Zusammenfassung: Regiearbeiten (Erdarbeiten) um ca. 100% (~20.000€) überschritten | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Regiearbeiten (Erdarbeiten) um ca. 100% (~20.000€) überschritten (Zusammenfassung)

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  •  2woozy
  •   Bronze-Award
16.9. - 25.9.2021
Zusammenfassung aus 16 Antworten von 10 Autoren
Hallo,

dieses Thema gab es schon vor längerer Zeit mal (und leider ist ein offenbar wichtiger Link vom Thread nicht mehr verfügbar), jetzt betrifft es leider uns:

Bei unserem Wohnhaus wurden die Erdarbeiten auf Regie verrechnet, da das "immer so gemacht wird".

Heute flattert die Rechnung für die Erdarbeiten ins Haus: Statt den geschätzten € 22.000,- sind es € 41.000,-. 
Ebenfalls auf Regie gemacht und in den o.g. geschätzten Kosten noch nicht enthalten: Der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] (1 Tag) sowie der Abriss inkl. Entsorgung eines alten 25m² Fundaments (1/2 Tag). Diese "Mehrkosten" hätte ich inkl. Entsorgung auf weit unter € 4.000,- geschätzt (werde ich noch durchrechnen). Bleiben immer noch +€ 15.000,- die vom Angebot abweichen. Dazu kommt aber noch, dass einige Arbeiten, die in den geschätzten Kosten enthalten sind, noch gar nicht gemacht wurden.

Die gravierendsten "Fehlschätzungen" betreffen:

1) Arbeitsstunden 200h statt 130h
2) "Schotter ab Werk" statt 60to nun 200to.
3) Aushubverfuhr (70h 4-Achser + 15h 3-Achser statt nur 50h 3-Achser)
4) erneut LKW für Schottertransport: 18h statt 8h.

Unser Baugrund hat die "perfekte" Erde (Aussage vom Polier) für Bauprojekte, kein Hang, keine Überraschungen erlebt.

Gibt es da juristisch eine relativ klare Ausgangslage ("Überschreitung nur bis x% zulässig")? Habe auch von einer verpflichtenden Warnung gelesen, sollte eine deutliche Überschreitung notwendig sein (es gab nichts dergleichen).

Wie würdet ihr in dem Fall vorgehen? Schriftliche Erklärung einholen über die Mehrkosten und wieso nicht "gewarnt" wurde? Das ganze gleich nem Juristen übergeben?

Danke für eure Tipps!

In der Diskussion wird die Problematik der Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages im Bauwesen erörtert. Der Bauherr ist verpflichtet, geringfügige Mehrkosten zu akzeptieren, während erhebliche Überschreitungen (über 15 %) dem Kunden unverzüglich angezeigt werden müssen. Wurde diese Informationspflicht verletzt, kann der Bauherr möglicherweise eine Zahlung der höheren Kosten verweigern. Einige Teilnehmer berichten von Erfahrungen mit unerwarteten Mehrkosten aufgrund unklarer Kommunikation. Empfehlungen umfassen das Einfordern detaillierter Unterlagen, die formale Beanstandung von Rechnungen und die Überlegung, bei rechtlichen Schwierigkeiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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