Hallo
Ich möchte eine renovierungsbedürftige Wohnung erwerben, die mir z.Z. angeboten wird, um sie zu renovieren, und nach etwa 3 Monaten möglichst mit Gewinn wieder zu verkaufen. Gibt es hierfür Sonderregelungen oder fallen trotzdem Kosten wie Grunderwerbssteuern, Eintragung ins Grundbuch usw. in herkömmlicher Höhe an?
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Die Diskussion behandelt die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen, insbesondere die Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) und mögliche Ausnahmen für private Käufer. Es wird darauf hingewiesen, dass Renovierungskosten gewinnmindernd angesetzt werden können, jedoch nicht alle Kosten steuerlich absetzbar sind. Der Austausch thematisiert auch die Formalitäten beim Immobilienkauf, wie die Notwendigkeit der Eintragung ins Grundbuch sowie die damit verbundenen Gebühren. Zudem wird die spezielle Situation beim Kauf im Rahmen einer Zwangsversteigerung diskutiert, wo unterschiedliche Regelungen gelten könnten. Ein Steuerberater wird als hilfreich für präzise Berechnungen empfohlen.
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