Zum Thema Peer2Peer Verträge ?
13.7.
-14.7.2026
8 Antworten
5 Autoren
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Wir haben ja in Österreich schon seit einigen Jahren die Energiegemeinschaften, die bei EEG und BEG über einen Rechtskörper wie Verein, Genossenschaft, etc ... Energieteilen möglich macht. Mit dem ElWG kommt ein neuer Überbegriff "gemeinsame Energienutzung", der eineseits die bisherigen Energiegemeinschaften, wie auch die neuen Formen ohne Rechtskörper (nur auf Vertragsbasis) ermöglicht. Die neuen Formen laufen unter dem Begriff Peer2Peer, wobei in diesem Fall Peer2Peer nicht nur 1:1, oder 1:n sondern auch m:n Verhältnisse abgebildet werden können. Ebenfalls neu ist der Begriff des Nahebereichs, der für die P2P Sharing Modelle äquivalent zu den EGs abgebildet werden. Die Sharingmodelle in den Nahebereichen bis zu Umspannwerken sollen ab 1.10.26 von den Netzbetreibern umgesetzt werden (Verzögerungen sind tw zu erwarten), die Modelle die ein ganzes Netzgebiet umfassen, bzw. zwischen Netzen kommen erst 2027. Im Februar wurde von den Netzbetreibern noch ventiliert, ob in Zukunft noch neue Energiegemeinschaften gegründet werden können, so wie es jetzt aussieht, gibt es nicht nur Bestandsschutz, sondern dürfen in Zukunft weiterhin EGs gegründet werden (Die EGs waren ein österr. Sonderweg im EU Recht und das ElWG musste hier eine gemeinsame rechtliche Basis für Energiegemeinschaften und Energy Sharing Modelle ermöglichen. Es gibt jedoch Grenzen, wie zum Beispiel 30 kW für private Erzeuger, 100 kW für kleine Gewerbebetriebe, ab deren Grenzen zusätzliche Verpflichtungen als "Energielieferant" anfallen. Ohne Netzgebühren über Grundstücksgrenzen hinweg Energie zu teilen geht über Direktleitungen, wobei ich nicht weiß, ob hier 1:n Modelle erlaubt sind (1 PV Anlage die n Verbraucher über Direktleitungen versorgt). Da bei Direktleitungen Ringflüsse vermieden werden müssen, stelle ich mir das bei mehreren Verbraucher als recht große Herausforderung vor. Unabhängig von den Energesharingmodellen kommen neue Spielregeln für den Einsatz von Batterien, die derzeit im Entwurf TOR Messwesen enthalten sind. Wie diese Batteriebetriebsformen in den diversen Energiesharingmodellen umgesetzt werden können, bzw wie die Einschränkungen im Entwzrf in den finalen Verordnungen noch ausgebessert werden, wird man sehen. Es tut sich einiges und ich finde es geht in eine sehr gute Richtung. |
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https://netz-noe.at/energiezukunft/zukunft-der-energiegemeinschaften Da steht schon so einiges. |
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Ok, aber tatsächlich "geben" tuts noch nix - wer kümmert sich darum, gibts ein Portal, wie/wann/wo, etc. Anmeldung, Verwaltung, was auch immer ... Das wird dann pünktlich zum 01.10 zentral gestartet ? 😊 |
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Ich warte auch noch den Oktober ab und tu mir das mit der Vereinsgründung jetzt nicht mehr an. Ich hätte die Situation, dass ich einige Nachbarn versorgen könnte (gleicher Trafo), aber gleichzeitig auch mein Elternhaus, das zwar nur 2km entfernt ist, jedoch leider an einem anderen Umspannwerk. Ist hier ein "Mischbetrieb" möglich und nur die Netzkosten anders? |
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Das steht dann in den Marktprozessen auf ebutilities. Da gab es im Februar einen Entwurf und Konsultation für die Energy Sharing Modelle. Derzeit implementieren das die Netzbetreiber in ihren IT Systemen. Man kann hier keine Dokumente raufladen, aber ich habe in anderen Threads Auszüge daraus gepostet. Im Prinzip muß man nur eine Sharing ID beantragen und den Nahebereichslevel wegen den Netzentgelten definieren. Dann kann man am EDA Portal wie bei den EGs die Teilnehmer verwalten. Ab Oktober sollen nur Modelle bis zum gemeinsamen Umspannwerk gehen, der Rest kommt später. Ganzes Netzgebiet eines VNB im April 2027, österreichweit im Oktober 2027. Da du eine grosse Batterie hast: Schau dir mal den Entwurf der TOR Messwesen bei e-Control an .... Nachdem jetzt das ElWG die rechtliche Basis gelegt hat, kommen viele Neuerungen die Hand in Hand gehen. Zum drüberstreuen kommt die Woche noch der EU Electrification Action Plan, der auch Auswirkungen haben wird. Eine Erfreuliche: Batterien werden MwSt befreit |
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Status Quo müsstest 2 Vereine gründen, damit die Netzgebühren für die Nachbarn geringer sind Neue Welt sollte es reichen dem Netzbetreiber zu sagen, bitte Strom an Smartmeter, C, Y, Z etc zu schicken, Netz kosten ergeben sich dann nach der jeweiligen Gegebenheit Warte jetzt auch bis Oktober, Elternhaus hat eh eine Notstromumschaltung bekommen mit einem 5x16 😂 |
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Nur zur Klarstellung: In einer Sharing ID gibt es nur EINEN Nahebereich für ALLE Teilnehmer. (der entfernteste Absatand zwischen den ZP zählt). Man kann innerhalb einer Sharing ID nicht mehrere Nahebereiche zugleich umsetzen. Will man mischen, muss man das so wie bisher über Mehrfachteilnahme abbilden. |
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So schaut aktuell der Entwurf für die Harmonisierung der Portale aller Netzbetreiber aus, um einen ZP in einer EG/ES anzumelden: ![]() |
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