Hallo,
ich möchte demnächst meine Einfahrt samt dahinterliegendem Carport pflastern. Ich habe in der Niederschrift der Bauverhandlung gelesen, dass vor der Straße, also an der Grundgrenze, eine Rigolrinne zur Entwässerung der Niederschlagswässer zu setzen ist. Bei mir sind das max.
15 m² vor dem Carport, wo Regen auftritt und auf die Straße laufen würde.
In unserer Straße bzw. in der Ortschaft haben max. 1/3 aller Objekte eine derartige Rinne...
Wie sieht das bei Euch aus? Weiß jemand von Fällen, wo seitens der Gemeinde kontrolliert wird und man eine Strafe erhält oder man es nachträglich machen muss?
Gesamten Text anzeigen
In der Diskussion wird das Thema der Entwässerung und Regulierung von Bauvorhaben behandelt. Ein Teilnehmer weist auf die Problematik von gefrierendem Schmelzwasser hin, während andere über spezifische Regelungen und praktische Lösungen, wie Sickerschächte, sprechen. Es wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, sich auf die Praktiken anderer Nachbarn zu verlassen, sowie die potenziellen rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Vorschriften. Mehrere Teilnehmer empfehlen, die geforderten Entwässerungsmaßnahmen umzusetzen, um zukünftige Probleme und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Austausch zeigt unterschiedliche Perspektiven auf die Einhaltung von Bauvorschriften und Lösungen zur Verbesserung der Entwässerung.
Gesamte Original-Diskussion anzeigen