BK I,ein Teil soll Nebengebäude werden, weil ich dort über 5,4 Länge den Seitenabstand auf 2 M zum Nachbarn reduzieren will.
Achtung in Wien darf ein Nebengebäude kein Aufenthaltsraum sen ( = kein WZ, Kein Unterrichtsraum) (NÖ ist anders, dort darf es kein notwendiger Raum sein!!)
Raum ist jeder 3 Seitig umschlossener Raum.
Ich beziehe mich auf § 79 (3) und § 82 Wr. BO
natürlich wird jener Teil des Nebengebäude nur 250 cm hoch.
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2015/2012050058.pdf?92tano Kann mir in der Bib gerade nicht den aktuellen Geuder oder Moritz ausborgen
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In einer Diskussion über Nebengebäude in Wien und Niederösterreich erläutert ein Teilnehmer, dass in Wien die Bauordnung erlaubt, Küchen und Toiletten als Nebengebäude zu errichten, solange sie nicht als Aufenthaltsräume gelten. Ein anderer Teilnehmer weist darauf hin, dass in Niederösterreich ein Nebengebäude als eigenständiges Gebäude fehlen muss, während in Wien auch Teile eines Hauptgebäudes als Nebengebäude anerkannt werden können. Darüber hinaus wird die Frage erörtert, ob Nebengebäude in Abstandsflächen errichtet werden dürfen, insbesondere bezüglich der Errichtung von Badezimmern und Gartenhütten.
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