Passivhausberechnung nach PHPP

Als Nachweis des Passivhaus- Standards ist die Berechnung mit dem Programm Passivhaus- Projektierungs- Paket (PHPP) des Passivhaus- Institutes in Darmstadt durchzuführen. Die normale Energiekennzahl- Berechnung (nach OIB) ist dafür nicht geeignet! Die Gründe:

Andere Bezugsgröße

Als Bezugsgröße für die Energiekennzahl wird die beheizte Bruttogeschoßfläche herangezogen, die ca. um den Faktor 1,4 größer ist als die Wohnnutzfläche, welche im Programm PHPP relevant ist.

Andere innere Gewinne

Die inneren Gewinne werden ca. doppelt so hoch angesetzt wie beim PHPP.  

15 ist nicht gleich 15

Aus diesen Punkten folgt, dass die Obergrenze des Heizwärmedarfs von 15 kWh pro m² Wohnnutzfläche und Jahr, die der "Passivhaus-Papst" Dr. Wolfgang Feist vom Passivhaus-Institut in Darmstadt schon vor über 10 Jahren festgelegt hat, beim Berechnungsverfahren nach OIB einer Energiekennzahl von 7 -8 kWh pro m² Bruttogeschoßfläche und Jahr entspricht!

Daraus ist erkennbar, dass die üblicherweise festgelegte Obergrenze für das Passivhaus von 15 kWh pro m² Bruttogeschoßfläche und Jahr - wie z.B. in Oberösterreich für die Passivhaus-Förderung - viel zu hoch angesetzt ist. Häuser, die knapp an dieser Obergrenze liegen, sind sicher neben der Lüftungsanlage mit einem herkömmlichen Heizsystem auszustatten.  

Heizlast vs. Energiekennzahl

Für die Entscheidung, ob auf den Einbau eines herkömmlichen Heizsystems verzichtet werden kann, ist ohnehin nicht die Energiekennzahl, sondern die Heizlast Ausschlag gebend. Die Praxis hat gezeigt, dass die Abdeckung einer Heizlast von mehr als 10 W pro m² Wohnnutzfläche komfortabel nicht mehr allein über die Lüftungsanlage erfolgen kann (bei Lüftungskompaktgeräten mit eingebauter Luft-Wärmpumpe liegt die Obergrenze bei ca. 7 W pro m² Wohnnutzfläche).

Kein Passivhaus ohne Nachweis

Im Programm PHPP werden im Gegensatz zur ÖNORM zur Berechnung der Gebäudeheizlast neben den Wärmeverlusten auch die solaren und inneren Wärmegewinne in einem adäquaten Maß berücksichtigt. Es wird eine einfache Bilanzierung der Wärmeverluste und -gewinne für zwei unterschiedliche Wetterlagen durchgeführt, und zwar für einen sehr kalten, jedoch sonnigen Wintertag und für einen etwas moderateren kalten, aber trüben Tag ohne nennenswerte Solarstrahlung. Es kann in der Berechnung für einen erhöhten Komfortanspruch auch eine mittlere Raumtemperatur von mehr als 20°C (z.B. 22°C) eingegeben werden.
Das PHPP enthält überdies ein Berechnungstool, mit dem ermittelt werden kann, ob in einem einzelnen Raum eine kritische Heizlastsituation auftreten kann und daher eine gesonderte Wärmezufuhr in Erwägung gezogen werden muss.

Wer kann eine Berechnung nach PHPP durchführen?

Viele Aussteller von Energieausweisen können auch eine Passivhausberechnungn nach PHPP durchführen. Solche Unternehmen können Sie z.B. auf www.energieausweis.at finden.