Hallo, wir möchten unser Haus bis an die Baufluchtlinien bauen. Darf ein Balkon die baufluchtlinie überschreiten? Wie sieht es mit einer Terrasse aus? Gebaut wird in Oberösterreich. Wird dies in einem Bebauungsplan beschrieben? Danke für eure Antworten
Lg Daniel
Gesamten Text anzeigen
In der Diskussion wird die rechtliche Situation von Pflanzen und Bauvorhaben in Bezug auf Nachbargrundstücke thematisiert. Es wird betont, dass Pflanzen, die über die Grundstücksgrenze wachsen, gemäß ABGB reguliert sind, während Bauabstände durch die jeweilige Landesbauordnung festgelegt werden. Ein Teilnehmer erwähnt, dass der Mindestabstand von 2 Metern zur eigenen Grundgrenze eingehalten werden muss, auch bei Dachvorsprüngen. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob Luftwärmepumpen und deren Fundamente über die Baufluchtlinie hinausragen dürfen, was ähnliche Regelungen wie bei Terrassen betrifft.
Gesamte Original-Diskussion anzeigen