Guten Morgen!
Wir sind im Begriff ein Haus in NÖ zu kaufen. Wir waren auf der Gemeinde, und es hat sich herausgestellt, dass ein Großteil der Umbauten 1999 nicht gemeldet sind und der Bestandplan vom eingereichten Plan abweicht.
Wir sprechen u.a. von folgenden Änderungen:
Aus Garage wurde ein Kinderzimmer
Fenster und Terrassentüren wurden ergänzt/entfernt
I-Träger wurde eingezogen
Der Verkäufer hat vorgeschlagen, er würde einen aktuellen Plan anfertigen und einreichen lassen, die Gemeinde würde das dann "zügig" prüfen. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass es doch oft nachträglich Probleme geben kann.
Müssen bei der Einreichungen die heutigen Vorgaben eingehalten werden, auch wenn 1999 umgebaut wurde?
Auf was muss ich als Käufer jetzt alles achten? Kann der Umbau überhaupt jetzt 2025 nachträglich genehmigt werden?
Wo finde ich die GFZ, im NÖ Atlas finde ich das leider nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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In der Diskussion wird empfohlen, den Verkäufer dazu zu bringen, alle notwendigen Genehmigungen für eine Immobilie vor dem Kauf zu klären. Die Teilnehmer betonen die Wichtigkeit, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf bauliche Änderungen wie den Umbau einer Garage und das Versetzen von Fenstern. Eine Kaufpreisfreigabeklausel wird als problematisch angesehen. Empfehlungen umfassen die Möglichkeit, einen Vorvertrag abzuschließen und rechtlichen Rat einzuholen. Die Diskussion hebt hervor, dass die Klärung der Genehmigungen für einen sicheren Kauf entscheidend ist, um potenzielle rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
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