Als Nachweis des Passivhaus- Standards ist die Berechnung mit dem Programm Passivhaus- Projektierungs- Paket (PHPP) des Passivhaus- Institutes in Darmstadt durchzuführen. Die normale Energiekennzahl- Berechnung (nach OIB) ist dafür nicht geeignet! Die Gründe:
Als Bezugsgröße für die Energiekennzahl wird die beheizte Bruttogeschoßfläche herangezogen, die ca. um den Faktor 1,4 größer ist als die Wohnnutzfläche, welche im Programm PHPP relevant ist.
Die inneren Gewinne werden ca. doppelt so hoch angesetzt wie beim PHPP.
Aus diesen Punkten folgt, dass die Obergrenze des Heizwärmedarfs von 15 kWh pro m² Wohnnutzfläche und Jahr, die der "Passivhaus-Papst" Dr. Wolfgang Feist vom Passivhaus-Institut in Darmstadt schon vor über 10 Jahren festgelegt hat, beim Berechnungsverfahren nach OIB einer Energiekennzahl von 7 -8 kWh pro m² Bruttogeschoßfläche und Jahr entspricht!
Daraus ist erkennbar, dass die üblicherweise festgelegte Obergrenze für das Passivhaus von 15 kWh pro m² Bruttogeschoßfläche und Jahr - wie z.B. in Oberösterreich für die Passivhaus-Förderung - viel zu hoch angesetzt ist. Häuser, die knapp an dieser Obergrenze liegen, sind sicher neben der Lüftungsanlage mit einem herkömmlichen Heizsystem auszustatten.
Für die Entscheidung, ob auf den Einbau eines herkömmlichen Heizsystems verzichtet werden kann, ist ohnehin nicht die Energiekennzahl, sondern die Heizlast Ausschlag gebend. Die Praxis hat gezeigt, dass die Abdeckung einer Heizlast von mehr als 10 W pro m² Wohnnutzfläche komfortabel nicht mehr allein über die Lüftungsanlage erfolgen kann (bei Lüftungskompaktgeräten mit eingebauter Luft-Wärmpumpe liegt die Obergrenze bei ca. 7 W pro m² Wohnnutzfläche).
Im Programm PHPP werden im Gegensatz zur ÖNORM zur Berechnung der Gebäudeheizlast
neben den Wärmeverlusten auch die solaren und
inneren Wärmegewinne in einem adäquaten Maß
berücksichtigt. Es wird eine einfache
Bilanzierung der Wärmeverluste und -gewinne für
zwei unterschiedliche Wetterlagen durchgeführt,
und zwar für einen sehr kalten, jedoch sonnigen
Wintertag und für einen etwas moderateren
kalten, aber trüben Tag ohne nennenswerte
Solarstrahlung. Es kann in der Berechnung für
einen erhöhten Komfortanspruch auch eine
mittlere Raumtemperatur von mehr als 20°C (z.B.
22°C) eingegeben werden.
Das PHPP enthält überdies ein Berechnungstool,
mit dem ermittelt werden kann, ob in einem
einzelnen Raum eine kritische Heizlastsituation
auftreten kann und daher eine gesonderte
Wärmezufuhr in Erwägung gezogen werden muss.
Viele Aussteller von Energieausweisen können auch eine Passivhausberechnungn nach PHPP durchführen. Solche Unternehmen können Sie z.B. auf www.energieausweis.at finden.