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Anschüttung des Nachbarn an meine Zaungrenze ABGB [W]

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
4.4. - 18.4.2024
16 Antworten | 11 Autoren 16
16
Mein rechter Nachbar hat sein Haus Ende der iger Jahre ca  Meter über Niveau gebaut. Zu mir sind es 3 Meter, davon aber 1 bis 1,4 Meter noch Gehweg entlang des Hauses. So rollt nun in den verbleibenden ca 2 Meter die Erde immer zu mir nach. Dieser rechte Zaun ist nun zu erneuern, ( nach über 100 Jahren Bestand). Die Anschüttung ist über die Jahrzehnte ca 30 cm! Der Zaun ist unten komplett in der Erde versunken.
Aber was mache ich wegen der Anschüttung?
§364 ABGB: Diese Auswirkung ist zu beseitigen.
Jetzt habe ich den Nachbarn schriftlich aufgefordert, dies zu beseitigen, erlaubte die Begehung für diese Arbeiten auf meiner Seite.
Nachbar ist aber uneinsichtig, weil er sagt Hecke steht seit 1970...

Wer hat damit Erfahrungen gemacht?
Ich will hohe Prozeßkosten vermeiden.

  •  alv123
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#1)
Hecke steht seit 1970 und...? Ist er der Meinung, dass er den Schaden nicht verursacht? Sonst wer? Höhere Gewalt?

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#2)
Ja er kann offenbar auch nicht glauben, daß Erde runterrollt 😇
Ich soll ihn klagen...

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
5.4.2024  (#3)
Also ich würd mal mit dem Nachbarn nochmal reden (nicht schreiben) und darlegen wie man das sieht.
Bei Uneinsichtigkeit hast du allerdings recht wenig Möglichkeiten:
- du kümmerst dich selbst drum (mit vollem Risko wenn irgendwas schief geht)
- du besprichst die Situation mit einem entsprechenden Anwalt

Generell würd ich behaupten, dass die meisten Leut flexibler werden wenn der erste Anwaltsbrief ins Haus flattert (bevors überhaupt zu einem Prozess kommt).

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
6.4.2024  (#4)
ja bei so viel Uneinsichtigkeit werden wir uns mal am RA Tisch zusammensetzten....
Richter bevorzugen die Vorabklärung, auch wenn es nur ein Versuch war.

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  •  michl12
9.4.2024  (#5)
Versuche einen Kompromiss zu finden!
Mit RA landest du zwar vor Gericht aber am ende des Tages entsteht zu 99% ein Vergleich.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
10.4.2024  (#6)
Nein, mit dem RA laden wir zu einem Gespräch, weil dieser Nachbar streitet alles ab, oder dreht es um...
Und welchen Kompromiss soll ich finden???
30 cm mehr Erde bei mir..........
Soll ich die Stützmauer mitzahlen? 🙄

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  •  EvaMusil
14.4.2024  (#7)

zitat..
mycastle schrieb:

Soll ich die Stützmauer mitzahlen? 🙄

Mit so einem depperten Nachbarn würde ich nicht zu Gericht gehen. Solltest Du gewinnen, bedeutet das zwar, daß die Kostenbeteiligung weg fällt, aber die nächsten Wickel sind vorprogrammiert. Und den Ärger den Du die naächsten Jahre vor Gericht und mit der Baubehörde haben wirst, möchte ich nicht haben. Fazit: wenn es finanziell erträglich ist, würde ich (mit)zahlen. Auch wenn der depperte Nachbar im Unrecht ist. Klingt Scheisse, wäre aber für mich die beste Lösung bei so einem Nachbarn.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
14.4.2024  (#8)
Kostenschätzung sind 30.000 Mäuse.....
weil die Anschüttung 3 M von meinem Zaun ist 1Meter hoch.
Das ist mir viel zu viel nicht mal für halbe halbe

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
15.4.2024  (#9)
Zeig doch mal Bilder der Situation, dann kann man vl Alternativen erarbeiten..
Deine Beschreibung der Sachlage ist leider sehr wirr..

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.4.2024  (#10)
Ja, es kennt sich beim besten Willen keiner aus. 30 cm, 1 m, 3 m. 🤷‍♂️

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
16.4.2024  (#11)
Also bei mir habe ich am Zaun über die Jahre mind + 30 cm.Sein Haus ist 3 Meter von meinem Haus entfernt, und dort 1 Meter höher als mein Zaun.
Verschärft wird dieser Höhenunterschied von 1 Meter, daß um sein Haus 1-1,2 Meter betonierter Weg sind, damit fällt das Gelände in ca 2 Meter oder 1,8 Meter um 1 Meter ab. Somit sind es zum Urgelände 50% Gefälle, da bleibt keine Erde liegen, sondern rutscht zu meinem Zaun..


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
16.4.2024  (#12)
Ein Bild wäre trotzdem hilfreich zum einschätzen

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
16.4.2024  (#13)

zitat..
mycastle schrieb:

Kostenschätzung sind 30.000 Mäuse.....

Kostenschätzung für was genau?


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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
16.4.2024  (#14)
Hallo
Wir haben 2010 in Wien gebaut.
Weil wir sehr hohes Grundwasser haben, einen Keller haben wollten und deshalb das Haus größer wurde, haben wir ebenfalls das Grundstück um 39cm angeschüttet, sodass das Haus um diese 39cm höher sein darf.
Die Anschüttung mussten wir mit einem separatem Plan(nur für die Geländeanhebung) einreichen, ich musste von allen angrenzenden Nachbarn den Plan unterschreiben lassen und trotzdem es gab noch eine Bauverhandlung bis es dann genehmigt wurde.
Lt. Baupolizei waren wir angeblich die ersten in Wien, denen eine Anschüttung genehmigt wurde. Erst danach gabs die Einreichung vom Hausplan und die eigentliche Bauverhandlung.
Eine Auflage für die Anschüttung war, dass wir eine Grenzmauer vor den Nachbarszäunen auf unserem Grundstück machen mussten.
Ich will damit sagen, wir hatten enorme Aufwände die Genehmigung für die Anschüttung zu bekommen, euer Nachbar hat das scheinbar einfach so angeschüttet weil er ebenfalls größer das Haus bauen wollte? Möglicherweise ist seine Anschüttung gar nicht rechtens...
Mfg
Sektionschef


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  •  Silbersurfer
16.4.2024  (#15)
das wäre natürlich ein starker Hebel

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
18.4.2024  (#16)
Ganz ist es nicht so wild, die Stadt Wien hat das Strassenniveau seit 1950 immer höher angehoben, er wollte einfach sich dem Straßenniveau besser anpassen.
Aber danke für den Hinweis, ich habe jetzt einen Punkt mehr auf den ich achten kann/muß.

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