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3 Grundstücke, will was ändern???

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  •  Payreder89
11.1. - 25.1.2014
4 Antworten 4
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Hallo, ich bin neu hier und hätte eine wichtige Frage an euch!

Zwar möchten wir uns jetzt bald ein Haus Kaufen (das steht mal auf ein eigenes grundstück). Das ist Leider auf 3 Grundstücksflächen Aufgeteilt. Sie stehen nebeneinander!
Raum: Niederösterreich

Meine Frage: Kann Mann von eine Grundstück Flächenmässig was nehmen und auf ein anderes Grundstück zufügen?
Was muss mann machen bzw. was kostet das?

  •  meluin
24.1.2014  (#1)
Aufgabe für einen Vermesser - dafür ist ein Vermesser zu beauftragen: Dieser nimmt die notwendigen Schritte vor, und kann auch mit den Behörden abklären, wie diese Grundstücke "vereint" bzw. neu aufgeteilt werden können.
Für eine Erstberatung ist es auch nicht schlecht, sich bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, ob z.B. der "Flächenwidmungsplan" das überhaupt gestattet.

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  •  bauherr79
24.1.2014  (#2)
Die Gemeinde spielt bei soetwas leider oftmals nicht mit, da diese bei 3 Grundstücken jeweils 3mal Kanalanschlußgebühren, Stromanbindung, Wassernanschluß, Gasanschluß etc verlangen will. Vielleicht gibt es ja auch noch "nettere" Gemeinden, aber meines Erachtens nach (weiß es aus eigener Erfahrung) legen sich die Gemeinden hier normalerweise quer.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#3)
@bauherr79 - - Strom/Gas sind der Gemeinde wurscht, daher egal.

- Bezüglich Infrastrukur-Aufschließungsbeitrag: Hier müsste evtl. nachbezahlt werden (geht aus den Angaben über die Grundstücke nicht hervor).

- Kanal/Wasser: Ob jetzt nur eines angeschlossen wird (und die beide anderen unversorgt bleiben) oder ob ein Anschluß für die Gesamtfläche benutzt wird, ist auch egal.

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  •  meluin
25.1.2014  (#4)
ad bauherr79 - Ihre Erfahrung bestreite ich gar nicht
aber: Wenn ich tatsächlich Eigentümer der Grundstücke bin, und der FWP FWP [Flächenwidmungsplan] dem nicht entgegensteht, habe ich einen Rechtsanspruch darauf, mit meinem Hab und Gut zu verfahren, wie ich will ... Die geschaffenen Grundstücke müssen den Vorgaben eines "Bebauungsplans" entsprechen, das ist eher ein Problem bei einer Teilung, aber doch nicht bei einer Vereinigung.
Und der Aufschließungsbeitrag richtet sich nach Grundfläche und Baumasse, nicht nach "Anzahl Grundstücke" ... da bin ich ganz bei ildefonso (netter nick übrigens)

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