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Breitbandausbau Leitungsrecht [K]

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5.7.2023 - 22.8.2025
25 Antworten | 8 Autoren 25
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Wenn man zum Grundstück nur ein Servitut auf einer Strasse hat mit Geh- und Fahrrecht, aber kein spezielles Leitungsrecht, wie kriegt dann der Netzbetreiber das Kabel bis zur Grundgrenze? Haben die bzw. die Gemeinde eine "übergeordnete" Möglichkeit?

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Ja, wenn der Eigentümer keine erheblichen Einschränkungen dadurch hat und es nicht schon Leitungen gibt, die man mitbenutzen könnte, dann kann der Netzbetreiber da eine neue Leitung machen.

Siehe §52 RTG:

(1) Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte nach § 51 Abs. 1 Z 1 bis Z 4 und Z 6 an in privatem Eigentum stehenden Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, wenn
  • 1. die widmungsgemäße Verwendung der Liegenschaft durch diese Nutzung nicht oder nur unwesentlich dauernd eingeschränkt wird und
  • 2. eine Mitbenutzung von Anlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen nach §§ 60 bis 64 auf der Liegenschaft nicht möglich oder nicht tunlich ist.

(2) Dem Eigentümer einer gemäß Abs. 1 belasteten Liegenschaft ist eine der Wertminderung entsprechende Abgeltung zu leisten.

(3) Werden Leitungsrechte nach dieser Bestimmung in Anspruch genommen, hat der Leitungsberechtigte dem Eigentümer das beabsichtigte Vorhaben unter Beigabe einer Planskizze schriftlich und nachweislich bekanntzumachen und diesem eine Abgeltung gemäß Abs. 2 anzubieten. Bestehen auf der in Anspruch genommenen Liegenschaft andere Anlagen, so ist gegenüber ihren Unternehmern in gleicher Weise vorzugehen.

(4) Kommt zwischen dem Leitungsberechtigten und dem Eigentümer binnen einer Frist von vier Wochen ab der Bekanntmachung des Vorhabens nach Abs. 3 keine Vereinbarung über das Leitungsrecht gemäß Abs. 1 oder über die Abgeltung gemäß Abs. 2 zustande, kann jeder der Beteiligten die Entscheidung der Regulierungsbehörde beantragen.

Die RTR hat hier die Verordnungen verlinkt, mit den Richtsätzen für die Entschädigung (die erschreckend niedrig sind):
https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/Verordnungen/wr-v_2022.de.html;
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  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.7.2023  (#1)
Grundsätzlich sollten Leitungen über öffentlichen Grund gehen, aber die Versorger haben auch die Alternative über Privatgrund, wenn nicht anders möglich, und können Leitungsrechte beanspruchen. Wann/wie ist im Telekommunikationsgesetz geregelt.

Hier eine Info der RTK dazu: https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/publikationen/publikationen/Leitungsrechte_im_TKG.de.html

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
6.7.2023  (#2)
Kenne das. Aber "manche" sind der Ansicht den Anschluss verhindern zu können wenn die Zuleitung nur über ihren Privatgrund/Straße möglich ist wo nur ein Geh- und Fahrrecht besteht.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
6.7.2023  (#3)
Kann mir gut vorstellen, dass der Netzbetreiber sich das auch gar nicht antun will, für einen einzelnen Anschluss zumindest, wenn sich da der Eigentümer quer stellt.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
6.7.2023  (#4)
Genau darum suche ich nach einer fundierten Aussage oder Pasus. Laut zukünftigem Netzbetreiber alles kein Problem und sie haben bisher noch jedes Grundstück trotz Servituts und privater Befindlichkeiten angeschlossen.

"Öffentliches und privates Eigentum kann nur ein Telekombetreiber nutzen, der ein
öffentliches Kommunikationsnetz betreibt." Heisst das, dass der Betreiber natürlich abgelten muss aber verhindern kanns der Eigentümer nicht?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
6.7.2023  (#5)
Ja, wenn der Eigentümer keine erheblichen Einschränkungen dadurch hat und es nicht schon Leitungen gibt, die man mitbenutzen könnte, dann kann der Netzbetreiber da eine neue Leitung machen.

Siehe §52 RTG:

(1) Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte nach § 51 Abs. 1 Z 1 bis Z 4 und Z 6 an in privatem Eigentum stehenden Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, wenn
  • 1. die widmungsgemäße Verwendung der Liegenschaft durch diese Nutzung nicht oder nur unwesentlich dauernd eingeschränkt wird und
  • 2. eine Mitbenutzung von Anlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen nach §§ 60 bis 64 auf der Liegenschaft nicht möglich oder nicht tunlich ist.

(2) Dem Eigentümer einer gemäß Abs. 1 belasteten Liegenschaft ist eine der Wertminderung entsprechende Abgeltung zu leisten.

(3) Werden Leitungsrechte nach dieser Bestimmung in Anspruch genommen, hat der Leitungsberechtigte dem Eigentümer das beabsichtigte Vorhaben unter Beigabe einer Planskizze schriftlich und nachweislich bekanntzumachen und diesem eine Abgeltung gemäß Abs. 2 anzubieten. Bestehen auf der in Anspruch genommenen Liegenschaft andere Anlagen, so ist gegenüber ihren Unternehmern in gleicher Weise vorzugehen.

(4) Kommt zwischen dem Leitungsberechtigten und dem Eigentümer binnen einer Frist von vier Wochen ab der Bekanntmachung des Vorhabens nach Abs. 3 keine Vereinbarung über das Leitungsrecht gemäß Abs. 1 oder über die Abgeltung gemäß Abs. 2 zustande, kann jeder der Beteiligten die Entscheidung der Regulierungsbehörde beantragen.

Die RTR hat hier die Verordnungen verlinkt, mit den Richtsätzen für die Entschädigung (die erschreckend niedrig sind):
https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/Verordnungen/wr-v_2022.de.html

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
18.8.2025  (#6)
Diese Woche beginnt bei uns nun die Begehungen wegen des Glasfaserausbaus. Der Eigentümer ist nicht interessiert und will natürlich keine weiter Leitung in "seiner" Straße (Kanal, Wasser verläuft da aber auch schon immer). 
Kann man da auch §52 RTG Ansprechen? Aktuell die Kelag am Zug und lädt zur Begehung.
Ansonsten kann ich mir wohl den Anschluss abschminken.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
20.8.2025  (#7)
Laut Bauleiter geht bei LWL ohne Einwilligung des Eigentümers nichts. Auch nicht übers RTG. Der Passus nur für Leitungen wie Strom etc.
Das wars dann wohl für uns.

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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
20.8.2025  (#8)
Hätte hier gehört, dass das Kabelnetz teilweise im Kanal verlegt wird. Vermutlich nur in den großen Rohren... aber eine LWL Leitung hält wohl auch einige Jahrzehnte in der 💩

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
21.8.2025  (#9)

zitat..
Dirm schrieb:

Hätte hier gehört, dass das Kabelnetz teilweise im Kanal verlegt wird. Vermutlich nur in den großen Rohren... aber eine LWL Leitung hält wohl auch einige Jahrzehnte in der 💩

Das kostet ein Vermögen, das machst nur wenn der Kanal saniert wird oder zb eine Bahntrasse gequert werden muss aber sicher nicht für einen einzelnen Hausanschluss 


zitat..
Innuendo schrieb:

Laut Bauleiter geht bei LWL ohne Einwilligung des Eigentümers nichts. Auch nicht übers RTG. Der Passus nur für Leitungen wie Strom etc.
Das wars dann wohl für uns.

Wenn du ein Fahnengrundstück hast wirst auch ein Leitungsrecht haben sonst gäbe es keine Baugenehmigung, dann lass die Baufirma am Straßenrand enden und grab den restlichen Weg selbst auf, worauf will er sich schon klagen 

Bist du kein Fahnengrundstück sondern hast nur zusätzlich das Fahrrecht bei ihm hast verloren

Aber liegt nicht Kupfer bei dir? Dann sollens hald das Kupferkabel als Vorspann nehmen




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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
21.8.2025  (#10)
Wir haben Fahr und Leitungsrecht und es sind 2 Fahnengrundstücke die nur über diese Straße erreichbar sind. Leitungsrecht bezieht sich nur auf die bestehenden bzw. jene die sich auf ein Grundrecht beziehen (Wasser, Kanal, Strom). 
Kupfer bei uns nur oberirdisch. Im Zuge des Ausbaues verlegen sie auch die Stromanbindung in die Erde und dass kann er nicht verhindern. Sie würden LWL sogar durchbohren aber ohne Einwilligung des Eigentümers geht nichts.
Wir reden nun mit einem angrenzendem Wiesenbesitzer aber sieht auch nicht so rosig aus. Natürlich würden wir auch auf unsere Kosten graben.

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  •  tekov
21.8.2025  (#11)
Bin selbst in dem Bereich tätig (kein Bauleiter)
Die besten Aussichten hast du meiner Meinung nach, wenn du wie erwähnt, mit dem Wiesen Besitzer sprichst.

Am besten in Absprache das die Arbeiten gemacht werden wenn gemäht ist bzw. wenn bepflanzt die Fruchtfolge nicht beeinträchtigt wird.

Erklär ihm das ein LWL Ausbau auch für seinen Grund eine Aufwertung ist, falls dieser Mal bebaut wird.

Auf öffentlichen Grund kann den Betreiber niemanden hindern (Bankette) dort zu graben (Meldung an die Gemeinde / oder Land je nach Straße) 
Bei Grundstücken die der ÖBB, ASFINAG usw unterliegen ist das eine Challenge.

"Russische" Variante wenn ich das so nennen darf, die mehrmals durchgeführt wurde, und mit der man sich keine Freunde macht.

Es wird gegraben ohne Frag und der Grundbesitzer erhält eine "Entschädigung" pro m.

Das muss aber der Bauleiter entscheiden ob ihm ein Anschluss den möglichen Ärger Wert ist.

Ist in unserem Unternehmen auch mehrmals mit Anwalt und Gericht gedroht worden, in letzter Zeit hat es aber nur einer so weit getrieben.
Vor Gericht hat sich unser zuständiger Entschuldigt, das hat den Geschädigten gereicht.

Ich empfehle die Variante aber definitiv nicht, gerade bei Nachbarn ist das ein heißes Eisen.

Wir haben aber oft Grundstücke wo der Besitzer in einem anderen Bundesland wohnt, oder gar nicht weiß welchen Grund wir meinen, weil er / sie so viel hat 😁

Regenwasserkanal, Drainage oder ähnliches gibt es nicht?


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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
21.8.2025  (#12)
Danke für deinen Input. Leider gibt es keinen Regenwaserkanal oder Drainage verlaufend. Am liebsten wäre uns sowieso eine eigene Zufahrt an der angrenzenden Wiese (wären knapp 80m) und werden auch in diese Richtung es wieder versuchen.
Einen Teil der Wiese wurde vor Jahrzehnten schon an uns verkauft, aber nur einen Streifen für eine Zufahrt wird auch eher ungern abgetreten. Haben generell ein gutes Verhältnis zum Besitzer der Wiese aber wenn ich an seiner Stelle wäre würde ich mir das auch gut überlegen. Gsd wird eine LWL nicht um Grundbuch vermerkt und damit keine Belastung.

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  •  tekov
21.8.2025  (#13)

zitat..
Innuendo schrieb:

Danke für deinen Input. Leider gibt es keinen Regenwaserkanal oder Drainage verlaufend. Am liebsten wäre uns sowieso eine eigene Zufahrt an der angrenzenden Wiese (wären knapp 80m) und werden auch in diese Richtung es wieder versuchen.
Einen Teil der Wiese wurde vor Jahrzehnten schon an uns verkauft, aber nur einen Streifen für eine Zufahrt wird auch eher ungern abgetreten. Haben generell ein gutes Verhältnis zum Besitzer der Wiese aber wenn ich an seiner Stelle wäre würde ich mir das auch gut überlegen. Gsd wird eine LWL nicht um Grundbuch vermerkt und damit keine Belastung.

Ich sehe für den Eigentümer keinen richtigen Nachteil.

Nach dem Baggern wird ja wieder der Urzustand hergestellt und Gras / Wiesensamen gestreut.
Sicher sieht man das einige Zeit, aber auch er bekommt Geld für den "Schaden" 


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  •  christoph1703
21.8.2025  (#14)
Ich weiß ja nicht wo ihr seid, aber kann man vielleicht die Gemeinde oder den Bürgermeister als Vermittler hinzuziehen? Ansprüche gegen Nachbarn gerichtlich durchsetzen (auch wenn sie noch so berechtigt sind) ist in meinen Augen die allerletzte Lösung.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.8.2025  (#15)
Über den Regenwasserkanal würde die Verkegung auch möglich sein?

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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
21.8.2025  (#16)

zitat..
Innuendo schrieb: Im Zuge des Ausbaues verlegen sie auch die Stromanbindung in die Erde und dass kann er nicht verhindern.

Das kommt erst? Liegt der Anschlusskasten auf öffentlichem Grund? LWL & Strom gibt's doch sicher in einem Erdkabel.


zitat..
Lu1994 schrieb:
Das kostet ein Vermögen, das machst nur wenn der Kanal saniert wird oder zb eine Bahntrasse gequert werden muss aber sicher nicht für einen einzelnen Hausanschluss 

War mehr so DIY gemeint,  wenns nur paar Meter sind.


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  •  tekov
21.8.2025  (#17)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Über den Regenwasserkanal würde die Verkegung auch möglich sein?

Das kommt auf die zuständige Gemeinde an, die ausführende Baufirma, bzw. Wem das Rohr gehört.

Grundsätzlich sind LWL Leitungen Gas dicht ausgeführt.
Die Leitungen dürfen keine engen Stellen aufweisen (Biegeradius) oder von groben Steinen o.ä. zerdrückt werden.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.8.2025  (#18)
Danke dir für die Antwort und einen eventuellen Plan B, wenn nicht sogar Plan A!
 
Der Bauleiter der Magenta Subfirma kommt hoffentlich die Tage, ich werde das mit dem RW-Rohr ansprechen.
Das Rohr gehört mir, geht bis zum Nebengebäude (was optimal wäre, denn dort will ich ins Haus) und liegt unter der Servitut-Straße.
Dieses mündet in den Kanal der Gemeindestraße, in der Nähe der Glasfaserleitung.

Die Straße muss ohnedies rund 2 Meter geöffnet werden, egal ob zum RW-Rohr oder zum Nachbarn hin.

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  •  tekov
21.8.2025  (#19)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Danke dir für die Antwort und einen eventuellen Plan B, wenn nicht sogar Plan A!
 
Der Bauleiter der Magenta Subfirma kommt hoffentlich die Tage, ich werde das mit dem RW-Rohr ansprechen.
Das Rohr gehört mir, geht bis zum Nebengebäude (was optimal wäre, denn dort will ich ins Haus) und liegt unter der Servitut-Straße.
Dieses mündet in den Kanal der Gemeindestraße, in der Nähe der Glasfaserleitung.

Die Straße muss ohnedies rund 2 Meter geöffnet werden, egal ob zum RW-Rohr oder zum Nachbarn hin.

Gerne,

Es sei gleich gesagt, der Erfahrung nach sind "ordentliche" Hausbauer, leider oft penibler in der Ausführung wie Subfirmen.(Gibt wie immer solche und solche Firmen 😉 ).

Wichtig, egal wen es betrifft, ist das die Leitungen ordentlich verlegt werden, tief genug, mit einem Schutzrohr darüber, und das man sich selbst Fotos / Pläne anfertigt für später.




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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
21.8.2025  (#20)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Danke dir für die Antwort und einen eventuellen Plan B, wenn nicht sogar Plan A!
 
Der Bauleiter der Magenta Subfirma kommt hoffentlich die Tage, ich werde das mit dem RW-Rohr ansprechen.
Das Rohr gehört mir, geht bis zum Nebengebäude (was optimal wäre, denn dort will ich ins Haus) und liegt unter der Servitut-Straße.
Dieses mündet in den Kanal der Gemeindestraße, in der Nähe der Glasfaserleitung.

Die Straße muss ohnedies rund 2 Meter geöffnet werden, egal ob zum RW-Rohr oder zum Nachbarn hin.

Vergiss das mim RW Rohr, damit das Kabel dort sicher liegt wird es eingeklebt, sprich vorher gereinigt und dann wie bei einer Kaminsanierung aufgezogen und da machen nur Spezialfirmen gegen ordentlichen Münzeinwurf

Wennst einfach so das Mikrorohr in den RW Kanal steckst kann es gut sein, dass es zerstört wird wennst mal Verunreinigungen aus dem Rohr holen musst


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  •  tekov
21.8.2025  (#21)

zitat..


Vergiss das mim RW Rohr, damit das Kabel dort sicher liegt wird es eingeklebt, sprich vorher gereinigt und dann wie bei einer Kaminsanierung aufgezogen und da machen nur Spezialfirmen gegen ordentlichen Münzeinwurf

Wennst einfach so das Mikrorohr in den RW Kanal steckst kann es gut sein, dass es zerstört wird wennst mal Verunreinigungen aus dem Rohr holen musst

Das über das Mikro Rohr / Speedpipe bei so einer Aktion noch ein Schutzrohr darüber gehört sollte klar sein.
PLT Schlauch oder schnurgerade Alternativen gibt es.


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