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Abbruchsanzeige Wien

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  •  darjeeling
17.3. - 21.3.2013
7 Antworten 7
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Hallo liebe Forumianer!
Hat jemand von euch schon eine Abbruchsanzeige bei der Behörde bekanntgegeben? Kann dies auch der Bauherr machen oder muss es über die ausführende Firma gehen?
Vielen Dank für die Antworten.
Lg darjeeling

  •  ma2412
17.3.2013  (#1)
Theorie und Praxis - Außerhalb einer Schutzzone reicht die Anzeige theoretisch aus ... aaber in der Praxis brauchst ja auch ein bisserl Platz wie z. B. Halteverbot.
Das darf dann beantragt werden womit MA 46 und 31 ins Spiel kommen emoji Gibt dann eine Verhandlung (rechne mal drei bis vier Wochen) und dann einen Bescheid. Blöd, sollte ein Bus in der Gasse fahren.

Solltest du Gas haben - hast hoffentlich eh schon getrennt. Für die Bestätigung brauchte Wien Energie vier Versuche.

Aufpassen dass der Abrecher auch seine Versicherungsprämie bezahlt hat ....

Ach ja war MA2412 live und der nette Herr von der MA46 lieber no comment sonst werde ich ausfällig.

Waren froh eine renommierte Firma zu haben und die haben das mit den Magistraten großteils gemacht.


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  •  MinMax
17.3.2013  (#2)
Ich habe es selbst gemacht; war eine reine Formalität, weil offene Bebauung bzw. keine Wand am Haus des Nachbars (geschlossene Bebauung), dann wäre es etwas mehr Bürokratie...

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  •  darjeeling
17.3.2013  (#3)
ist bei mir auch so, dass die häuser der nachbarn recht weit wegsind.
hattet ihr dann ein taferl der firma draussen hängen? kam jemand prüfen? bzw was wird dann geprüft?
mich hat nämlich der begriff bauführer aufhorchen lassen, der lt baupolizei die abbruchsanzeige machen soll. jetzt ist mir nicht klar gewesen wer sich darum kümmern muss.
danke für die antworten. gerne noch weitere erfahrungsberichte. :)

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  •  ma2412
18.3.2013  (#4)
Tipp Stimmt schon - kannst natürlich selbst machen die Anzeige für den Abrissbeginn:

http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/bauen/formulare-bautaetigkeit.html

Bauführer brauchst natürlich und ist in diesem Fall das Abrissunternehmen. Wien ist halt anders und unbedingt auf Nummer Sicher gehen. Bauführer ist dafür verantwortlich, dass Abriss entsprechend der Bauordnung ausgeführt wird und z. B. auch für eine entsprechende Absicherung der Baustelle. Wie schon erwähnt - würde es dem überlassen inklusive Verständigung Arbeitsinspektorat.

Zum Thema Kontrolle - von den diversen Magistraten war nach der natürlich zu bezahlenden Verhandlung wegen des Halteverbotes keiner zu sehen. Einen Tag vor Ablauf der Gültigkeit des Bescheides kam dann der Anruf, dass man doch gefälligst zeitgerecht die Halteverbotstafeln entfernen möge, sonst .... der Rest vom erwähnten Herren war nicht gerade jugendfrei.

Noch ein Tipp - würde den Abriss so organisieren, dass dann nahtlos mit dem Bau begonnen wird inklusive Bauführerwechsel. Unbedingt alles schriftlich festhalten und erspart dir dann z. B. die Diskussion, wer denn den Bauzaun hinstellt.


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  •  MinMax
18.3.2013  (#5)
ich war der Bauführer (NÖ); keine Anzeigetafeln etc. nichts null nothing. Fertigen Abbruch wieder gemeldet. Keine Kontrollen oder Anrufe.

zitat..
würde den Abriss so organisieren, dass dann nahtlos mit dem Bau begonnen wird


hat bei mir zum 2 Wo Zeitverzug geführt, ... der Abbruch hat sich hingezogen und gutes Wetter wurde zum Abreissen und nicht zum Bauen verbratten. Also: so schnell wie möglich abreisen und gegebenenfalls auf Bau länger warten, dann können die aber gleich beginnen.

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  •  ma2412
18.3.2013  (#6)
kommt halt drauf an, wie die Gegebenheiten beim TE sind. Besonders nette Nachbarn, die beim Magistrat nachfragen, ob eh alles seine Ordnung hat oder Magistratsangestellte, denen vielleicht fad ist kannst halt besonders im Donaudorf nicht ausschließen.

Mit nahtlosem Übergang meinte ich, dass das Bauunternehmen nach Abschluss der Abrissarbeiten die Bauführerschaft und damit auch die Verantwortung übernimmt - sollte vorher geklärt sein. Muss ja nicht gleich zu bauen beginnen.

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  •  marv
21.3.2013  (#7)
Hab zuerst mal unwesentliche, dekorative Arbeiten am Altbestand vorgenommen, bis ich draufgekommen bin, dass eine Abbruchsanzeige zu machen wäre.

Abbruchsanzeige gegoogelt, ausgedruckt und hingeschickt. Danach am Amt (MA 37) angerufen, die meinten, wenn ich 2 Wochen nichts von denen höre kann ich loslegen, was ich dann auch gemacht habe.

Aja, habe in den Abbruchsanzeige auch angeben müssen, wer den Abbruch vornimmt. Hab dort hingeschrieben: Die Firma XY wird das Mauerwerk entsorgen (War dann auch wirklich so, halt eben nur die Entsorgung emoji)

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