Hallo Leute,
so, jetzt melde ich mich auch einmal mit einem Mangel, den eine Firma bei uns verursacht hat und der nur mit grossem Aufwand zu verbessern ist. Konkret geht es um die verwendete diffusionsoffene Schalungsbahn auf der ersten (unteren) Rauhschalung bei unserem Pultdach (Kaltdachaufbau). Die ausführende Zimmerei hat hier ein zwar hochwertiges Produkt verwendet, davon allerdings die falsche Type, die nur bis zu Dachneigungen von 15 Grad oder steiler erlaubt ist - wir haben aber nur 5 Grad Dachneigung. Konkret geht es hier um die Dichtheit, falls die Dacheindeckung (EPDM-Folie) einmal undicht werden sollte, bzw. auch um die generelle Widerstandsfähigkeit der Schalungsbahn.
Laut Aussage eines anderen Zimmerers, der selbst auch Sachverständiger ist, ist dies ein grober Mangel und würde eigentlich sofort nachgebessert gehören (versteckter Mangel -> 30 Jahre Gewährleistung). Der Aufwand dazu ist aber erheblich: Der Spengler müsste die ganze, vollflächig verklebete EPDM-Folie wieder entfernen, die ganzen Verblechungen natürlich detto, dann müsste die obere Rauhschalung entfernt werden und erst danach könnte die falsche Schalungsbahn getauscht werden. Und dann das selbe natürlich wieder retour, also alles wiederherstellen, wobei der Spengler natürlich eine neue EPDM-Folie verwenden müsste, da die jetzige ja beim Abtragen kaputtgeht.
Jetzt meine Frage an euch: Wie würdet ihr vorgehen? (Die Sache mit Beweisaufnahme/Fotos, eingeschriebener Mängelrüge usw. ist mir schon geläufig) Ich meine, zahlt es sich aus, hier streiten zu gehen? Und speziell dann den ganzen Aufwand, das Dach halbe abtragen und wiederherstellen zu müssen in Kauf zu nehmen? Was könnte ich alternativ unternehmen?
Danke & Gruss,
mikee
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In einer Diskussion über einen möglicherweise mangelhaften Dachbau wird der Austausch der verwendeten Schalungsbahn thematisiert. Die Beteiligten erörtern rechtliche Aspekte, wie Versicherungsansprüche und Schadensersatz. Ein Teilnehmer äußert Bedenken hinsichtlich der Kontaktaufnahme mit der ausführenden Firma, während ein anderer die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie anführt. Es besteht Unsicherheit über die Notwendigkeit von Reparaturen und die damit verbundenen Risiken. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Beweise für die Mängel zu sammeln. Die Frage nach der Haftung des Handwerkers steht ebenfalls im Raum, wenn grobe Fahrlässigkeit nicht gedeckt ist.
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