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Preis Estrich

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  •  Mikey
13.2. - 28.2.2007
9 Antworten 9
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Hallo,
bei uns wurde im EG (ca. 80m²) der Estrich um ca. 1cm zu niedrig gemacht (wurde von einer Firma gemacht). Da uns das erst nach dem Fliesnen der Küche, Speis, Vorraum und WC aufgefallen ist, kann das jetzt nicht mehr behoben werden. Jetzt werden wir natürlich nicht den ganzen Preis für den Estrich bezahlen. Wieviel können wir ca. vom Gesamtpreis einbehalten? (ca. 1cm auf 80m², normaler Nassestrich für FBH FBH [Fußbodenheizung]). Danke!
LG,
Mikey

  •  hupsi
13.2.2007  (#1)
Mir ist das auch passiert - habe im OG/EG und im Keller einen Estrich bekommen
Im Keller habe ich 1cm zu wenig bekommen und diese 80m2 habe ich nicht bezahlt, da die Behebung mehr gekoset hätte

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  •  Mikey
13.2.2007  (#2)
Informationen - Hallo,
unsere Estrich-Firma ist nicht gewillt, uns entgegen zukommen. Was kann man in so einem Fall machen?

Danke & LG,
Mikey

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  •  corvus
13.2.2007  (#3)
@Mikey - Ich würde Dir empfehlen, einen Termin für eine kostenlose Beratung bei der Arbeiterkammer zu vereinbaren. Da gibt es Juristen, die auf solche Fälle spezialisiert sind, und die können Dir sagen, was man tun kann.


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  •  heinzi
13.2.2007  (#4)
du kannst nur bezahlen! - du hättest vor dem verlegen der fliessen reklamieren können, und dann hätte der estrichleger die möglichkeit gehabt sein gewerk nachzubessern. sobald du fliessen daraufklebst, akzeptierst du den untergrund. zudem werden esteriche normalerweise immer im unteren bereich der tolleranz gelegt. zu hohe esteriche kann zu riesen problemen führen, bis zum abtragen, wenns nicht anders geht.

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  •  hupsi
14.2.2007  (#5)
egal ob die Fliesen schon verlegt sind - wenn die Estrichfirma auf der Wand alles aufgezeichnet hat - 0-Punkt + den gewünschten Belage und das ist noch vorhanden - dann hat die Firma ein Problem und damit haben die etwas falsch gemacht - unabhängig davon wann der Kunde den Fehler bemerkt - wenn das so ist würde ich nichts bezahlen oder stark vermindert

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  •  creator
14.2.2007  (#6)
@heinzi - die aussage ist definitiv falsch und kann nur von einem professionisten stammen. natürlich kann man preisminderung verlangen, kommt halt darauf an, wie stark die geleistete arbeit von der vereinbarten abweicht und welche möglichen folge(schäde)n es gibt. bei einem konsumenten von stillschweigendem akzeptieren reden ist so nicht richtig. eine weitere möglichkeit wäre es, den fliesenleger zu belangen, da dieser schon durch die warnpflicht des werkunternehmers verpflichtet gewesen wäre, die vorangegangenen arbeitsschritte zu überprüfen. werkunternehmer schulden einen erfolg - wenn der nicht da ist, gibt's auch kein oder max. viel weniger geld. das sollte mal in aller deutlichkeit gesagt sein. empfehle für alle häuselbauer eine entsprechende rechtsschutzversicherung VOR dem bauen - das ist keine werbung, sondern eine notwendigkeit.

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  •  Andreas2
18.2.2007  (#7)
Richtpreis für Estrich... ist 2EUR pro m² pro cm Dicke netto.
LG Andreas

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  •  heinzi
27.2.2007  (#8)
@creator - natürlich kannst du mit einer guten rechtschutzversicherung und viel herumstreiten auch bauen! aber ob es dich glücklich macht? Ich habe in den letzten jahren selbst einige millionen euro verbaut und mehr oder weniger nur mit handschlag. nur mit firmen deines vertrauens. was will mikey jetzt? 160 euro preisnachlass? und dann kann ich mit dem 1 cm zu tiefen boden leben? oder am liebsten den estrich gar nicht bezahlen? Gibts auf die ser baustelle eine professionelle bauführung, mit klaren schriftlich dokumentierten höhenangaben auf einen fixen von der bauleitung erstellten meterriss? warum hat die bauleitung den fehlenden cm nicht sofort beim esterrichleger reklamiert dass er eine nachbesserung vornehmen konnte?
grundsätzlich gibts mehrere möglichkeiten: akzeptieren wies ist, wenns stört und dem esterichleger kann der fehler bewiesen werden dann, fliesen vom bauherrn entfernen, estrichleger spachtelt auf, und der bauherr lässt neu fliessen legen. oder 160 euro bei gericht einklagen.

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  •  Mikey
28.2.2007  (#9)
@heinzi - Wir haben ein Fertigteilhaus und da gibt es natürlich eine Bauleitung, die auch die Estrich-Firma beauftragt hat. Ob jetzt die Estrich-Firma den Fehler gemacht hat oder der Bauführer, der den Meterriss erstellt hat, ist jetzt nur mehr schwer festzustellen, da wir bereits ausgemalt haben. Ist mir im Prinzip auch egal, da der Bauführer den Estrich ja hätte kontrollieren müssen. In der Zwischenzeit wurde dort wo möglich (also wo keine Fliesen sind), der 1cm aufgespachtelt und die Kosten (ca. 3000 € laut Estrich-Firma) von der Fertigteilhaus-Frima übernommen. Mit dem 1 cm werd ich wohl leben müssen, aber auch hier hat die Fertigteilhaus-Firma uns eine Rückerstattung von 700€ angeboten.
LG,
Mikey

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