Zusammenfassung: Erkennbarkeit Aufschliessung | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Erkennbarkeit Aufschliessung (Zusammenfassung)

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  •  TBaum
22.6. - 24.6.2021
Zusammenfassung aus 18 Antworten von 5 Autoren
Hallo,

lässt sich von außen erkennen, ob ein Grundstück aufgeschlossen ist? Im Grundbuch ist es mit einer eigenen Adresse versehen. Sagt dies was aus?

Wenn ein Grundstück nicht aufgeschlossen ist, kann man dies dann zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen Kauf und Jahre späteren Baubeginn tun und falls ja ist es empfehlenswert damit zu warten?

In der Diskussion geht es um den Kauf eines Grundstücks und die damit verbundenen rechtlichen sowie finanziellen Aspekte. Teilnehmer klären, dass Informationen bezüglich der Aufgeschlossenheit eines Grundstücks nur von der zuständigen Gemeinde eingeholt werden sollten und dass die Aufschließungsabgaben entscheidend für den Grundstückspreis sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauplatzeigenschaft und die dazugehörigen Abgaben im Grundbuch vermerkt sind, jedoch keine weiteren Verpflichtungen vor dem Baubeginn entstehen sollten. Zudem wird die Thematik der Grundbucheintragung und mögliche Kosten beim Kauf mehrerer Grundstücke unter einer Einlagezahl erörtert.

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