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Abgehängte Decke / Brandschutz

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  •  Maitzi1708
18.1. - 19.1.2019
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo an Alle!

ich habe eine Frage an die Experten.

und zwar habe ich in meinem Bungalow(Ziegelmassiv) keine Ziegel- bzw.  Betondecke sondern Holztram. Dazwischen ist Zellulose lose aufgeblasen (nach oben offen ) unterhalb die Dampfbremse und darunter sie eine Sparschalung aus 22mm Rauhachalung alle 25cm .

Darunter soll jz eine abgehängte Rigipsdecke kommen mit Rigips- Brandschutzplatten (ca. 8cm unter der Rauhachalung ). In die Decke sollen dann auch Spots eingebaut werden.

jetzt zu meiner Frage : darf ich das ?

Mein Zimmerer sagt ja aber der Trockenbauer sagt er muss zwischen Rauhachalung und abgehängter Decke eine Brandschutzplatte einbauen?

Danke für die Antworten 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.1.2019  (#1)
Weder der Zimmerer, noch der Trockenbauer bestimmen den Brandschutz, sondern die Baubehörde.
Ich vermute du hast eine BAubewilligung und in deinem genehmigten Einreichplan ist der Deckenaufbau im Detail gezeichnet/beschrieben. Das ist das, was du machen darfst.
Wenn du davon abweichst, müsste man die genauen Details deines bewilligten Projektes kennen und dann entscheiden, ob die Abweichung tatsächlich bewilligungsrelevant ist, oder sich ohnehin im bewilligten Rahmen bewegt.

Das mal als 1. Ansatz zu deiner Frage.

Als zweiter Punkt wäre anzuführen, dass unter der Voraussetzung, dass dein Gebäude nach OIB der Gebäudeklasse 1 zuzuordnen ist, für deine Decke keinerlei Brandschutzanforderungen gelten - kannst also machen, was willst. Müsste man aber zur Sicherheit noch das Bundesland wissen.

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  •  Maitzi1708
19.1.2019  (#2)
Hallo Karl 

Danke  für deine Antwort 

Bundesland Steiermark 

lg


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  •  HGOTT
19.1.2019  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Weder der Zimmerer, noch der Trockenbauer bestimmen den Brandschutz, sondern die Baubehörde.
Ich vermute du hast eine BAubewilligung und in deinem genehmigten Einreichplan ist der Deckenaufbau im Detail gezeichnet/beschrieben. Das ist das, was du machen darfst.
Wenn du davon abweichst, müsste man die genauen Details deines bewilligten Projektes kennen und dann entscheiden, ob die Abweichung tatsächlich bewilligungsrelevant ist, oder sich ohnehin im bewilligten Rahmen bewegt.

Das mal als 1. Ansatz zu deiner Frage.

Als zweiter Punkt wäre anzuführen, dass unter der Voraussetzung, dass dein Gebäude nach OIB der Gebäudeklasse 1 zuzuordnen ist, für deine Decke keinerlei Brandschutzanforderungen gelten - kannst also machen, was willst. Müsste man aber zur Sicherheit noch das Bundesland wissen.


Stimme ich voll zu!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.1.2019  (#4)
Was ich oben im Punkt 2. gesagt habe, gilt auch für die Steiermark!

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