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Ergänzungsabgabe [NÖ]

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  •  Sommersonne
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.4. - 18.4.2023
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Bitte um Unterstützung.
Wir haben 1 Grundstück mit 2 Häusern auf diesem stehen. Nun möchten wir das Grundstück teilen. Beide Häuser sind bewohnt.
Wir haben uns erkundigt, ob im Fall der grundbücherlichen Teilung des Grundstücks, eine Ergänzungsabgabe zu zahlen ist. Lt. Auskunft in der Gemeinde wird diese fällig. 
Wir ändern weder das Gesamtausmaß noch die Anzahl der Bauplätze. 

Bitte um Unterstützung, um beim nächsten Termin in der Gemeinde informiert zu sein. Danke.
 

  •  malli
17.4.2023  (#1)
Naja, wenn ihr aus 1 Grundstück 2 macht, dann erhöht ihr die Anzahl der Bauplätze von 1 auf 2. Somit wird die Ergänzungsabgabe fällig.

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
17.4.2023  (#2)
Ja das geheimnist ist der Faktor Quadratwurzel des Flächengleichen Quadrates.

Wenn isch ein Grondstück mit 2 m2 habe ist die Wurzel 2 1,4142 Wenn ich dieses teile auf 2 x 1 m2 wird es teurer da die Wurzel aus 1 1 ist und daher ergibt sich gesamt 2 die anderen Faktoren wie Bauklasse und Bewertungsfaktor bleibt gleich. wie das ist wenn die Aufschließung schon sehr alt ist und der Bewertungsfaktor anders war kann ich jetzt nicht sagen.

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  •  Sommersonne
17.4.2023  (#3)
Danke, aber wir haben auf 1 Grundstück 2 Häuser entspricht das nicht 2 Bauplätzen, die eben noch nicht aufgeteilt sind???

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  •  malli
17.4.2023  (#4)
Naja, wenn ihr aus 1 Grundstück 2 macht, dann erhöht ihr die Anzahl der Bauplätze von 1 auf 2. Somit wird die Ergänzungsabgabe fällig.

zitat..
Sommersonne schrieb:

Danke, aber wir haben auf 1 Grundstück 2 Häuser entspricht das nicht 2 Bauplätzen, die eben noch nicht aufgeteilt sind???

Nein. Akutell ist es 1 Bauplatz mit 1 Grundstücksnummer.
Man kann auf einem Grundstück mehrere Häuser bauen.


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  •  Sommersonne
17.4.2023  (#5)
Hier ist guter Rat gefragt, wie erfolgt dann die Berechnung der Ergänzungsabgabe: 2600m2, geteilt in je 1300m2, BKK 1,25 und ES angenommen 500
danke für die Hilfe 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
17.4.2023  (#6)
(Wurzel von 2.600) * 1,25 * 500 = 31.868 € (Wert der Aufschließung aktuell)

Nach Teilung:
(Wurzel von 1.300) * 1,25 * 500 * 2 (für die 2 Grundstücke) = 45.069 € (Wert der Aufschließung nach Teilung)

(Ganz rasch, quick and dirty gerechnet)

Die Differenz ist dann die Ergänzungsabgabe.

Als Ergänzungsabgabe wären dann je Grundstück 6.600 € fällig.

Die Gemeinde berechnet das mit der sogenannten Berechnungslänge, es kommt aber das selbe dabei raus.

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  •  Sommersonne
17.4.2023  (#7)
Besten Dank!
 Ich habe da noch eine Überlegung angestellt, da für beide Häuser ja Aufschließung bezahlt wurde, hätte ich die Ergänzungsabgabe nicht mit einem BKK von 1,25 bewertet sondern mit dem Ergebnis der Differenz von 1,25 minus 1, also mit 0,25??? Oder ist das ein völlig falscher Zugang? 

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  •  malli
17.4.2023  (#8)

zitat..
Sommersonne schrieb:

Besten Dank!
 Ich habe da noch eine Überlegung angestellt, da für beide Häuser ja Aufschließung bezahlt wurde, hätte ich die Ergänzungsabgabe nicht mit einem BKK von 1,25 bewertet sondern mit dem Ergebnis der Differenz von 1,25 minus 1, also mit 0,25??? Oder ist das ein völlig falscher Zugang?

Das ist leider total falsch. Du musst mit 1,25 rechnen wenn es bauklasse 2 ist.


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  •  Sommersonne
18.4.2023  (#9)
DANKE EUCH für die Antworten 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#10)

zitat..
Sommersonne schrieb:

da für beide Häuser ja Aufschließung bezahlt wurde,

Es wurde "nur" für das Grundstück (für den Bauplatz) die Aufschließung fällig. Die Gebäude haben damit nix zu tun. Bei den Gebäuden wird es um die Anschlussabgaben usw. für Kanal/Wasser usw. gehen.


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