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Alte Garage weicht von Einreichplan ab

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  •  Edi1970
31.1. - 9.2.2024
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Hallo!

Seinerzeit hat man offenbar eine größere Garage und zusätzliche Features wie Fenster und eine separate Tür erbaut, als es eigentlich im Plan eingereicht und bewilligt wurde.

Niemanden fiel das auf und auch mir nicht bis vor paar Tagen weil ich was anderes nachschauen wollte (ich habe das Haus und getrennter Garage nur gekauft, nichts gebaut)

Kann ich da einfach einen neuen einreichplan als quasi komplett neues Bauvorhaben melden, weil erst kürzlich diese größere Garage (unter 40m2 und eingeschossig) nur mehr Meldepflichtig in meinem Bundesland Steiermark ist 

oder muss ich weil es damals ein baubewillgungsverfahren gab und das Gebäude schon ewigkeiten so steht und daran Änderungen vorgenommen wurden jetzt gerade deshalb wieder ein baubewilligungsverfahren durchmachen?

Die Gemeinde ist nicht gerade hilfreich dabei und meinen ich kann den Bauakt von damals nicht einfach umgehen ??

dankeschön 
gruss 

  •  sharknz
  •   Bronze-Award
31.1.2024  (#1)
Ich hatte das selbe Thema: Haus gekauft und irgendwann draufgekommen, dass mein Carport ein Schwarzbau ist. Im Einreichplan war ein Einzelcaport, freistehend eingezeichnet. In echt habe ich ein 50m2 Carport direkt ans Haus angebaut.

Ich weiß, du willst das nicht hören: aber die Gemeinde hat wohl recht und du kannst nicht einfach den bestehenden Bauakt mit einer einfachen bewilligungsfreien Meldung abändern. Du hast einen Schwarzbau und das ist ein mögliches Problem. 

Ich habe den tatsächlichen Stand neu eingereicht und die Gemeinde hat es letztlich genehmigt. Alles wurde ganz normal durchgeführt, bei der Bauverhandlung vor Ort haben wir alle so getan, als wäre das Carport noch nicht da 🤣 Da hätte die Gemeinde auch ganz anders vorgehen können und ich hätte den Bestand abreißen müssen. Ich würde da versuchen, das konstruktive Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Weil sonst kann das ganz schnell kompliziert und teuer werden. Ich korrigiere, kompliziert wird es auf jeden Fall und teuer wohl auch. Da möchte ich dir gar keine Illusionen machen. 

Auf der Gemeinde wurde mir auch ganz klar gesagt, der geringste Aufwand wäre, einfach gar nichts zu machen und darauf zu hoffen, dass auch die nächsten 20 Jahre nichts ist. Ich wollte das aber lieber korrigieren, auch im Hinblick auf einen möglichen Verkauf irgendwann. 




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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
31.1.2024  (#2)

zitat..
sharknz schrieb: kompliziert wird es auf jeden Fall und teuer wohl auch. Da möchte ich dir gar keine Illusionen machen. 

Kompliziert glaub ich sofort. Was war an der Sache so teuer? Einreichplan neu zeichnen lassen? Amtsgebühren? Kuvert?


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  •  alv123
31.1.2024  (#3)
Du solltest aber nicht den Fehler begehen und unüberlegt eine Selbstanzeige machen. Denn wenn das Bauamt Hinweise erhält, dass du einen Schwarzbau hast, muss sie amtsseitig tätig werden. Informiere dich, ob dein Schwarzbau bewilligungsfähig wäre, gibt im Forum viele threads zu dem Thema. 

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  •  Ego1
31.1.2024  (#4)
Vorsicht mit den Begriff amtsseitig, glaube der Baubehörde ist es unbekannt 😢

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  •  sharknz
  •   Bronze-Award
1.2.2024  (#5)

zitat..
hartbau schrieb: Was war an der Sache so teuer?

Einreichplan musste komplett neu gemacht werden. Für die anstehende Fertigstellung musste ich allerlei Dinge vom Fertighaushersteller organisieren, z.B. die ursprünglichen Baupläne, Bestätigungen bezüglich Feuerschutzklasse, Fertigstellungsmeldung usw. Ich muss dazu wohl erwähnen, dass ich vom Verkäufer keinerlei Unterlagen erhalten habe, das war ein Zwangsverkauf über Insolvenzverwalter und die hatten überhaupt keine Lust zu kooperieren. 
Und da ich ja schon dabei war das Carport neu einzureichen wurden dann natürlich auch noch diverse Änderungen geplant. Ich gebe zu, dass die dann auch das Teuerste an der Sache sind 😇
Die Gemeinde hat dann noch diverse Maßnahmen zum Brandschutz gefordert und der Einreichplan musste noch mal angepasst werden. Insgesamt hat sich mein eigentliches Bauvorhaben um mehr als 1 Jahr verzögert. 


zitat..
alv123 schrieb: muss sie amtsseitig tätig werden

Diese Befürchtung hatte ich auch, der Bauamtsleiter hat mich aber bei einem innoffiziellen Gespräch dahingehend beruhigt. Nur wenn sie eine echte Anzeige oder Beschwerde bekommen, dann müssen sie aktiv werden. Also wenn z.B. ein Nachbar dich anzeigt oder so. Aber da gibt es natürlich keine Garantie, dass das in anderen Gemeinden auch so gehandhabt wird


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  •  Edi1970
2.2.2024  (#6)
Hallo zusammen!

danke für eure Rückmeldungen 

Ja die Garage ist wegen zu grober Abweichungen wahrscheinlich echt als Schwarzbau zu sehen

Es wird vermutlich kein Weg daran vorbeiführen eine nachträgliche Baugenehmigung dann zu beantragen damit alles seine Ordnung hat

Übernächste Woche werde ich bei einem rechtsanwalt die genaue Vorgehensweise erörtern, wobei ich guter Dinge bin nachdem ich die Garage nicht erbauen ließ und ich von den Planabweichungen wirklich nichts wusste

nochmals danke für eure Beiträge und alles gute!

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
2.2.2024  (#7)

zitat..
Edi1970 schrieb: wobei ich guter Dinge bin nachdem ich die Garage nicht erbauen ließ und ich von den Planabweichungen wirklich nichts wusste

Dir ist aber schon bewusst, dass das mit der Genehmigungsfähigkeit überhaupt nichts zu tun hat. 
Verantwortlich ist in solchen Fällen immer der Besitzer. Du könntest dich bestenfalls zivilrechtlich am Vorbesitzer schadlos halten zu versuchen, sollte die Garage tatsächlich nicht genehmigungsfähig sein.


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  •  alv123
2.2.2024  (#8)
genau, ob ein Anwalt weiß ob ein Schwarzbau genehmigungsfähig wäre? Denke du wirst zu einem ZT gehen müssen 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
9.2.2024  (#9)
Für alle zukünftigen Käufer von Gebäuden/Bauwerken:
Schaut euch vorher den Bauakt an (mit einer Vollmacht des Eigentümers) und vergleicht den Bestand mit dem Plan! Die Bauvorschriften treffen grundsätzlich immer den aktuellen Eigentümer. Ein "ich hab es nicht gewusst", "ich hab es so gekauft" oder "es steht schon seit 20 Jahren so da" zählt hier nicht!

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