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Ja, gibt es bei uns auch, ansonsten könnte ja jeder Wucher verlangen. Wenn man nicht einwilligt, wird halt nicht umgewidmet. |
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Danke für die Info. Wucher wäre uns nicht in den Sinn gekommen, aber ein Preis, der sich an den Nachbargemeinden orientiert. Wie kommt dieser Preis zustande? |
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Das wirst du wohl die Gemeinde fragen müssen, ich nehm aber an, dass er sich an den "ortsüblichen" Preisen orientiert. Wobei Gemeindegründe anderen Preisregeln unterliegen als private (Beispiel: Unsere Gemeinde musste uns das Grundstück zu wenier als der Hälfte verkaufen als gleichzeitig ein privates Grundstück (Gleicher Ort, gleicher Wert,...) weggegangen ist.) |
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Hallo Bauheld, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Grundstücksverkauf - Gemeindepreis |
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Hier wurde zurecht reagiert, da Gefälligkeitswidmungen für angeblichen Eingenbedarf ganz gerne großzügig durchgeführt wurden. "Leider" wollte dann ein Kind doch nicht bauen und es wurde Kassa gemacht. Die Kosten für die zusätzliche Aufschließung von diesen Siedlungen wurden auch gerne an die öffentliche Hand externalisiert. |
Der Zweck ist, dass gerade kein ortsüblicher Preis abgerufen wird, weil der für einheimische Jungfamilien meist zu teuer ist. Kenne es von Gemeinden, dass für derartige Widmungen der halbe Marktpreis vereinbart wird. ||
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Das war das worauf ich hinaus wollte (wenn auch eben evtl. unglücklich formuliert). Soweit ich weiß ist die Gemeinde, wenn sie Land verkaufen möchte mehr oder minder an den Einheitswert gebunden (genaue Details zur Berechnung sind mir da unbekannt!) und hier kann es eben zu massiven Abweichungen kommen zu dem was man sich eigentlich erhofft. |
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Es wurde von Beginn an gesagt, dass ein Geschwisterteil verkaufen wird. Ist das nicht mit den Aufschließuns-/Anschlussgebühren (Kanal, Wasser und Straße) abgedeckt? Werde mich an die Gemeinde wenden, vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. |
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Bei der in Österreich vorhandenen Zersiedelung ist das oft nur ein Beitrag und deckt sicher nicht die wahren Kosten. |
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Du könntest auch ein Tinyhaus etc auf den anderen Grund stellen, dann ist der Grund gewidmet und du bzw den Geschwister verkauft es ein Jahr später, oder ihr macht einen Baurechtsgrund daraus und verkauft es nach Ablauf der Vertragslaufzeit |
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und warum nicht bei einem grundstück belassen; bebauen und danach trennen und das leere gstk. verkaufen? |
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Weil die Gemeinde die Entscheidungen trifft, will man die Umwidmung muss man einfach deren Vorgaben einhalten. Man muss die Gemeinden auch verstehen Baugrund erschließen kostet viel Geld, Straßen, Wasser und Kanal muss alles gebaut werden und kostet richtig Geld. Genauso hat man das Problem in gewissen guten Gegenden das die Preise explodiert sind und für die normale ansässige Bevölkerung ist es unleistbar geworden. Deswegen wenn die Gemeinde Bauland widmet wird es mit einem Bauzwang versehen damit es genutzt wird und genauso das definierte Vorkaufsrecht für die Gemeinde das so die Möglichkeit geschaffen wird einer lokalen Familie das zukommen zu lassen die sonst auswandern müsste. Natürlich nicht schön für den Eigentümer des Grünlandes, aber ja eine massive Aufwertung zum Baugrund wird in den Fällen nicht ohne Vorgaben gemacht, man muss einfach die verschiedenen Hintergründe verstehen. |
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