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Alter Stall am Bauplatz, es ist kompliziert [B]

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  •  Apfelbau
  •  [B]
  •  [Burgenland]
30.12.2025 0
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Hallo,

wir planen gerade einen Zubau an unserem Grundstück im Burgenland. Grundstück ist falsch ausgedrückt, es sind eigentlich drei zusammenhängende Grundstücke (unterschiedliche Grundstücksnummern, aber gleiche Einlagezahl), das ist historisch bedingt und durchaus üblich hier.
Am vorderen Grundstück befindet sich unser altes Wohnhaus, am hintersten 350m2 großen Grundstück befindet sich ein 200m2 großer ehemaliger Stall. Man darf 50% bebaute Fläche haben. Nur, wie ist der ehemalige Stall zu bewerten? Ich habe jetzt mal recherchiert - es ist kein Nebengebäude, sondern aufgrund der Größe als Hauptgebäude zu werten. Es steht aber - entgegen des Burgenländischen Baugesetzes - an der hinteren und seitlichen Grundstücksgrenze. Das dürfte nicht sein, war aber damals so genehmigt. Spielt das eine Rolle bei der Baugenehmgung für einen Zubau? Oder egal weil es ja ohnehin offiziell auf einem anderen Grundstück steht? Zählt es mit bei der Berechnung der Bebauungsdichte, sodass ich die 50% überschreiten könnte? Können Sie einen zwingen es mitzurechnen weil es zur gleichen Einlagezahl zählt?

Kann da jemand etwas dazu sagen?



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