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Ablauf und Kosten Besitzstörungsklage [B]

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  •  alfa2
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27.7. - 2.8.2012
12 Antworten 12
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ich habe die SuFu bedient aber nichts in die Richtung gefunden...
folgendes hat sich zugetragen: der Firma in der ich arbeite wurde heute eine Besitzstörungsklage + Unterlassungerklärung zugestellt, die kam von einem Rechtsanwalt und darin stand, dass am 03.07.2012 unser Firmenauto auf einem Privatgrund parkte und dadurch der Eigentümer sich in seinem Besitz gestört fühlte, soweit klar, aber: wieso kommt das von einem Anwalt und nicht vom Bezirksgericht, dort muss doch die Klage eingebracht und bearbeitet werden oder?
und warum kann der Anwalt dann 399,01€ als Gerichtskosten geltend machen?

vielleicht kann wer aufklären...

vg
alfa2

  •  creator
  •   Gold-Award
27.7.2012  (#1)
... guckst du - http://www.raffaseder.at/archiv_2008_05.htm

der anwalt versucht einfach, ein verfahren zu vermeiden und verlangt neben der unterlassungserklärung die außergerichtlichen kosten, aslo seine plus ggf. unkosten/spesen vom besitzer. ab 03.07.2012 hat der besitzer 30 tage zeit zu klagen. entweder ihr gebt die unterlassungserklärung ab und zahlt oder es wird geklagt.
wer unbedingt pokern will, kann erklären, dass am dienstag ein namentlich benannter fahrer gefahren ist und der den besitz gestört hat - ist bei firmenautos ziemlich sinnlos (max. bei privater nutzung)...

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
27.7.2012  (#2)
Danke für den Link - nur interessehalber: wie hoch könnten die Kosten in diesem Fall sein?

zitat..
ist bei firmenautos ziemlich sinnlos (max. bei privater nutzung)...


ja! es war zu dem Zeitpunkt privat genutzt, das würde also bedeuten wir teilen dem Anwalt mit wer es war und der soll doch die Besitzstörungsklage an diesen jemand richten und wenn dabei die 30 Tage Frist überschritten wird ist nicht nur die Firma sondern auch der Kollege aus dem Schneider?

[jetzt bin ich auf die Antwort gespannt]

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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
27.7.2012  (#3)
Hier auch noch was interessantes - http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=611808&ds...

zitat..
Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Parkverbotsschilder helfen zwar, dieses Bewusstsein zu wecken, sind aber keine unbedingte Voraussetzung für die Geltendmachung der Besitzstörung. Sie erleichtern allerdings den Beweis des Störungsbewusstseins des Störers. Eine deutlich ersichtliche Abschrägung in der Gehsteigkante genügt zum Beispiel schon.



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  •  creator
  •   Gold-Award
28.7.2012  (#4)
die kosten kann ich nicht sagen, je nachdem, wer wieviele - zeugen und ggf. sachverständige, übersetzer, etc. haben will, wie ausgiebig gestritten wird, wie das gericht das alles ggf im kostenbeschluss samt mäßigungsrecht bewertet und ob man dann ned auch noch mal den instanzenzug bemüht... erfahrungsgemäß wird um lappalien mit überschaubarem streitwert am emotionalsten und längsten gestrittenemoji
eigentlich heißt es ja "binnen 30 tagen ab kenntnis von störung und störer".

mittlerweile streiten bei privater nutzung auch - wie angemerkt - die gerichte:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20040914_LG00569_02200R00146_04F0000_000/JJT_20040914_LG00569_02200R00146_04F0000_000.pdf
http://www.sdsp.at/spool/upload/kLIENTENINFO/Klienteninformation%201_07.pdf

viele (rund um wien mit entsprechendem ausländeranteil)halten es für überzogen, dass der geschädigte (vielleicht noch mit vorprozessualen kosten, die er dann im verfahren einbringt, z.b. via detektiv, rausfinden soll, wer wirklich störer war, weil z.b. die auskunft vom halter über den bulgarischen neffen ned so glaubwürdig klingt) und sagen, dass der halter für alle, die er mit dem auto fahren lässt, auch haftet, weil er sich die ja aussucht.

andere fudeln da - siehe oben - rum und stellen im einzelfall irgendwelche regeln und bedingungen auf, wann was wie zumutbar ist und wann ned.

wenn ihr also den kollegen benennt und der streitet das ab, wird's lustig (und in der folge teuer)... wenn ihr ihn benennt, läuft die frist ab kenntnis vom "wirklichen" störer...

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
29.7.2012  (#5)

zitat..
störung und störer


das ist ja nicht unwesentlich, habe schon geglaubt mit ein wenig bauernschläue die "ultimative" lösung gefunden zu haben.

gut zu wissen, dass die 30 tage ab kenntnis von störung und störer laufen für eine besitzstörungsklage...

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.7.2012  (#6)
eigentlich ist es - wie o.a. je nach zuständigem gericht- - ein bissl komplizierter. binnen 30 tagen ist die besitzstörungsklage einzubringen. in dieser zeit muss der geschädigte zeitnah auch eine halterabfrage machen. die hat er offenbar gemacht und ist eben auf die firma als halter gekommen. da juristische personen per se keine störung begehen können, sondern nur natürliche personen (die ggf für die juristische person oder halt privat handeln), kann man jetzt je nach gericht rumeiern (bulgarischer neffe, etc.) oder einfach den halter haftbar machen.
ich gehe davon aus, dass jemand, der besitzstörungsklagen via anwalt betreibt, das ned zum ersten mal macht... und dementsprechend formal richtig handelt.

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  •  Francis
29.7.2012  (#7)
Nachdem im Besitzstörungsverfahren der Instanzenzug nicht bis zum OGH geht, gibt es hier in den einzelnen Teilen Österreichs ziemliche Unterschiede in der Judikatur.

In Wien zb ist der Halter de facto immer dran. Selbst ein Mietwagenunternehmen hat für eine Besitzstörung mit einem vermieteten PKW aufzukommen. Das Argument hierfür ist, dass es dem im Besitz gestörten nicht zugemutet werden kann, insb. in der kurzen 30 tägigen Frist, nachzuforschen wer den wirklich gefahren ist. Der Halter könne sich ja eh selbst regressieren.

Anders in OÖ, oder war es Salzburg?, ich weiß es nicht mehr auswendig. Hier sagt die Judikatur, dass sich man sich nicht an den Halter wenden kann, wenn dieser unmittelbar nach Kenntniserlangung 1.) eine Unterlassungserklärung für zukünftige Störungen abgibt und 2.) die Identität des tatsächlichen Störer übermittelt.

Jedenfalls ist nichts tun nicht zu empfehlen.
Ich würd wohl einfach zahlen und mich dann an den tatsächlichen Störer halten. Allerdings scheinen knapp 400 € schon sehr übers Ziel hinaus zu schießen. Letztlich darf der Anwalt ja nur sein Schreiben und die Ermittlung des Zulassungsinhaber verrechnen. Das dürfte sich eher so bei 200 € bewegen.

Je nach Lust und Laune ergeben sich jetzt meherere Möglichkeiten:

1. Zahlen,
2. Angemessen Betrag von 200 € zahlen und es drauf ankommen lassen,
3. zeitnah Unterlassungserklärung mit Bekanntgabe des tatsächlichen Störers übermitteln (in Wien sicher nicht zu empfehlen, wohl auch in NÖ und Burgenland nicht).

Wie creator schon ausgeführt hat ist ein Prozess nicht gerade günstig, je nach Konstellation wird es auch schnell mal vierstellig, falls man ihn verliert.
! Das ist keine Rechtsberatung, dies wäre nur meine laienhafte, unrecherchierte Überlegung für den Fall, dass ich in einer derartigen Situation stehen würde.!

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
29.7.2012  (#8)
dank euch für die antworten, ist interessant zu lesen, wie unvorhersagbar so ein standardfall sein kann.
für mich tun sich gerade abgründe hinsichtlich unserer justiz auf. bei den einen BGs so bei den anderen anders und wahrscheinlich gibt es eine mischung aus beiden auch noch, die sind gerade am umstellen... emoji
*scherz beiseite*
ich persönlich arbeite in einem Umfeld aus Pharma & IT & QM und weiß welch großer aufwand getrieben werden muss bei der herstellung von medikamenten (-> GMP & GAMP) und dass in solchen prozessen alles penibelst genau kontrolliert, dokumentiert und validiert sein muss... und dann lese ich dass so eine standard-besitzstörungsklage vollkommen abhängig vom zuständigen gericht ist...das ist so wie wenn es darauf ankommt wer bei einer hotline vom telefon abhebt ob dir geholfen wird oder nicht... unpackbar für mich... da kann ich doch noch eher in einem nicht demokratischen system ein prozessende voraussagen

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  •  topstyling
  •   Gold-Award
1.8.2012  (#9)
solche Besitzstörungsgeschichten sind eine Zeit lang an der Tagesordnung gewesen. Eine Arbeitskollegin hatte das selbe mal in Wels (OÖ) in der Nähe vom Wifi.

Besuchte dort nen Kurs und hat geparkt. Ihr Auto ist ca. 20cm in die Einfahrt von nem Privathaus gestanden (konnte zwar jeder vorbei aber wurscht). Da es dort ein entsprechendes Hinweisschild gab wurde Ihr dann im Schreiben des Anwalts Vorsatz vorgeworfen.

Warum: bei Vorsatz steigt auch die Rechtschutz aus und daher ist es in der Regel sinnlos zu klagen weil die Kosten zu hoch wären.

Damit kalkulieren nämlich diese Leute die solche Schreiben verfassen.

Wie gesagt sie hatte damals das Schild einfach übersehen und außerdem eigentlich ja niemanden behindert, aber nach etwas Recherche kam heraus das solche Fälle bei diesem Grundstück schon öfter vorgekommen sind und sich so jemand ein gutes Zubrot verdient.

Sie hat damals gezahlt.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
1.8.2012  (#10)

zitat..
erfahrungsgemäß wird um lappalien mit überschaubarem streitwert am emotionalsten und längsten gestritten


Ist aber vielleicht besser dass die Justitz hier bemüht wird und viel zu tun hat.... dann haben vielleicht wenigstens die Dänen ihre Ruhe ...

http://nyhederne.tv2.dk/article.php/id-51032572:talsmand-olivers-far-er-lettet.html?forside



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  •  creator
  •   Gold-Award
2.8.2012  (#11)
@alfa2: pharmarecht und besitzstörung haben schon - so ihre "gemeinsamkeiten"... gerade in "demokratien".

ema, urheberrecht, zulassungsbestimmungen, apotheken- und rezeptpflicht, hausapotheken, off-label-use a la avastin und lucentis... da macht ja auch jeder, was er will. ist bei gerichten ned wirklich anders.

"straffesag" gefällt mir...

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
2.8.2012  (#12)

zitat..
"straffesag" gefällt mir...


Richtig, es ist ja fraglich ob der genannte Herr überhaupt eine Straftat begangen hat.
Es sieht ja nicht unbedingt danach aus.

http://www.justitsministeriet.dk/pressemeddelelse+M5f82be90159.html?&tx_ttnews%5Bpointer%5D=1

Bin gespannt, wie die Grazer den kriegen wollen.

http://steiermark.orf.at/news/stories/2541163/

Das Thema ist ja ständig, selbst nach Monaten noch in den Nachrichten.

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