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Gewährleistung bei Tiefenbohrung?

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  •  Hoshi17
8.3. - 9.3.2007
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hallo,

dieser Thread ist eine Fortsetzung aus dem Energieforum, es geht jetzt einmal mehr um rechtliche Angelegenheiten. Zur Erklärung. Wir haben und vergangenes Jahr eine Tiefenbohrung für eine WP WP [Wärmepumpe] machen lassen. Dazu wurden 2 Bohrungen je 70m durchgeführt. Die Tiefe wurde vom Bohrmeister geschätzt auf Grund meiner Angabe 7kW Entzugsleistung zu brauchen. Die Bohrungen wurden durchgeführt, geschätzt wurde die Entzugsleistung sogar auf 8,2kW.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Leistung nicht stimmt. Ein externer Geologe hat die Leistung auf 5kW, bei otimistischer Auslegung auf 6kW geschätzt. Nun funktioniert die WP WP [Wärmepumpe]-Anlage nicht so wie es sein könnte. Natürlich sind wir in der Zwischenzeit mit dem Bauen fertig.
Frage: Hat man gegenüber der Bohrfirma ein recht auf Gewährleistung? Schließlich haben wir (leider nur mündlich) 7kW "bestellt" und nur 5kW bekommen. Wie sieht dann mit den Folgekosten aus (neuerliches Aufgraben, zusätzliche Kellerdurchfürhungen, anschießen an die Wp-Anlage,....) wer hat diese Kosten zu tragen?

Danke im Voraus für Eure Antworten

LG Hoshi

  •  aramis
9.3.2007  (#1)
Ausführung - Hallo, wurde die Bohrung normgerecht ausgeführt? Wichtig für die Funktion ist die Hinterfüllung (das Verpressen der Bohrung vom Sondenfuß beginnend). Nur eine odentlich verpresste Sonde kann die Wärme vom Boden auf die Sole abgeben und somit seine Leistung bringen. lg aramis

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  •  Hoshi17
9.3.2007  (#2)
Verpessung - Hallo Aramis,

wir hatten schon Kontakt wegen dieser Sache. Eigentlich wollte ich diesen Thread im baurecht-Forum posten, allerdings habe ich mir "verdrückt".
Unabhängig von der technischen Ausführung der Bohrungen gibt unser Geologe an, dass die Entzugsleistung nicht ausreichend ist.

Offen ist die rechtliche Frage, ob wir Gewährlsitungsanspruch haben, und welche (Zusatz-)arbeiten wir bzw. die Bohrfirma übernehmen muss. Wir sind der Meinung, dass wir eine eventuelle 3. Bohrung zahlen müssen (die Geologie fordert eine größere Bohrtiefem bzw. eine 3. Bohrung). Die Bohrfirma müsste dann aber den Anschluss an die Anlage übernehmen. Wir sind der Meinung, dass uns die Bohrfirma bereits während der ersten Bohrung auf Grund der Bodenproben aufmerksam machen hätte müssen, dass wir mit 2x70m Bohrtiefe nicht auskommen werden, wenn wir 7kW fordern. In diesem Fall hätten wir natürlich entschieden, dass wir tiefer bohren. Wir hätten dann weiterhin 2 Bohrungen und zwei Anschlüsse an die Anlage.
Im Falle einer notwendigen 3. Bohrung entstehen die Anschlusskosten nun nochmals. Und das auf Grund eines Fehlers der bohrfirma.
Liegen wir das richtig?

LG Hoshi

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  •  aramis
9.3.2007  (#3)
Garantie - Hallo, mündliche Zusagen betreffen der Leistung von der Bohrfirma werden schwer einzuklagen sein. Wenn aber nicht ordentlich gearbeitet (verpresst) wurde, dann ist das sicher eine Garantieleistung. Den Schaden kann die Bohrfirma sowieso nur mit einer zusätzlichen Bohrung beheben - auf ihre Kosten. lg aramis

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  •  Hoshi17
9.3.2007  (#4)
Mündliche Vereinbarungen .. sind denn das nicht auch Verträge?
schließlich werde ich als nicht Experte keine Tiefe verlangen, bei der ich nicht weiß ob es passt oder nicht. Da ist es doch wohl logisch, dass man auf den Hinweis der Bohrfirma hört. Zählt eine solche Argumentationsweise nicht?

LG Thomas

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