Hallo,
habe ein Grundstück welches aus einem großen geteilt wurde. Ursprünglich waren beide zusammen ein großes. Auf dem anderen steht seit den 60er Jahren ein bewohntes Haus.
Ist somit für mein Grundstück auch damals bereits die, Aufschließungsabgabe gezahlt worden, da es ja damals noch ein zusammenhängendes Grundstück war. Mein Grundstück ist Bauland, Klasse 2 gewidmet, in Nö.
Danke!
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In der Diskussion wird die Klärung von Fragen zur Aufschließenabgabe für Grundstücke thematisiert. Ein Teilnehmer empfiehlt, bei der Gemeinde nachzufragen, um Informationen zu erhalten, da die Regelungen variieren können. Ein anderer weist darauf hin, dass die Bauordnung beachtet werden sollte, um den Status des Grundstücks als \
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