Neuwert - Zeitwert???
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das sollte dein berater... eigentlich können, zumindest haftet er teilweise dafür. ohne kenntnis vom vertrag und dessen speziellen klauseln wird's schwierig. normalerweise ist der "neuwert" mit dem historischen anschaffungspreis abzüglich des eventuellen selbstbehaltes begrenzt, viele versicherer bieten aber zusätzliche, abweichende klauseln an und verkaufen das dann als "ihre" neuwertversicherung. auch gibt es die möglichkeit (z.b. bei wahl ab einer bestimmten"ausstattungskategorie"), die einrede des versichererers wegen unterversicherung - also dem bewusst als zu gering angegebenen wert des versicherten risikos - auszuschließen. ein hübsches spiel ist auch die "schadenminderungspflicht" des geschädigten laut abgb - also dir - da du dich bemühen musst, den schaden für dich (und die versicherung) so gering wie möglich zu halten. klar, dass dir eine versicherung immer erklären wird, dass der schaden billiger behoben hätte werden können und versuchen wird, etwas zu sparen. das ist im groben die aufgabe jedes schadenreferenten. die neuwertversicherung soll ja auch verhindern, dass du dich durch einen schaden bereicherst, also etwas neues für etwas altest bekommst. deshalb ist meist auch eine wiederaufbauverpflichtung inkludiert - also nur geld nach dem abfackeln spielt's meist nicht.
um deine vermutung zu verhindern, sollte ja jede versicherung einen realistischen wert in den vertrag aufnehmen und nur, wenn der kunde diesen wert bewusst geringer ansetzen will, mit vermerk im beratungsprotokoll und vertrag so festsetzen. |
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Hallo kolliege01, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Neuwert - Zeitwert??? |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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das sollte dein berater... - Lieber creator,
ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber was du von dir gibst ist großteils blödsinn. Hi kolliege01, als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung (in gleicher Bauart und Güte). In deinem Fall musst du die Versicherungssumme also so hoch wählen, dass du dein Haus nach den heutigen Kosten von Grund auf neu (so wie es derzeit dasteht) bauen kannst. Beim Neuwert ist der damalige Anschaffungswert unerheblich. Du hast natürlich recht, mit deinen EUR 100.000,- wirst du dir dein Haus nach den heutigen Maßstäben nicht neu erbauen können. Die Versicherungssumme ist zu niedrig. Im Falle eines Schadens kann deine Versicherung "Unterversicherung" einwenden. In diesem Fall wird dein Haus von einem Sachverständiger geschätzt, und der Schaden wird nach folgender Formel ersetzt: (Schaden x Versicherungssumme) / den tatsächlichen Wert der versicherten Sache Ein Beispiel: Der Schaden beläuft sich auf EUR 10.000,- Deine Versicherungssumme ist EUR 100.000,- Der Neuwert wird geschätzt auf EUR 300.000,- so bekommst du obwohl deine Versicherungssumme für deinen Schaden ausreicht nur EUR 3.333,- (abzüglich evtl. Selbstbehalt) ersetzt. (10.000,- x 100.000,-) / 300.000,- = 3.333,- Du solltest dich so rasch als möglich mit deinem Betreuer in Verbindung setzen und die Summe anpassen. Auch wenn du zB. Zubauten an deinem Haus tätigst (Steigerung des Wertes) sollte die Versicherungssumme wieder angepasst werden. Lg. Thomas p.s. Zitat creator: ... auch gibt es die möglichkeit (z.b. bei wahl ab einer bestimmten"ausstattungskategorie"), die einrede des versichererers wegen unterversicherung - also dem bewusst als zu gering angegebenen wert des versicherten risikos - auszuschließen. ... Das stimmt zum Teil. Es gibt tatsächlich eine Klausel, die ein Großteil der Versicherer anbieten. (Ist alledings nicht abhängig von der Ausstattung.) Diese Klausel besagt, dass selbst wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, der Schaden voll bis zur Versicherungssumme bezahlt wird. Alles was darüber hinausgeht ist von dir als Versicherungsnehmer selbst zu zahlen. Man spricht dann von einem "Unterversicherungsverzicht". noch ein Zitat von creator: ... deshalb ist meist auch eine wiederaufbauverpflichtung inkludiert ... das stimmt, wenn du dein Haus nicht wieder errichtest bzw. reparierst, sondern dir den Schaden ablösen möchtest, bekommst du nicht den Neuwert ersetzt sondern den Zeitwert. Der Zeitwert wird aus dem Neuwert durch Abzug eines dem Zustand der Sache (insbesondere ihres Alters und ihrer Abnützung)entsprechenden Betrages ermittelt. |
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@dalmo - bevor mir vorzuwerfen, blödsinn zu posten - was prinzipiell durchaus ok sein kann - bitte mal die eigenen ausführungen mit den allgemein üblichen definitionen vergleichen:
http://www.fides.at/versichern/faq/sachversicherung.html wie immer habe ich versucht, in einem kurzen posting alle begriffe samt fallen unter weglassung sämtlicher juristischer spitzfindigkeiten und unter berücksichtigung der standardverträge ohne makler-wording anzusprechen. die ersten zwei sätze meines postings habe ich nicht umsonst gepostet, auch sind "z.b." und "normalerweise" kein zufall. für laien ist da "gut versichert" vom vki durchaus zu empfehlen. den an bestimmte austattungskategorien gebundenen unterversicherungsverzicht gibt es sowohl bei uniqa wie bei der wr. städtischen und sämtlichen tochter-produkten, sofern es nicht als werbung gilt, könnte ich auch die tarifnummern liefern... was genau jetzt der angesprochene blödsinn ist, hätte ich jetzt aber schon gern gewusst... oder sind jetzt schadenreferenten zum wohle des kunden erfunden worden? |
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