Vorgehen bei Fenster/Innenwandänderung nach Bewilligung [NÖ]
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Wir haben ebenfalls Änderungen zum bewilligten Planstand vorgenommen (Fenstergrößen, Fensterpositionen und Dachneigung). Laut Auskunft von unserem Bauamt (Stmk) ist das alles bewilligungspflichtig, da Änderung im Ortsbild und Auswirkungen auf Nachbarn. Wenn es bei uns nur die Fenstern wären, würde ich es auch nachträglich machen im Zuge der Fertigstellungsmeldung und dann als "geringfügige Abweichungen" deklarieren. Da sich bei uns aufgrund der geänderten Dachneigung aber auch die Höhe ändert und diese bei der Fertigstellung vermessen werden muss, werden wir es aber offiziell vorankündigen. dafür müssen wir laut Bauamt jedenfalls noch vor Baubeginn einen "Antrag auf geänderte Bauausführung" stellen. Also einen neuen Plan mit allen Änderungen abgeben. Kostentechnisch kommen dafür nur die Bundesgebühren auf uns zu. |
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Bei Änderungen "außen" ist kommt man um die Änderung des Plans ja nicht drumherum bzw. gerade durch Höhenänderungen löst du ja eine Parteistellung aus. Einen Bebauungsplan gibt es bei uns nicht und die Regelungen zum Ortsbild sind bei uns die, die in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] festgelegt sind. Dass Fenster/Innenänderungen stattfinden und erst mit der Fertigstellung gemeldet werden, scheint ja recht gängig zu sein. Ich würde allerdings gerne verstehen, was passieren kann, wenn die Gemeinde das nicht akzeptiert. |
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Wer hat die Änderungen umgesetzt? Der BM? Da sollte er hoffentlich nix geändert haben, was nicht bewilligungsfähig ist. Was soll die Gemeinde dagegenhaben? Entweder bewilligungsfähig oder nicht... |
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Die Änderungen haben Planer umgesetzt. Bewilligungsfähig ist es in jedem Fall. |
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Na dann kann die Gemeinde mMn nix dagegenhalten... ein Bauverfahren ist kein Wunschkonzert 😉 |
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