Flop-Aktien halten oder verkaufen ?
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Ernsthaft? Die 50 Euro kannst halten, die bringen dir bei einem Verkauf mal heiße 13,5 € für den Verlusttopf😁 |
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Wenns nix kost behalten |
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Wenn Du 2.500 sonstige Kapitaleinkünfte hast (Dividenden, Zinsen aus Anleihen, Investmentfondseinkünfte, realisierte Wertsteigerung) dann kannst Du überlegen, zu verkaufen, weil Du dann den Verlust zumindest steuerlich geltend machen kannst (habe von Deinen angegebenen 50 EUR, was ja 2 % Deines Investments repräsentieren dürfte, auf die ursprünglichen AK (ca 2.500 rückgerechnet)). |
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Hallo Gawan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Flop-Aktien halten oder verkaufen ? |
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Ergänzend, die Verluste sind somit ~687,5 Euro (2.500*0,275) an Steuerreduktion wert, d.h. wesentlich mehr wie der "Restwert" durch den Verkauf. Und da hier eigentlich nur mehr die Verluste einen Wert haben, kann man auch defakto ohne Risiko auf mehrere Jahre verteilen. Der Verlustausgleich passiert (bei steuereinfachen Brokern) innerhalb des selben Depots automatisch durch den Broker. |
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also am besten ich verkauf die erst wenn ich was anderes auch verkaufe ? (hab ich die nächsten 10 Jahre ned vor) was bedeutet das konkret ? also für Dummies ? |
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Mea Culpa, natürlich. Sorry für die Verwirrung.🙃. Der Aktiengewinn müsste aus dem Verkauf eben diese 687,5 € ausmachen, damit sich das egalisiert und keine KEST auf den Gewinn fällig wird. Die Verrechnung erfolgt automatisch durch die Bank, wenn du die Verlust- und die Gewinnaktie beim selben Institut hast, innerhalb desselben Kalenderjahres. |
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Du musst nichts anderes verkaufen, es reichen steuerpflichtige Erträge (Dividenden, Ausschüttungen, Ausschüttungsgleiche Erträge usw). Da wird man in Österreich selten gar nix haben. Wenn beides, Verkauf der Aktie mit Verlust und Kapitalerträge, beim selben Broker (bzw. eigentlich selbes Depot!) anfallen, kümmert der auch automatisch um den Ausgleich. Führt der (ausländische) Broker keine Steuern für Dich an, kümmert er sich natürlich auch nicht um den Ausgleich. Bei unterschiedlichen Depots auch nicht, dann muss man das selber über die Einkommensteuererklärung machen. Um die Verluste voll "verwerten" zu können müssen die Erträge (nicht die KESt) eben zumindest so hoch sein wie der realisierte Verlust. Es kann daher auch sinnvoll sein Gewinne zu realisieren (und gleich wieder den selben Wert zu kaufen) bevor man nennenswerte Verluste gar nicht nutzt oder Verluste eben auf mehrere Jahre aufteilt, denn der Ausgleich geht nur im selben Kalenderjahr. |
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d.h. ich verkauf jetzt irgendeinen Titel der 2500 EUR erwirtschaftet hat, da kommen dann bei 27,5% die 680 EUR steuerpflicht raus - die kompensiert mir dann der Verlust dieser LUCID Aktie und danach kaufe ich für die 2500 den gleichen titel wieder ein |
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Kaufpreis Lucid: 2.500€ Verkaufspreis Lucid: 50€ Realisierter Verlust: 2.450€ FiktivKeSt auf diesern Verlust: 673,75€ (27,5% von 2.450€) stellt nun deinen "Verlusttopf innerhalb des Kalendarjahres dar Kaufpreis Aktie B: 2.500€ (irgendeine in deinem Depot) Fiktiver Verkaufspreis Aktie B: 5.000€ Realisierter Gewinn: 2.500€ Fällige KeSt: 687,5€ Passieren nun die beiden Verkäufe im selben Jahr so werden diese (sofern beim gleichen Broker gemacht) gegengerechnet. Statt 687,50€ werden lediglich 13,75€ an KeSt anfallen (Fällige KeSt - Verlusttopf). Passieren die Verkäufe auf unterschiedlichen Brokern muss die KeSt bei der Arbeitnehmerveranlagung manuell zurückgeholt werden. Aufpassen: Sollte die Aktie irgendwann wertlos sein, liegt sie mit 0,xy € im Depot. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird die Aktien ausgebucht. Hier müsstest du dann selbst reagieren. Alternativ kann man bei gewissen Brokern eine gegenwertlose Ausbuchung beantragen. Theoretisch könntest du auch Wash-Sale anwenden, aber da äußere ich mich mal nicht dazu. |
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Ich habs versucht zu verstehen, aber ich begreife nicht mal im Ansatz wie mir das zu einem Vorteil gereichen könnte 🧐 Ich bin in den USA nicht steuererklärungspflichtig 🤗 |
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Echte „Wash-Sales“ sind in Österreich steuerlich nicht anerkannt (Einkommensteuerrichtlinie Rz 6231). |
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Das wird in der Regel auch vom (inländischen) Broker technisch unterbunden. Aber das Prinzip von Verlustausgleich ist damit für @Gawan hoffentlich grundsätzlich geklärt, für Details müsste man mehr wissen. Als erstes würde ich aber ohnehin klären ob wirklich 0 KESt aus Erträgen anfällt, das kann ich mir weiterhin schwer vorstellen. |
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