Zusammenfassung: Nebengebäude auf Baugrund | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Nebengebäude auf Baugrund (Zusammenfassung)

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  •  Werna
19.7. - 22.7.2021
Zusammenfassung aus 13 Antworten von 5 Autoren
Hallo,

ich hätte da eine Frage zum folgenden Sachverhalt:

Habe mir vor einigen Jahren in einer Nachbargemeinde in OÖ ein kleines Grundstück
(ca. 620 m², Widmung Bauland, aufgeschlossen, kein Bebauungsplan, kein Bauzwang)
angeschafft.....auf dem Grundstück hat die Vorbesitzerin außer ein paar Bäumchen und Pflanzen
noch eine Gartenhütte (ca. 12 m²) und einen Betongriller aufgestellt - die ich nun natürlich auch
nutze und optisch alles ein bisschen aufgepeppelt habe, da das Grundstück ziemlich
verwahrlost und verwachsen war (weiters habe ich noch so Sachen wie alte Hollywoodschaukel,
kaputte Tische etc. entsorgt)

Da nun die Hütte etwas eingericht etc. ist und gemütlich kam ich nun auf den Gedanken
eine Gerätehütte (für Rasenmäher, Schiebetruhe etc.) an die Gartenhütte anzubauen.

Bei einem Anruf bei der Gemeinde mit der Frage ob ich dafür eine Bauanzeige etc. dafür
machen muss meinte der zuständige Herr: Du darfst dort gar kein Nebengebäude oder
ähnliches errichten bevor nicht ein Hauptgebäude darauf gebaut wurde.

Ist das tatsächlich so dass ich auf so einem Grundstück erst ein Wohnhaus errichten muss,
damit ich zu einer Gartenhütte eine Gerätehütte anbauen darf bzw. wie siehts aus mit
so einer blechernen Gerätehütte die man in jedem Baumarkt bzw. sogar beim Otto- oder
Universal-Versand bestellen kann? Kann mir kaum vorstellen dass das alles bewilligungspflichtig ist...Und wie siehts aus mir Garage und Carport ...gibt Grundstücke
hier in dieser Gemeinde wo nur sowas draufsteht und das Wohnhaus auf dem Grundstück
nebenan...???

In der Diskussion wird die Definition und Stellung von Nebengebäuden im Vergleich zu Hauptgebäuden erörtert. Es wird angeführt, dass Nebengebäude keine Wohnzwecke erfüllen und im Verhältnis zur Hauptbebauung untergeordnet sein müssen. Die Teilnehmer diskutieren unterschiedliche Interpretationen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der erforderlichen Reihenfolge beim Bau. Es wird auch auf widersprüchliche Aussagen über Bauanzeigen und Genehmigungen hingewiesen. Zudem wird die Frage aufgeworfen, wie Behörden eine tatsächliche Bebauung voraussehen können, wenn kein Bauzwang besteht. Abschließend wird betont, dass die Widmungsarten im Raumordnungsgesetz nicht eindeutig auf die Priorität der Gebäude hinweisen.

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