Niedrigstenergiehaus

Dieser Begriff ist ursprünglich als Steigerung des "Niedrigenergiehaus" gebräuchlich, um eine ausgezeichnete thermische Gebäudequalität zu beschreiben, die den Passivhausstandard nicht ganz erreicht oder nicht erreichen will.

Der Übergang zum Passivhaus und der verzicht auf ein konventionelles Heizsystem verlangt doch erhebliche zusätzliche Maßnahmen, die nicht jeder Bauherr umsetzen möchte. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel die Themen Wärmebrückenfreiheit oder Passivhausfenster zu nennen.

Eine "amtliche" Erwähnung findet der Begriff "Niedrigstenergiehaus" jedoch beispielsweise in Oberösterreich. Dort wird im Rahmen der Wohnbauförderung das Niedrigstenergiehaus als ein Einfamilienhaus oder ein Reihenhaus definiert, das eine Energiekennzahl von 30 kWh/m²a unterschreitet. Für solche Häuser kann eine erhöhte Wohnbauförderung beantragt werden.

Auf diesem thermischen Standard sind natürlich mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Pflicht, da nur mit verstärkter Dämmung die Erreichung dieser Energiekennzahl nicht mehr so einfach ist.

Weiters ist auch in der EU-Richtlinie 2010/31/EU ein Standard für Niedrigstenergiehäuser (Nearly Zero Energy Building) definiert. Seitens der EU wird gefordert, dass ab 2020 praktisch alle neuen Gebäude diesen Standard erfüllen müssen. Die einzelnen Staaten setzen dies in ihrer nationalen Gesetzgebung um (in Österreich z.B. mit dem OIB-Dokument zur Definition des Niedrigstenergiege- bäudes und zur Festlegung von Zwischenzielen in einem "Nationalen Plan"