Hallo!
Hätte eine Frage wie bei folgendem Fall vorgegangen werden kann:
Es gilt lt. Bebauungsplan die geschlossene Bauweise mit einer vorderen Baufluchtlinie (3m von Straßenfluchtlinie) mit Anbaupflicht.
Die geschlossene Bauweise soll und wird wie vorgesehen überwiegend durch das Hauptgebäude erfüllt, da das Hauptgebäude an der vorderen Baufluchtlinie situiert wird, wäre auch die Anbaupflicht erfüllt. Im untergeordneten Maß ist für die restliche Grundstücksbreite eine Toreinfahrt geplant.
Kann diese Toreinfahrt um einige Meter (aus praktischen Gründen, damit vor dem Tor noch ein Auto auf Eigengrund verweilen kann bis das Tor geöffnet ist) nach hinten Versetzt werden oder gibt es dazu Regelungen, dass dies nicht erlaubt wäre und die geschlossene Flucht quasi in einer Ebene durchgehend sein müsste?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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