Hallo!
Ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen: Laut Auskunft aus dem Jahr 2017 wurde für unser Grundstück in NÖ vor mittlerweile über 30 Jahren die Aufschließungsabgabe für die vorgesehenen Bauklassen bezahlt. Aufgeschlossen wurde das Grundstück aber nicht, man hat mir damals mitgeteilt, dass erst bei einem Bauvorhaben die Arbeiten durchgeführt werden. Nun werden wir im kommenden Jahr tatsächlich beginnen und ich höre gegensätzliche Aussagen zu einer möglichen Valorisierung.
Wie ist hier die gesetzliche Lage, muss man eine Differenz bezahlen? Ich dachte mir, dass ich mich hier informiere bevor ich bei der Gemeinde anfrage.
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