Hallo Baugmeinde,
ich habe die Vorberechnung des Steuerberaters bekommen und bin über die Werbungskosten gestolpert. Im Haus wohnen zurzeit drei Personen (2x Erwerbstätig und mein angemeldetes Patenkind im Schulalter >18J). Wir können bis zu drei HO Tage machen und haben 2020 auch die Büros mit Einrichtung aufegfüllt und schon abgeschrieben. Sonstiges Büromaterial stellen die Arbeitgeber zur Verfügung.
Bei den Werbungskosten für Beide wurden folgende Positionen eingetragen
- 8h Anteil der Internetgebühr für 105 und 156 Tage HO -> Komplettpaket Inet und Kabelfernsehen
- Ausgehend von der Stromjahresrechung der Anteil der Stromkosten im HO
Somit ergibt es für mich: 236€ Internet und 210€ für Strom, den ich für die Arbeit bereitstellen muss. Der Betrag meiner Frau fällt durch die geringeren HO-Tage niedriger aus.
Jetzt meine Frage: Da es sich um Pauschalen für Inet und das Haus auch unabhängig von Anwesenheit geheizt werden muss, darf der "verbrauchte" Anteil bei beiden Steuerausgleichen berücksichtigt werden. Eigentlich kann dieser ja nur von einer (mit mehr Tagen) berücksichtigt werden, da die Infrastruktur parallel mitläuft?
Laut Steuerberater darf man das so abrechnen bzw. wurde das auch schon die letzten Jahre so gemacht. Rein rechnerisch überschneiden sich bei mir die Vergünstigungen.
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In der Diskussion wurde die Thematik der Home-Office-Pauschale im Zusammenhang mit dem Steuerausgleich behandelt. Teilnehmer äußerten Unsicherheiten bezüglich der korrekten Anrechnung dieser Pauschale sowie der Berücksichtigung anderer Kosten wie der Pendlerpauschale. Ein Teilnehmer berichtete, dass die Pauschale von der Firma auf den Gehaltszetteln aufgeführt wird. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Home-Office-Pauschale die Kosten für Arbeitszimmer und digitale Arbeitsmittel abdeckt. Am Ende gab es Klarheit, dass die Pauschale bereits angerechnet wurde und lediglich die verbleibenden Home-Office-Tage berücksichtigungsfähig sind.
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