Hallo
Ich möchte eine renovierungsbedürftige Wohnung erwerben, die mir z.Z. angeboten wird, um sie zu renovieren, und nach etwa 3 Monaten möglichst mit Gewinn wieder zu verkaufen. Gibt es hierfür Sonderregelungen oder fallen trotzdem Kosten wie Grunderwerbssteuern, Eintragung ins Grundbuch usw. in herkömmlicher Höhe an?
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Die Diskussion behandelt Aspekte der Besteuerung beim Immobilienverkauf, insbesondere die Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) in Bezug auf Renovierungskosten und die Notwendigkeit einer genauen Vorabkalkulation. Es wird erörtert, dass gewisse Renovierungskosten gewinnmindernd geltend gemacht werden können, jedoch nicht alle Ausgaben anrechenbar sind. Zudem wird auf die rechtlichen Besonderheiten beim Eigentumserwerb durch Zwangsversteigerungen und die Rolle von Anwälten oder Notaren hingewiesen. Es wird betont, dass das Fehlen einer Eintragung im Grundbuch Risiken birgt, während die Zahlung von Steuern und Gebühren immer erforderlich bleibt.
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