Hallo. Bei mir wurde im Angebot, für Keller- und Nassräume ein Kalk-Zement-Putz (KZP) angeboten (mit Aufpreis) und vom Baumeister auch empfohlen und von mir akzeptiert. Jetzt wurden aber sämtliche Räumen mit Kalk-Gips-Putz (KGP) ausgeführt und der Baumeister behauptet ich hätte es so gewünscht, was aber mit Sicherheit nicht stimmt. Auf Anfrage bei der Innenputzfirma meinte diese, das es heute schon üblich sei auch in Nassräumen KGP zu verwenden. Meine Fragen: Was bedeutet Die Verwendung von KGP in Nassräumen für mich? Mit welchen Folgen müsste ich rechnen? Was würdet ihr an "Entschädigung" fordern, nachdem ein Abschlagen des Putzes wohl nicht in Frage kommt. Vielen Dank.
KGP in Nassräumen - Da der KZP in der Regel höhere Festigkeiten aufweist, wird er (zumindest bei uns) für den doch mehr beanspruchten Kellerbereich empfohlen.
¶ In Nassräumen (im Wohnbereich Duschen u. Badezimmer) ist bei gipshaltigen Putzen im Spritzwasserbereich eine Abdichtung aufgebracht werden. Weiters muss vor Fliesenverlegung gewährleistet sein, daß der Putz trocken und abgebunden ist (das ist laut gültiger Norm Sache des "Auftraggebers", also von Ihnen, wie auch eigentlich die Abdichtung).
Fortsetzung - Eine "Entschädigung" wirds wohl nicht geben (der Gipsputz ist ja angeblich billiger), bestenfalls der Mehraufwand für die Abdichtungsarbeiten wäre zu diskutieren.
Gips - Im Bad wird sichs mit einer Abdichtung richten lassen. Im Keller ist das allerdings nicht so gut. Wenn der Keller nicht dauerhaft beheizt und belüftet ist, dann ist Gips keine gute Lösung. Wenn es ein klares schriftliches Angebot gibt und einen klaren schriftlichen, dann würde ich das nicht bezahlen bis der Dilettant das saniert hat. Achtung, Gips muss _restlos_ entfernt werden, sonst quilt er und sprengt den darauf angebrachten Putz ab. Sehr wichtig, unbedingt selber kontrollieren!