Dringend: Befreiung Grundbuch Eintragungsgebühr? - Seite 2
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Interessant, wenn das bei dir durchgehen sollte, bei mir haben alle (Kreditvermittler, Bank, Bezirksgericht und der zuständige Revisor) gesagt, dass es für die Pfandrechtseintragung für den Kredit für Hausbau nicht gilt, wenn der Grundstückskauf vor dem Stichtag in 2024 (weiß jetzt das genaue Datum nicht) war. Und so steht es auch in der GGG-Richtlinie drin, die ich in Beitrag #4 hier zitiert habe. Also insofern war die Ablehnung korrekt, obwohl ich die Befreiung (6000 Euro) auch gerne gehabt hätte. Aber ich drücke die Daumen, dass es bei dir irgendwie durchgeht. Wie schon weiter oben geschrieben, haben wir die Befreiung (korrekterweise) leider nicht bekommen. |
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| Hallo tomarse, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ja ich bin gespannt. Wir hatten den Baugrund gekauft und auch finanziert gehabt. Somit hatten wir schon mal für den Baugrund eine gewisse Summe für die Eintragung im Grundbuch des Pfandrechts. Ich hoffe, dass es eventuell jetzt die Befreiung greifen könnte beim neuen Kredit für die Errichtung des EFH. Aufjedenfall werde ich berichten. |
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Hallo tomarse, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Dringend: Befreiung Grundbuch Eintragungsgebühr? |
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Wir haben Morgen einen Termin bei der Bank. Die Befreiungsrichlinie ist etwas undurchsichtig Wir haben eine ähnliche Situation:
Wer soll sich da auskennen. Wir werden morgen nochmal genau nachfragen. Lg Bernhard |
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Befreiung findet hier mE keine Anwendung, da kein entgeltliches Rechtsgeschäft zu Grunde liegt, siehe Beitrag von FranzGrande auf Seite 1. |
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@tomarse, hab mir gerade die Richtlinie https://www.justiz.gv.at/service/gebuehren-und-einbringungsrecht/ggg-richtlinie-25a-temporaere-befreiung.e12.de.html angeschaut. So ein Mist die Befreiung ist so wie bereits geschrieben abhängig vom entgeltlichen Erwerb/ Rechtsgeschäft. Wenn Grundstück ohne eine Gegenleistung übertragen wird, dann gibt es auch keine Befreiung für die Kreditgebühren die man für die Eigenheimerrichtung aufnimmt. . Binin echt entäuscht hätte mir die 1,2% gerne erspart . |
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Tut mir leid! Aber sei nicht enttäuscht 🙂 Immerhin hast du ein Grundstück unentgeltlich bekommen. Wir mussten die 1,2% von 500k (6k Euro) und einen mittleren 6-stelligen Betrag für das Grundstück selbst zahlen (und eine Wucher Aufschließungsabgabe von 35k für 650m2). Einfach abnicken und weiter machen - immerhin steht der Traum vom Haus am Ende des Projekts 🙂 |
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Hab mir mal meinen Akt auch angesehen. Bei mir steht als Gegenleistung: Der übernehmer verpflichtet sich an die Übergeber einen Betrag von insgesamt €xxxxx bis spätestens xx.xx.xxxx durch Überweisung auf ein von Ihnen bekannt zu gebenden Konto zu bezahlen. Auf eine Verzinsung, Wertsicherung oder weiteres sicherstellung verzichten die Parteien ausdrücklich. Also würd das passen mit der Freistellung? |
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@Elohtihs siehe D.1, ich würde sagen passt so wenn es kein offensichtliches Scheingeschäft ist Bin aber nicht die Behörde die das beurteilt . |
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Sorry wollte noch dazusagen ist ein Schenkungs/Übergabevertrag. 😅 |
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