Tipps:Anforderung v Kostenvoranschlägen
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kommt darauf an, was du brauchst.. und da musst du dir klar werden, was genau an leistungen, gegliedert nach leistungspositionen, du haben willst, welche alternativen du zulassen willst und was du gar nicht haben willst - so förmlich ist das nicht. sinnvoll ist ein erstes kontaktgespräch - da weißt du dann schon, wohin die reise gehen soll.... also z.b. bei fenstern: wenn du kunststoff willst - schreib das rein,wenn du eine alternative in z.b. holz-alu haben willst, auch. natürlich auch die dimensionen, werte und welche leistungen du selbst machen möchtest (gibt auch firmen, die garantie auch beim selbsteinbau bieten). und dann vergleiche halt, wie die firmen auf deine vorgaben reagieren - da wird es erst richtig spannend. weil ihr schon den rohbau habt - da ist die sog. "warnpflicht des werkunternehmers" nach dem abgb ein wichtiger punkt. die firma muss sich anschauen, ob das, was ihr (als besteller)wollt, überhaupt geht =>
§ 1168a. Geht das Werk vor seiner Übernahme durch einen bloßen Zufall zugrunde, so kann der Unternehmer kein Entgelt verlangen. Der Verlust des Stoffes trifft denjenigen Teil, der ihn beigestellt hat. Mißlingt aber das Werk infolge offenbarer Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffes oder offenbar unrichtiger Anweisungen des Bestellers, so ist der Unternehmer für den Schaden verantwortlich, wenn er den Besteller nicht gewarnt hat. |

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