eure Genossenschaft wenden und mal nachfragen. Wenn du deine Genossenschaft nicht kontaktieren möchtest, so frage bei anderen Bauträgern nach (GEDESAG, WET,...).

lg,

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  •  sir_rws
9.9.2013  (#2)
Der Genossenschaft ist das voll wurscht - es geht rein um Streitigkeiten zwischen Vormieter und Nachmieter. Der Vormieter kan nverlangen was er will - wenn der Nachmieter später zum Kadi rennt und sagt der Ablöse stand keine entsprechende Leistung gegenüber dann wird gestritten. Ich glaube sogar dass bis 10 Jahre nach Ablösezahlung diese zurückgeklagt werden kann.

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  •  kalki80
9.9.2013  (#3)
OKAls ich die Wohnung übernahm, haben wir die Punkte schriftlich festgehalten (Ablöse für Küche usw.). Ich kann aus deinem Post jetzt nicht entnehmen, ob es sich um einen schon bestehenden Disput handelt....hier gebe ich sicher keine Meinung ab.
Sollte es aber um Zukünftiges gehen, würde ich alles schriftlich festhalten. z.B. Ablöse für bereits geleistete Kreditzahlungen = xxx€ .... Ablöse davon xxx€...einvernehmlich unterzeichnen.
Ich fürchte aber du willst, wenn vorhanden, §§ wissen. Da kann ich leider nicht dienen.
lg,


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  •  sir_rws
9.9.2013  (#4)
§§ kenne ich - nur sind alle § immer allgemein gehalten. Da ist das MRG keine Ausnahme (hier greift §27 MRG und oder §10 MRG).

Und nochmal: Auch wenn man alles schriftlich festhält und taxativ aufzählt - wenns der Nachmieter darauf anlegt dann wird festgestellt was der damalige Zeitwert war und wenn das nicht dem damals (sogar vom Nachmieter zugestimmten!) Betrag entspricht dann heißts zurückzahlen. Das will ich vermeiden.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.9.2013  (#5)

zitat..
kalki80 schrieb: z.B. Ablöse für bereits geleistete Kreditzahlungen = xxx€ ....


DAS würd ich auf gar keinen Fall machen, das ist nämlich nicht erlaubt...und da´s sogar schriftlich bestätigt wird, ist es sehr einfach, sich das Geld zurückzuholen.

Die monatl. Mietzahlungen werden bei einigen Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption auch beim Kaufpreis berücksichtigt (müssen sie aber nicht).
Das ganze geht meist einher mit div. Förderungen.
D.h. diese Anuitäten sind nicht dafür gedacht, dass man sich daran bereichert, sondern dass man Leuten das Wohnen finanziell erleichtert.
Dafür gibts div. Förderrichtlinien, wie z.b. dass man logischerweise den Hauptwohnsitz dort haben muß usw.

Grundsätzlich ist bei den Ablösen zu erwähnen, dass nur bewegliche Dinge in einem angemessenen Rahmen abgelöst werden dürfen (d.h. keine Böden, Fliesen usw.)

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  •  sir_rws
10.9.2013  (#6)
Ich denke doch dass ein höherwertigerer Boden als die Standardausstattung gewesen wäre abgelöst werden kann. Oder ein zusätzliches Waschbecken im WC. usw.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.9.2013  (#7)

zitat..
sir_rws schrieb: Ich denke doch dass ein höherwertigerer Boden als die Standardausstattung gewesen wäre abgelöst werden kann. Oder ein zusätzliches Waschbecken im WC


Nein, eben nicht...bei einem Bekannten von mir kam deshalb nach der Wohnungsübergabe der böse Brief vom Rechtsanwalt.

Bei einigen Genossenschaften gehts sogar so weit, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand (d.h. z.b. weiße Wände, Standardlinoleumboden, Teppich usw.) zurückgegeben werden muß, falls kein Präsentationsrecht existiert oder ein Nachmieter gefunden wurde.

Der Mieter kann ja die Wohnung wieder auf den ursprünglichen Zustand zurückbauen...
Für die Einrichtung rechnet mal üblicherweise eine Abschreibung auf 10 oder 20 Jahren.

In der Realität schauts leider etwas anders aus, da die Wohnung eben dann derjenige bekommt, der den Wunschpreis auch bezahlt.

Genauso wenig dürfen geförderte Genossenschaftswohnungen über einen Makler weitergegeben werden.
Das sind dann jene Inserate, wo aufgrund der generellen Wohnungsknappheit Genossenschaftswohnungen in gute Lage komplett leer mit Parkettboden um 40 k€ weitergegeben werden...oder zumindest versucht wird.



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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
10.9.2013  (#8)
Ist halt alles "sehr relativ".

Wer kennt sie nicht die Fälle, wo so eine Wohnung mit einer günstigen Standardküche und ein bisl Möbel für 10 bis 20T Ablöse hergehen (und da reden wir nicht von teuren Ballungsräumen!).

Was ist so eine Standardküche von der Stange und ein paar vereinzelte Möbel nach 5-10 Jahren Wert? Eigentlich fast gar nix.

Rechtlich sehe ich das aber trotzdem schwierig an.
Denn wer hat schon die Nerven dass man den "Vormieter", mit dem man zuvor im guten Einvernehmen die Übergabe/Ablöse vereinbarte, dann sofort nach Übergabe in Grund und Boden klagt? Muß man auch erst mal machen wollen ...

Außerdem ist die Beweisführung sicher nicht so eindeutig wie man auf den ersten Blick glauben mag, denn der Vormieter wird sicher nicht freiwillig Belege über Küche/Möbel rausrücken. Prozessrisiko ist daher schon nicht ganz ohne.

Als ich damals selbst eine Whg. suchte war ich mit den genau selben Zustänge konfroniert. Alle angeschauten gebrauchten Genossenschaftswohnungen hätte ich nur bekommen wenn ich dem Vormieter einen Teil der bezahlten Miete ablöse.

Habe mir dann eine Eigentumswohnung gekauft, eine die zuvor auch Genossenschaftswohnung war, aber mittlerweile schon ins Eigentum überging.
Im Endeffekt habe ich dem Vorbesitzer auch einen erheblichen seiner über die Jahre bezahlen Miete/Kaufpreis bezahlt. Nunja ...

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  •  sir_rws
11.9.2013  (#9)
Weiß wirklich niemand ob die getätigten Tilgungen (es gibt einen exakten Tilgungsplan von der Genossenschaft in welchem aufgeführt ist wie viel bereits zurückgezahlt wurde - um diesen Betrag vermindert sich der Kaufpreis) abgelöst werden dürfen?

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  •  atma
  •   Gold-Award
11.9.2013  (#10)
soweit ich weiß, darfst die nicht weiterverrechnen... wir haben damals alle möbel, küche, sogar waschmaschine abgelöst bekommen... die genossenschaft hat einen nachmieter gesucht, die wollten dann alles von uns übernehmen, die rg für geräte, auf die noch garantie war, haben wir natürlich übergeben...

hätten wir pech gehabt und es hätte keinen mieter gegeben, dann hätts auch keine ablöse gegeben und wir hätten die wohnung in den ursprünglichen zustand versetzen müssen (exkl. ausmalen), wobei die genossenschaft meinte, der laminat kann bleiben, wir müssen den teppich nicht wieder verlegen, da der laminat eh höherwertiger war...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.9.2013  (#11)
@sir_rws - Ich habs eh schon in einem Vorpost geschrieben, dass das nicht erlaubt ist.

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  •  sir_rws
11.9.2013  (#12)
@gdfde:
stimmt, nur erkenne ich keine Begründung. Wenn der Vormieter noch 2 Jahre wohnen bleibt und die Wohnung kauft dann muss er um diese Tilgungen weniger zahlen. Wenn er auszieht und der Nachmieter 2 Jahre später die Wohnung kauft dann muss dieser um die vom Vormieter geleisteten Tilgungen weniger zahlen -> ist das kein Vorteil für den Nachmieter?

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  •  halfway
  •   Silber-Award
11.9.2013  (#13)
Wie gdfde schreibt ist es verboten und kann noch Jahre später zurückgefordert /eingeklagt werden.
Aus diesem Grund würde ich hier nichts schriftlich machen und das Geld bar entgegennehmen bzw. ich hab es damals auf ein anonymes Sparbuch transferieren lassen. Man muss da auch auf den richtigen Abnehmer treffen, der vielleicht

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  •  kalki80
11.9.2013  (#14)
Sicher ist es ein Vorteil für den Nachmieter...du kannst aber auch drinnen bleiben die Wohnung kaufen und dann verkaufen.
Weiters kann man fragen, ob durch die Rückforderung der "Miete" vom Nachmieter, man kostenlos dort gewohnt hat.
Das kann bitte auch nicht der Fall sein.
Wie schon mit einer Bewertung ausgedrückt finde ich die Erklärung von gdfde sehr gut und klar:

zitat..
gdfde schrieb: Grundsätzlich ist bei den Ablösen zu erwähnen, dass nur bewegliche Dinge in einem angemessenen Rahmen abgelöst werden dürfen (d.h. keine Böden, Fliesen usw.)


Wenn du einem Nachmieter findest der dir trotzdem was löhnt, mußt du mit dem Risiko leben, dass er nach Jahren wieder vor deiner Tür steht.

lg,

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  •  Ivy
  •   Bronze-Award
11.9.2013  (#15)
@sir_rws - Bitte glaub gdfde - es ist genau so. Wir haben auch 2 Genossenschaftswohnungen weitergegeben und als jetziger Mieter hast du einfach kein Recht die Sachen "über Wert" zu verkaufen. Und Wert sind die meisten Sachen nach ein paar Jahren leider fast nix mehr, egal in welchem Zustand. Auch das mit den Tilgungen is leider so. Hätten sich viele anders gewünscht, aber das Geld muss man wirklich als Miete ansehen, wovon man ja auch was hatte.

Es wurde eh schon alles gesagt: Ablöse kannst nur für freistehende Dinge verlangen, das Wort Ablöse würde ich sowieso nirgendwo reinschreiben und wennst auf den falschen triffst und der in den nächsten Jahren irgendwann mal Geld braucht reisst er dich an. So passiert bei einer Freundin.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
11.9.2013  (#16)

zitat..
halfway schrieb: damals auf ein anonymes Sparbuch transferieren lassen


*g* wo gibts denn bitte noch anonyme sparbucher?
oder war das schon jaaahre her? emoji

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  •  sir_rws
11.9.2013  (#17)
Ist ja nicht so dass die gesamte Miete als Tilgung fungiert - es sind eh "nur" ca. EUR 70,- pro Monat (die erhaltenen Förderungen schon abgezogen). Und "über Wert" will ich gar nix verkaufen - aber auch nicht auf etwas verzichten was legitim sein könnte.

Ich tu mir halt ein bissi schwer mich mit dem Gedanken anfreunden zu müssen dass ich fast 10 Jahre einen Kredit zurückgezahlt habe (und die Kreditsumme somit um ca. EUR 12.000,- verringert habe - inkl. der Landesförderungen) und der Nachfolger die Wohnung dann um diese 12.000,- unter Marktwert erwerben kann (aber eben nur weil ich vorher das alles gezalt habe).

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
11.9.2013  (#18)
... und auch eine - hochwertigere gut gepflegte Ausstattung, z.B. hochwertiger Parkettboden, Kaminofen, Boiler + Wama im Keller statt im OG-Bad, beheizter Keller, Küche mit hochwertigen Geräten etc. etc. soll nach 10 Jahren nix mehr wert sein?

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  •  johro
  •   Gold-Award
11.9.2013  (#19)

zitat..
sir_rws schrieb: dass ich fast 10 Jahre einen Kredit zurückgezahlt habe (und die Kreditsumme somit um ca. EUR 12.000,- verringert habe -

so ist das, gibt leute die ziehen bei einer 10jährigen Kaufoption nach 9 jahren aus.
aber wenn dir der Nachmitter ein kuvert schenkt mit was drinnen, dann würdest ja auch nicht nein sagen, das muss ja überhaupt gar nichts mit der Wohnung zu tun haben....

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  •  halfway
  •   Silber-Award
11.9.2013  (#20)
sorry wurde vorher beim Text schreiben unterbrochen (von Arbeit mit der ich mein Geld verdiene *g*).

Wollte noch fertig schreiben, es wäre von Vorteil auf jemanden zu treffen der sich da rechtlich vielleicht nicht so gut auskennt. Mit jemandem der sehr souverän ist würde ich das Risiko nicht eingehen. Wenn man das spurlos transferiert, hat es der andere, sollte er draufkommen dass er das zurückfordern kann einfahc schwieriger diese Geldleistung zu beweisen.



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  •  sir_rws
11.9.2013  (#21)
Ich will niemanden bescheißen - wenn der Nachmieter aber sowieso die Wohnung kaufen möchte und bereit ist diese meine "Inverstitionen" angemessen abzugelten dann solls auch gut sein (ohne ihm eine Klagsmöglichkeit auf dem Silbertablett zu präsentieren).

Also Danke an Alle für Eure Antworten!

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