Zusammenfassung: [NÖ] Aufschließungszone | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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[NÖ] Aufschließungszone (Zusammenfassung)

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  •  bauwillig
14.1. - 23.1.2025
Zusammenfassung aus 28 Antworten von 5 Autoren
Liebe Experten!

Bei uns in der Gemeinde gibt es eine Fläche für die derzeit ein Teilungsplan beim Vermessungsamt liegt und die im Bebauungsplan als BW-A10 gewidmet ist, also eine Aufschließungszone. In den nächsten Monaten ist seitens der Gemeinde ein Straßenbau geplant, die Aufschließungskosten (nehme an, dass ist einfach die Gebühr an die Gemeinde) sind im Kaufpreis des Grundstücks bereits enthalten. Die Anschlußkosten nicht. Anschlusskosten sind vermutlich die Kosten für Strom, Wasser usw., was man aber erst bei Bebauung benötigt?

Gibt es rechtliche Unsicherheiten, wenn bereits jetzt ein Kaufvertrag abgeschlossen wird bzw. sollte man die fertige Aufschließung und den Straßenbau abwarten?

Hat man steuerliche Nachteile zb wenn man später dann doch wieder verkaufen sollte, wenn man bereits jetzt kauft? Stichwort Umwidungsabgabe etc.

In der Diskussion geht es um die rechtlichen und planungstechnischen Aspekte einer als Aufschließungszone gewidmeten Fläche. Es wird erörtert, ob ein Grundstück bereits gekauft werden kann, bevor die Freigabe durch den Gemeinderat erfolgt. Teilnehmer äußern Bedenken hinsichtlich des Bauzwangs, der grundstücksrechtlichen Unsicherheiten und der Notwendigkeit, bestimmte Bedingungen wie die Finanzierung der Infrastruktur zu klären. Es wird empfohlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und erst nach Erhalt verbindlicher Unterlagen vom Vermessungsamt einen Kaufvertrag abzuschließen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

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