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[NÖ] Bereits entrichtete Aufschließungsabgabe

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  •  Hausbau25
31.12.2025 - 2.1.2026
8 Antworten | 4 Autoren 8
8
Hallo!

Ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen: Laut Auskunft aus dem Jahr 2017 wurde für unser Grundstück in NÖ vor mittlerweile über 30 Jahren die Aufschließungsabgabe für die vorgesehenen Bauklassen bezahlt. Aufgeschlossen wurde das Grundstück aber nicht, man hat mir damals mitgeteilt, dass erst bei einem Bauvorhaben die Arbeiten durchgeführt werden. Nun werden wir im kommenden Jahr tatsächlich beginnen und ich höre gegensätzliche Aussagen zu einer möglichen Valorisierung. 

Wie ist hier die gesetzliche Lage, muss man eine Differenz bezahlen? Ich dachte mir, dass ich mich hier informiere bevor ich bei der Gemeinde anfrage.

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
1.1.2026  (#1)
Wo hast du die Auskunft gemacht, bzw hast du sie schriftlich?

Du verwechselst da was, die Aufschließungsabgabe und Abschluss an Kanal und Wasser sind verschiedene Dinge

Ersteres berechnet sich nach BK, WNF etc

Die Infrastruktur wird davon unabhängig fällig bzw wird verschieden abgerechnet

Zuerst, dass es bis zu deiner Grenze gelegt wird, dann zahlst nochmal bei Inbetriebnahme

Kanal, Wasser, Strom kosten initial ca das gleiche, sprich 3k jeweils für den Anschluss, zumindest bei mir

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.1.2026  (#2)
@Hausbau25
Mit einer solchen Anfrage kannst du keine brauchbare Antwort erwarten.

zitat..
Hausbau25 schrieb: Aufschließungsabgabe für die vorgesehenen Bauklassen bezahlt

Bitte konkret: Mit welcher Bauklasse wurde damals die Aufschließungsabgabe berechnet?

zitat..
Hausbau25 schrieb: [ref]Hausbau25:84508#84508[/ref]Aufgeschlossen wurde das Grundstück aber nicht,

Was genau meinst mit: "es wurde nicht aufgeschlossen"? Welche konkreten Maßnahmen?

zitat..
Hausbau25 schrieb: dass erst bei einem Bauvorhaben die Arbeiten durchgeführt werden

Welche konkreten "Arbeiten"?

zitat..
Hausbau25 schrieb: gegensätzliche Aussagen zu einer möglichen Valorisierung.

Was verstehst du unter "Valorisierung". Sowas gibt es bei der "Aufschließungsabgabe" nicht!

Oder ist es so, wie @Lu1994 vermutet: du verwechselst die Aufschließungsabgabe mit diversen Anschlussgebühren?? Aber auch bei Anschlussgebühren gibt es keine "Valorisierung", sondern allenfalls "Ergänzungsabgaben".
????



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  •  Hausbau25
1.1.2026  (#3)
Folgende Antwort habe ich damals von der zuständigen Abteilung der Gemeinde per E-Mail erhalten:

"Zu ihrer Anfrage vom (gelöscht) kann ich ihnen bestätigen, dass die Aufschließungsabgabe(dzt. § 38 NÖ Bauordnung 2014) für das Grundstück Nr. (gelöscht) bereits im Jahr 1983, nach pfandrechtlicher Sicherstellung, bezahlt wurde.
Die bezahlte Aufschließungsabgabe gilt für die ortsübliche Bebauung des im Bauland liegenden des gegenständlichen Grundstückes in der Bauklasse I, II."

Mit "die Arbeiten wurden nicht durchgeführt" meine ich, dass die ganzen Anschlüsse (Kanal, etc.) nur bis zum benachbarten bebauten Grundstück verlegt wurden was ungefähr 10-15 Meter entfernt sein müsste.

Frohes neues Jahr und vielen Dank für die Antworten!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
1.1.2026  (#4)

zitat..
Hausbau25 schrieb: Mit "die Arbeiten wurden nicht durchgeführt" meine ich, dass die ganzen Anschlüsse (Kanal, etc.) nur bis zum benachbarten bebauten Grundstück verlegt wurden was ungefähr 10-15 Meter entfernt sein müsste.

Also doch eine Verwechslung...
Mit der Aufschließungsabgabe zahlst du deinen Anteil an der Straße, der Entwässerung und Beleuchtung derselben und eines eventuellen Gehsteiges.
Was du meinst sind Anschlussgebühren - die sind nicht Teil der Aufschließung - und dementsprechend gesondert zu leisten. Oft hat die Gemeinde hier nix damit zu tun - bestes Beispiel ist die Stromversorgung und die Telekommunikation - ohne ist ein Gebäude undenkbar, aber die wenigsten Kommunen sind Strom- oder Telekomanbieter😉
Diese Anschlussgebühren kannst bei den jeweiligen Netzbetreibern erfragen...


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  •  Hausbau25
1.1.2026  (#5)
Danke für die Aufklärung! Ich habe schon festgestellt, dass man beim Bauen echt viel Neues lernt 🙂
 
Wie hoch darf ich die Kosten für die Anschlussgebühren ungefähr schätzen? Das wird sich vermutlich im niedrigen fünfstelligen Bereich bewegen, oder?


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
1.1.2026  (#6)

zitat..
Hausbau25 schrieb:

Danke für die Aufklärung! Ich habe schon festgestellt, dass man beim Bauen echt viel Neues lernt 🙂

 

Wie hoch darf ich die Kosten für die Anschlussgebühren ungefähr schätzen? Das wird sich vermutlich im niedrigen fünfstelligen Bereich bewegen, oder?

Wie gesagt

NetzNÖ kostet pauschal 2860 €, aber Achtung da fehlt das Material, sprich das Alukabel, Banderder, Abdeckplatten, Warnband, das verkauft dir der Elektriker der den KüK etc macht 

Kanal und Wasser sind bei mir je ca 3k, hab aber kp ob das Pauschal ist, oder daran liegt, dass ich quasi neben dem nächsten Anschlusspunkt liege, auch hier wieder, Material ab Grundgrenze ist dein Kaffee, sprich Zoll PEHD für Wasser und KG oder KG2000 DN160 für Kanal + Schacht Ringe, Deckel, Rückstauklappe und Wartungsöffnung und dann noch paar Sack Beton, dass du in dem Schacht dann auch im trockenen stehst

TK kommt drauf an wer bei dir liegt, A1 kostet 100 € nennt sich Planungsservice, wenn's Glasfaser ist bekommst das Rohr und Muffe zugeschickt und kannst es selbst anstöpseln, hab ich mit der anderen Infra gemeinsam gemacht, weil da die Künette schon offen war
Bei Glasfaser aber auf jeden Fall das Rohr zusätzlich in ein PEHD Rohr schieben, kostet nicht viel und schützt das Teil sehr gut

Und wenn schon offen ist plan noch Reserve ein, ich hab ein 110er KG Rohr versenkt

Und Bedenke bei Kanal und Wasser kommt bei Inbetriebnahme erst der richtige Kostenpunkt dazu, sprich da wird nach QM abgerechnet


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.1.2026  (#7)

zitat..
Hausbau25 schrieb: des gegenständlichen Grundstückes in der Bauklasse I, II."

Ganz sicher, dass damals schon für Bauklasse II bezahlt wurde? Da muss es einen Bebauungsplan mit Bauklasse gegeben haben. 1983 hatten das noch nicht viele Gemeinden.

Bei den Kosten für Wasser und Kanal musst du zwischen den Bau- und herstellungskosten einerseits und div. Gemeindeabgaben andererseits unterscheiden.

zitat..
Lu1994 schrieb: Kanal, Wasser, Strom kosten initial ca das gleiche, sprich 3k jeweils für den Anschluss,

Das sind sicher nicht die Kosten, die an die Gemeinde als Kanaleinmündungsabgabe und Wasseranschlussabgabe zu zahlen sind. Geht sich ganz sicher nicht aus.
Um diese Abgaben errechen oder auch nur grob abschätzen zu können, brauchts Angaben zur verbauten Fläche, zur Anzahl der Geschoße, zur unverbauten Grundstücksfläche und zu den Einheitssätzen deiner Gemeinde. Nichts davon kennen wir.......


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
2.1.2026  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────..

Das sind sicher nicht die Kosten, die an die Gemeinde als Kanaleinmündungsabgabe und Wasseranschlussabgabe zu zahlen sind. Geht sich ganz sicher nicht aus.
Um diese Abgaben errechen oder auch nur grob abschätzen zu können, brauchts Angaben zur verbauten Fläche, zur Anzahl der Geschoße, zur unverbauten Grundstücksfläche und zu den Einheitssätzen deiner Gemeinde. Nichts davon kennen wir.......

Das sind mal die Kosten, die mir per Mail mitgeteilt wurden fürs Bereitstellen, ich hab ja geschrieben zur Kostenwahrheit gehört dann noch die Inbetriebnahme...


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