Versicherung beim Hausbau (Hausbauversicherung, Bauherrenversicherung)

Lesen Sie hier, welche Arten der Versicherung zu empfehlen sind und welche Risiken dadurch abgedeckt sind.

Zuerst: Prüfen, was bereits versichert ist!

Manchmal sind mit bereits bestehenden Versicherungen schon Risiken des Hausbaus abgedeckt. In Frage kommen z.B. eine bestehende Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung oder Eigenheimversicherung. Lesen sie die Vertragsbedingungen von bestehenden Polizzen genau durch oder sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater (aufpassen, natürlich ist jeder Versicherungsvertreter darauf aus, weitere Versicherungen zu verkaufen).

Weiters sollten Sie vor jedem Abschluss prüfen, welche Risken bereits über Ihren Bauträger versichert sind, dies ist insbesondere bei Reihenhauskauf oder Fertighauskauf, aber auch beim Hausbau über einen Generalunternehmer wichtig, da diese viele mögliche Risken bis zur Übergabe des Gebäudes tragen.

Rohbauversicherung:

Diese Versicherung ist meist prämienfrei, wenn nach der Fertigstellung eine Gebäudeversicherung (Eigenheimversicherung und Haushaltsversicherung) beim selben Unternehmen abgeschlossen wird. Achten Sie aber immer auf die Frist, wie Iange diese Versicherung maximal gültig ist (24 Monate werden oft zu wenig sein). Mit der Rohbauversicherung ist sofort ein Schutz gegen Feuer gegeben. Vergleichen sie die Angebote, auch Naturgefahren (Hagelschaden beim neuen Dach, Blitzschlag, Sturm etc.) sollten gedeckt sein.

Bauherren-Haftpflichtversicherung:

Manchmal ist auch eine Haftpflichtversicherung für den Haus- bzw. Grundbesitzer inkludiert, wenn nicht sollten sie unbedingt eine abschließen oder den Vertrag um diese Bauherren-Haftpflichtversicherung erweitern. Damit sind Sachschäden, aber insbesonders auch Personenschäden versichert. Die Haftungsgrenze reicht bei bestehenden Haftpflichversicherungen eher nicht aus. Als Besitzer einer Liegenschaft können Sie nämlich auch für gewisse Schäden verantwortlich gemacht werden, die verschuldensunabhängig sind (zB. Risse beim Nachbarhaus durch Grabungsarbeiten, auch wenn diese sachgerecht durchgeführt wurden). Denken sie daran: Wenn Sie an einem Schaden schuld sind, können Sie mit Ihrem gesamten Vermögen dafür haftbar gemacht werden (inklusive dem Teil, den Sie erst in Zukunft verdienen!). Im Vergleich zu diesem Risiko ist die Haftpflichtversicherung ein geringer Aufwand. Trotz größtmöglicher Sicherheitsbemühungen (zB. Warnschild "Vorsicht Baustelle", ordentliche Baustellenabsicherung nach Arbeitsende usw.) können Personen- oder Sachschäden entstehen, wenn sich zB. spielende Kinder verletzen. In diesem Fall sind Sie über Ihre Haftpflichtversicherung sicher sehr froh.

Zu besprechen ist immer die Versicherung des Gebäudeinhalts. Dieser ist nämlich nicht automatisch inkludiert und stellt auch beim Rohbau einen Wert dar (z.B. Einbruchsdiebstahl von Maschinen oder Material). Sichern Sie die Werte auf Ihrer Baustelle immer durch eine Tür mit Einstemmschloss, damit sie keinen Leistungsanspruch verlieren. Und bringen Sie Werte aller Art ins Innere, wenn sich herumspricht dass gebaut wird können Sie sicher sein, dass manchmal ungebetene Gäste nach brauchbaren Gegenständen suchen. Was frei herumliegt ist nicht versichert!

Melden Sie rechtzeitig die Bezugsfertigkeit des Gebäudes, um nicht unterversichert zu sein. Die Rohbauversicherung endet meist mit der Bezugsfertigkeit, nicht mit dem tatsächlichen Bezug des Hauses.

Bauwesenversicherungen / Bauleistungsversicherung

Reden Sie immer auch mit Ihrem Baumeister, Generalunternehmer oder Fertighaushersteller. Manchmal werden Risken durch bestehende Bauwesenversicherungen (neu: Bauleistungsversicherung) gedeckt, die vom Ausführenden abgeschlossen wurden. Damit ist ein Schaden an der bisherigen Bauleistung gedeckt, auch wenn der Schaden zu Lasten des Auftraggebers geht (Verursacher muss nicht identifiziert werden können). Diese Bauwesenversicherungen sind eine gute Sache, es werden Schäden aus PIanungsfehlern, mangelhafter Errichtung, Sachbeschädigung usw gedeckt, auch Vandalismusschäden. Im Prinzip alles außer Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Krieg, Kernenergie. Fragen Sie sich immer, wer im Falle des Falles den Schaden hat. Jedes fertige (abgenommene) Gewerk gilt als beendet, damit geht das Risiko auf den Bauherrn über.

Für Technik-affine: Die Heizungskasko-Versicherung:

Gerade für technik-affine Bauherren mit komplizierter und teurer Haustechnik kann eine Heizungskaskoversicherung sinnvoll sein. Damit werden unvorhergesehene (plötzlich eintretende) Schäden an der Heizungsanlage gedeckt. Dies können zB. Schäden durch Bedienungsfehler, Wassermangel oder Reglerdefekte sein, aber auch bei Konstruktionsfehlern kann diese Versicherung einen Iangwierigen Streit mit dem Installateur verhindern.

Haben Sie aus Ihrer Erfahrung noch weitere Tipps für uns? Bitte senden Sie uns Ihre Anregung an info@energiesparhaus.at