Hallo,
habe ein Grundstück welches aus einem großen geteilt wurde. Ursprünglich waren beide zusammen ein großes. Auf dem anderen steht seit den 60er Jahren ein bewohntes Haus.
Ist somit für mein Grundstück auch damals bereits die, Aufschließungsabgabe gezahlt worden, da es ja damals noch ein zusammenhängendes Grundstück war. Mein Grundstück ist Bauland, Klasse 2 gewidmet, in Nö.
Danke!
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In einer Diskussion wurden Fragen zur Aufschließungsabgabe und den Bedingungen für ein Grundstück erörtert. Es wurde vorgeschlagen, bei der Gemeinde nachzufragen, da diese in der Regel hilfsbereit sind. Eine Analyse der aktuellen Bauordnung wurde empfohlen, um zu klären, ob das Grundstück als \
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