Zum Thema Peer2Peer Verträge ? - Seite 2
13.7.
-9.9.2026
40 Antworten
14 Autoren
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Wenn die 10 Teilnehmer sich sehr gut verstehen und die Struktur stabil stehen bleibt, ist P2P recht interessant. Bedenke, daß bei jeder Änderung der Teilnehmer, alle anderen schriftlich zustimmen müssen. Wenn Verbraucher ihre Teilnahmefaktoren ändern wollen, brauchen sie die Zustimmung der Erzeuger. Innerhalb einer Familie und engem Freundeskreis vermutlich kein Thema, bei "entfernteren" Zusammenstellungen kann es mühsam werden. Jede vertragsrelevante Änderung muß den Netzbetreiber mitgeteilt werden. Ist mehr "Fluidität" in der Gruppe, ist bei 10 Teilnehmern eine EG mit eigenem Rechtskörper (Verein) vermutlich die einfachere Organisationsform. |
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Da ich mich bisher relativ wenig mit diesem Thema beschäftigt habe, was bedeutet bei Zonen 4 und 5 die Reduktion der Netzgebühren um 28% bzw. 64%? Also aus was kommt das an? |
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Innerhalb Umspannwerk oder innerhalb Trafo. |
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hätte ich grundsätzlich auch angenommen, aber laut Tabelle ist Trafo (Zone 3) -57%, Umspannwerk (4/5) -28% bzw -64% |
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Oha... |
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Genau darum gings mir - jetzt wäre natürlich interressant auf was sich das bzw. bezieht... |
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Die 28 bzw 64% waren immer schon so. Neu ist Nahebereich 5, wenn ein Umspannwerk Endkunden in 2 Netzgebieten versorgt. Ich glaub Amstetten ist der Anlassfall. |
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Das ist schon klar, aber die Frage ist wann 25 bzw 64% zur Anwendung kommen...aber jetzt habe ich die Erklärung gefunden, es kommt auf die Netzebene an Quelle https://energiegemeinschaften.gv.at/erneuerbare-energie-gemeinschaften-eeg/ |
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Das mit den Netzebenen meinte ich mit "es war immer schon so". |
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verstehe ich das richtig, bei einer bestehender lokalen EEG muss eine Nahebereichs-ID hinterlegt werden? aber ab wann ? ab den 01.10.26 ? wer führt die Änderung durch ? Danke |
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Das kann ich dir mit derzeitigem Wissensstand nicht wirklich sagen. Meine Vermutung ist, daß die bestehenden GEAs , EEGs und BEGs "automatisch" diese Nahbereichskennzahl im EDA Portal oder beim VNB hinterlegt bekommen. Wie gesagt, ist nur meine Vermutung. Anbei weitere Screenshots. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Wenn ich es richtig verstehe, dann wird eine BEG/EEG in der Energiezuteilung gegenüber P2P immer priorisiert, das kann Vorteile haben, aber auch Nachteile, das hatte ich bisher nicht bedacht. |
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Wo liest du das heraus ? |
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Zusammenfasstung (KI unterstützt) Die Priorisierung ergibt sich aus der Verordnungspraxis der E-Control sowie den technischen Marktprozessen der Netzbetreiber (EDA-Plattform / EButilities). An folgenden offiziellen Quellen und Richtlinien kannst du diese Regelung nachlesen und nachvollziehen: 1. Offizielle Plattform der Bundesregierung: Energiegemeinschaften.gv.at Auf dem Portal der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften wird unter den Spezifikationen der gemeinsamen Energienutzung (Abschnitt Marktprozesse & Datenmodell) erläutert, wie der Verteilnetzbetreiber Smart-Meter-Messdaten verarbeitet:
Die Abwicklung aller Strommengen im 15-Minuten-Takt läuft in Österreich standardisiert über die EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH). In den Handbüchern der österreichischen Netzbetreiber (z. B. Netz NÖ, Wiener Netze, Netz Oberösterreich) zu den Marktprozessen Datenmodell Mehrfachteilnahme / Gemeinsame Energienutzung ist die Verrechnungskaskade definiert: Im § 68 ElWG ist der Peer-to-Peer-Vertrag als Ergänzung zum bestehenden Netznutzungs- und Liefervertrag definiert.
Wenn du die Verträge bei deinem Netzbetreiber (z. B. im Kundenportal von Netz NÖ oder Wiener Netze) bzw. über eine Dienstleister-Plattform eintragen lässt, wird dir bei der Zuordnung deines Zählpunkts genau diese Priorisierung ("Verteilungsmodell") im Eingabemasken-Prozess der EDA angezeigt. |
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na ob das nicht wieder ein Gschichtl ist von der KI... |
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Falls du inhaltliche Anmerkungen hast, kannst du ja etwas dazu schreiben. |
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wie schon im anderen Forum geschrieben hätte ich das noch nirgends gelesen, darum die Frage nach einer Quelle. wenn auch PVAndyE das zum ersten Mal hört dann bin ich mal skeptisch. |
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Du dürftest recht haben, ich hab versucht das nach zu vollziehen und das mit Gegenargumenten hinterfragt, jetzt behauptet die KI das Gegenteil (für P2P ist ein Teilnahmefaktor zu hinterlegen). Sorry, man muss verdammt aufpassen mit der KI. |
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Ja. Den Begriff "Kaskadenlogik" den deine KI erwähnte gibt es im Kontext von EGs in Österreich nicht. Ganz im Gegenteil. Viele derjenigen, die Mehrfachteilnahmen haben, hätten gerne eine kaskadierende Anordnung. Also zBsp alles abgeben, was in der GEA verbraucht wird, den restlichen Überschuss in eine lokale EG und den restüberschuss in eine BEG. Diese Kaskadierung gibt es aber nicht - der Grazer TU sei Dank. Es gibt auch keine "Handbücher" der Netzbetreiber zu EGs und wie sie abgerechnet werden. Zumindest nicht öffentlich. Die definitive Quelle sind die Marktprozessdefinitionen auf ebutilities.at Nachdem P2P eigene Kennungen in den Marktprozessen bekommen ("PPxxxxxx") ist die aktuelle Konvention, daß einer der Erzeuger in einem PP Konstrukt die "Identitätshoheit" der PP Gruppe ggü EDA und VNB in Ermangelung eines eigenen Rechtskörpers vertreten muss. Da man auch zwischen P2P's Mehrfachteilnahme machen kann, funktioniert hier das gleiche Prinzip mit den Teilnahmefaktoren wie zwischen EGs, bzw. EGs und P2P. Mit einem wesentlichen Unterschied. Bei einer EG mit eigenem Rechtskörper kann der EG Administrator im EDA Portal die Teilnahmefaktoren der TN direkt verändern. Bei P2P passiert das über die Webseiten des VNB's des betroffenen Teilnehmers, da es die zentrale Instanz bei P2P ja nicht gibt. Die Teilnahmefaktoren (1-99%) erlauben keine Priorisierung zwischen den unterschiedlichen EG/P2P. Der Prozentsatz ist die relevante Gewichtung/Priorisierung. (Tipp: Man kann Teilnahmefaktoren auch innerhalb einer EG bzw P2P verwenden um Großerzeuger, bzw. Großverbraucher ggü den anderen Teilnehmern runterzugewichten) Ich kann mir vorstellen, daß die neuen P2P Modelle nur für kleine Gruppen einen überschaubaren administrativen Aufwand erlauben werden, zBsp Familien, bzw Unternehmensgruppen. Für breite Gruppierung in zBsp Gemeinden wird jede Änderung zu einem Massenverwaltungsthema der Verträge. Da dürften EGs mit Rechskörper es leichter haben. |
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Wenn ich einen Tipp geben darf: Starte bei "wichtigen" Themen eine zweite Instanz deines Lieblings-chatbots. Und füttere ihn mit deinem Prompt und der Antwort des ersten Chatbots und weise ihn an, diesen Text besonders kritisch zu analysieren und auf Faktentreue zu checken. Damit fängt man den meisten Blödsinn ab. Tipp2: Man kann auch vieles automatisieren indem man AI Agents verwendet und entsprechende Loops/Graphs definiert. Ich lasse zum Beispiel 8 spezialisierte Agents zu einem bestimmten Thema regelmäßig ausschwärmen und mit ihrem "Fundus" zurückkommen. Dieses Material wird 2 Agents als Editoren vorgelegt. Der eine ist ein Optimist, der andere ein Skeptiker. Die beiden filtern aus und geben ihren jeweiligen Senf dazu. Dann wird das einem Analysten vorgelegt (der auf einem Frontier Modell läuft) um dieses Material zu analysieren, bewerten und zusammenzufassen. Dies wird 3 Reviewer Agents vorgelegt, einer fokussiert auf wirtschaftliche Belange, der zweite auf politische Aspekte und der dritte auf gesellschaftliche Auswirkungen. Je nach Feedback ist das Stück dann fertig oder es geht zurück an den Start bis das Team mit dem Output zufrieden ist. Erst dann wird es mir geschickt. Ist nicht viel Aufwand, wenn man sich einmal mit den Grundlagen beschäftigt hat. Es nimmt einem auch ganz viel "Arbeit" ab und spart sehr viel Zeit. Das ist sehr wichtig, wenn man ein Pensionist ist |
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